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"Bilanz der Korruptionsjäger ist bisher kein Ruhmesblatt"

Von Daniel Bischof und Petra Tempfer

Politik

Der Wiener Rechtsanwälte-Präsident Michael Enzinger kritisiert die WKStA und sieht bei der Causa Commerzialbank ein Behördenversagen.


Große Wirtschafts- und Korruptionsstrafverfahren sollen künftig schneller und effizienter ablaufen. Das ist der Wunsch von Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Ab Herbst wird im Justizministerium eine Arbeitsgruppe vergangene Großverfahren evaluieren. Auch die Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird im Fokus stehen. Die "Wiener Zeitung" sprach mit Michael Enzinger, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, über die Korruptionsjäger, lange Verfahrensdauern und den Skandal um die Commerzialbank Mattersburg.

"Wiener Zeitung": Herr Enzinger, wie bilanzieren Sie die bisherige Arbeit der WKStA?

Michael Enzinger: Die Bilanz der Behörde ist bisher kein Ruhmesblatt. Die Causa rund um den Wiener Stadterweiterungsfonds ist schiefgegangen (umstrittenes Verfahren gegen Beamte im Innenministerium endete in erster Instanz mit - noch nicht rechtskräftigen - Freisprüchen, Anm.). Das Buwog-Verfahren schleppt sich seit zehn Jahren dahin. Es gibt also Handlungsbedarf.

Wo sehen Sie Verbesserungspotenzial?

Die Verfahrensdauer muss stark verkürzt werden. Es ist eine bedenkliche Entwicklung, dass nicht das Urteil die Strafe darstellt, sondern das Verfahren. Eine Strafe muss auf den Fuß folgen, sonst ist das nicht spezialpräventiv.

Seitens der WKStA wird vorgebracht, dass die Verfahren durch die Berichtspflichten an die Oberbehörden verzögert werden.

Das ist eine Ausrede der Leiterin der WKStA (Ilse Vrabl-Sanda, Anm.). Jeder Staatsanwalt ist berichtspflichtig.

Können nicht auch Anwälte mit unzähligen Anträgen und Eingaben künstlich Verfahren in die Länge ziehen?

Als Anwalt muss ich alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Wenn etwa eine Befangenheit der vorsitzenden Richterin im Raum steht, muss ein Antrag auf Ablehnung gestellt werden. Wenn ein Anwalt das nicht vorbringt, macht er sich gegenüber seinem Mandanten verantwortlich.

Woran hapert es dann bei Großverfahren?

Natürlich handelt es sich um komplexe Sachverhalte. Lange wurde die WKStA auch nicht mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet. Aber ein Kernproblem liegt bei den Zuständigkeiten. Die WKStA ist neben Korruptionsdelikten auch für Wirtschaftsstrafsachen zuständig. Das führt zu Konflikten mit anderen Staatsanwaltschaften, weil es hier Schwierigkeiten bei der Abgrenzung gibt.

Korruption und Wirtschaft können ja eng miteinander verbunden sein.

Oft haben Wirtschaftsstrafverfahren gar nichts mit Korruption zu tun. Nehmen wir den Skandal um die Commerzialbank Mattersburg. Hier geht es um Bilanz- und damit Betrugsdelikte. Da geht es nicht um Korruption.

Ursprünglich war die 2009 geschaffene Korruptionsstaatsanwaltschaft nur für Korruptionsdelikte zuständig. Die Wirtschaftsstrafsachen wurden ihr erst mit dem Umbau zur WKStA im Jahr 2012 übertragen. Soll diese Übertragung rückgängig gemacht werden?

Ja. Das ursprüngliche Konzept der Korruptionsbekämpfung, zentriert bei einer Staatsanwaltschaft, ist ja eine gute Idee. Es braucht aber auch weitere gesetzliche Änderungen.

Was fordern Sie?

Wenn innerhalb von zwei bis drei Jahren nicht genügend Tatsachen vorliegen, die für eine wahrscheinliche Verurteilung sprechen, muss das Verfahren eingestellt werden. Es darf nicht solchen Unsinn wie im Buwog-Verfahren geben: Dort hat man nach einem jahrelangen Vorverfahren keine wirklichen Sachbeweise gefunden. Und nun versucht man unzulässigerweise im Hauptverfahren, neue Sachbeweise zu finden. Das gehört eingestellt.

Das Buwog-Verfahren sollte eingestellt werden?

Diese Vorgehensweise der WKStA muss neu geregelt werden.

Zuletzt wurde durch Volksanwalt Werner Amon (ÖVP) wieder eine Diskussion um das Weisungsrecht losgetreten. Amon will das Weisungsrecht vom Justizministerium auf einen Bundesstaatsanwalt übertragen. Dieser soll vom Parlament bestellt und diesem verantwortlich sein. Was halten Sie davon?

Es ist eine Schnapsidee, das Parlament auf irgendeine Weise in die Weisungskette einzubeziehen. Es darf keine Vermischung zwischen Legislative und Exekutive geben. Es sprechen daher sehr gute Gründe dafür, die Weisungskette bis zur Ministerin beizubehalten.

Wechseln wir zur Causa Commerzialbank. Was ist da aus Ihrer Sicht als Wirtschaftsanwalt schiefgelaufen?

Es ist sagenhaft, was hier passiert ist. Die Bilanzsumme der Bank bestand zu 70 bis 80 Prozent aus gefälschten Positionen. Das muss man sich einmal vorstellen. Und alle involvierten Behörden haben bei der Kontrolle versagt. Alle. Von der Nationalbank bis zur WKStA über den Abschlussprüfer bis hin zur Revision und Finanzmarktaufsicht (FMA). Die FMA ist dort regelmäßig ein- und ausgegangen. Sie hat aber nicht bemerkt, dass der Vorstand korrupt, der Aufsichtsrat völlig ungeeignet, der Eigentümer der Commerzialbank eine Wald- und Wiesengenossenschaft und eine Inkompatibilität beim Abschlussprüfer vorhanden ist.

Warum können sich solche Bankenskandale alljährlich wiederholen?

Es ist abenteuerlich, was da regelmäßig im Bankensektor passiert: von der Bawag über die Hypo über die Bank Burgenland und jetzt die Commerzialbank. Die Vorsitzende der Hypo-U-Kommission, Irmgard Griss, hat bei der Hypo von einem Multiorganversagen gesprochen. Und genau dasselbe ist hier wieder passiert.

Mangelt es an rechtlichen Kontrollmechanismen? Oder werden die vorhandenen Instrumente nicht genützt?

Die FMA hat ein sehr weitreichendes Instrumentarium bis hin zur Geschäftsschließung, die sie jetzt ja auch angeordnet hat. Das Problem ist, dass die FMA und die Oesterreichische Nationalbank ihren eigentlichen Aufgaben aber nicht nachgehen: Sie liefern sich lieber öffentlich einen Streit, wer der bessere Bilanzprüfer ist und wer für welche Bereiche zuständig ist.

Müssen die Kontrolleure also kontrolliert werden?

Es gibt bereits eine solche Kontrollmöglichkeit: die Amtshaftung. Ein Fehlverhalten einer Behörde führt dazu, dass die Republik Österreich für einen Schaden geradezustehen hat. Vielleicht müssten wir dieses Instrument aber nachschärfen.

Zur Person~Michael Enzinger ist seit Mai 2015 Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien. Er ist auf Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht spezialisiert und Partner bei der Lattenmayer, Luks & Enzinger Rechtsanwälte GmbH.