Zum Hauptinhalt springen

Widerstand gegen geplante Regeln für Corona-Ausgangssperren

Von Karl Ettinger

Politik

Den Neos gehen die von Gesundheitsminister Anschober geänderten Bestimmungen für das Corona-Gesetzespaket noch immer zu weit.


Im Nationalrat ist am Mittwoch der Beschluss des von Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) vorbereiteten neuen Corona-Gesetzespakets Fixpunkt auf der Tagesordnung. Trotz inzwischen vorgenommener Änderungen durch den Minister und deutlich gemilderter Bedenken von Verfassungsexperten nehmen die Neos das Vorhaben weiter voll ins Visier. "Es sind weitreichende Eingriffe in die persönliche Freiheit möglich", warnt Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker im Gespräch mit der "Wiener Zeitung", auch wenn nun in der Gesetzesvorlage vorgesehen sei, bei Ausgangssperren den Hauptausschuss des Parlaments einzubinden. Ein Grund für den anhaltenden Widerstand der Neos, die am heutigen Dienstag bei eine Klubklausur schwerpunktmäßig die schleppenden Corona-Hilfen für die Wirtschaft kritisierten, ist Loackers Vermutung, dass der Gesundheitsminister von den weitgehenden Eingriffen in Grundrechten auch Gebrauch machen wird: "Er legt nur ein Gesetz für solche Ausgangssperren vor, wenn er solche auch plant."

Die Neos stoßen sich vor allem an zwei vorgesehenen Neuregelungen, während die FPÖ grundsätzlich das Corona-Maßnahmenpaket ablehnt und die SPÖ nach früherer Kritik nach Änderungen Anschobers mittlerweile im Ausschuss eingelenkt hat. Das Corona-Gesetzespaket sieht vor, dass die Sonderrechte bis 30. Juni kommenden Jahres befristet sind. Mit dem Gesetz wird der Gesundheitsminister darüber hinaus jedoch ermächtigt, dass er die Regelungen mittels Verordnung bis Jahresende 2021 verlängern kann. Manche Verfassungsexperten sehen darin kein Problem, die Neos stoßen sich aber massiv daran, dass der Minister damit weitreichende Eingriffe in die Grundrechte mittels Verordnung um ein halbes Jahr verlängern kann. "Das könnte eine problematische Bestimmung sein", meint Gesundheitssprecher Loacker.

Betretungsverbot auch für private PKW?

Ein Dorn im Auge ist außerdem eine weitere Regelung auch nach einer nachträglichen Korrektur. Für die Verhängung von Ausgangssperren und damit für einschneidende Eingriffe in Freiheitsrechte der Bevölkerung muss zunächst die Zustimmung des Hauptausschusses im Parlament eingeholt werden. Allerdings könnte diese Einschränkung durch Einbindung des Hauptausschusses bei Ausgangssperren bei einer Corona-Epidemie durch zwei Paragrafen umgangen werden, wenn der Gesundheitsminister statt dessen Betretungsverbote für bestimmte Bereiche oder Orte im öffentlichen Raum ausspricht, warnt Loacker. So könne auch ein Betretungsverbot für private PKW ausgesprochen werden, weil die Regelung für Betretungsverbote weit gefasst seien, betont der Neos-Parlamentarier.

Gesundheitsminister Anschober hat nach Tausenden Stellungnahmen im Zuge der Begutachtung und Kritik auch von Experten am ursprünglichen Entwurf seines Ressorts für das Corona-Gesetzespaket mit Korrekturen reagiert. Das neue Corona-Paket beinhaltet auch die Grundlagen für die Corona-Ampel und regionale Eingriffe durch Landespolitiker und Bezirkshauptleute. Nach dem Beschluss im Nationalrat, der für Mittwoch vorgesehen ist, muss auch noch der Bundesrat zustimmen.

Das Corona-Gesetzespaket sieht kurzfristig auch noch die Möglichkeit vor, dass Corona-Tests bei praktischen Ärzten durchgeführt werden können. Damit reagiert die türkis-grüne Bundesregierung auf die wachsende Kritik an den langen Wartezeiten auf Tests und Testergebnisse vor allem in der Bundeshauptstadt Wien. Es geht dabei um Test bei Ärzten mit Kassenverträgen. Offen ist allerdings, wie viele Hausärzte dabei tatsächlich mitmachen werden. Den von Ärzteseite wurde nach anfänglicher Zustimmung von Seite der Ärztekammer unter anderem geltend gemacht, dass eine Trennung von Corona-Testpersonen von den anderen Patienten in vielen Ordinationen räumlich kaum möglich sei.