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Per Zufall Verdächtigen auf der Spur

Von Daniel Bischof

Politik

Zufallsfunde in bedeutenden Strafverfahren eröffneten zuletzt mehrere Nebenfronten. Wie sind sie rechtlich geregelt?


Mal brachten sie Drogenvorwürfe mit sich, mal stießen sie neue Korruptionsverfahren an: Zufallsfunde spielten in medienwirksamen Strafverfahren zuletzt eine wichtige Rolle. Smartphone, Tablet & Co. erweisen sich für die Ermittler als Fundgruben. Die Auswertung von beschlagnahmten Geräten lieferte mehrfach Anhaltspunkte auf mögliche neue Straftaten und Nebenstränge.

So geschehen in der Causa Casinos. Sie dreht sich um Korruptionsvorwürfe rund um die Bestellung des FPÖ-Politikers Peter Sidlo zum Finanzvorstand der Casinos Austria. Beschuldigt werden unter anderem Thomas Schmid, Vorstand der staatlichen Beteiligungsgesellschaft Öbag, Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann. Sie bestreiten die Vorwürfe.

Bei Schmid, Strache und Neumann fanden Hausdurchsuchungen statt, ihre Handys wurden sichergestellt und ausgewertet. Nachrichten auf Straches Handy lösten Ermittlungen rund um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds aus: Dabei wird untersucht, ob Strache und der Betreiber einer Privatklinik illegale Absprachen getroffen haben. Auch die Ermittlungen gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wurden durch Zufallsfunde auf Neumanns und Schmids Handys losgetreten. Daten auf Schmids Telefon lieferten auch Hinweise darauf, dass Schmid Drogen konsumiert haben könnte: Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelte, stellte das Verfahren aber ein.

Hinweis bei Handyauswertung

Ein Zufallsfund ergab sich laut einem "profil"-Bericht bei der Auswertung des beschlagnahmten Handys des Unternehmers Michael Tojner: Eine Hausdurchsuchung bei Tojner im Juni 2019 könnte vorab durch den damaligen Justiz-Generalsekretär Christian Pilnacek und Wolfgang Brandstetter, der damals Tojners Verteidiger war, verraten worden sein. Der Zufallsfund wurde im Februar 2021 von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Kurze Zeit später stellten die Ermittler Geräte bei Brandstetter und Pilnacek sicher, die beiden bestreiten die Vorwürfe.

Weitere Zufallsfunde können angesichts der Vielzahl an Ermittlungen nicht ausgeschlossen werden. Das wirft die Frage auf: Wie sind diese eigentlich rechtlich geregelt? Entscheidend ist zunächst, wie die Ermittler auf den Fund stoßen. "Zufallsfunde bei der Überwachung von Telefongesprächen sind gesetzlich relativ streng geregelt", sagt Strafrechtler Klaus Schwaighofer von der Universität Innsbruck.

Ein Beispiel: Ein Mann wird abgehört, weil er im Verdacht steht, Heroin zu schmuggeln. Durch die abgehörten Gespräche zeigt sich, dass er auch eine Vergewaltigung begangen haben könnte. "Gibt es bei einer Telefonüberwachung Hinweise auf eine andere strafbare Handlung als jene, wegen der die Überwachung durchgeführt wird, sind Einschränkungen zu beachten", sagt Schwaighofer.

Der Zufallsfund dürfe nur als Beweismittel verwendet werden, "wenn auch wegen dieser anderen strafbaren Handlung eine Telefonüberwachung hätte durchgeführt werden können". Dazu muss die Tat mit einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sein. Das wäre bei einer Vergewaltigung der Fall, bei anderen Straftaten hingegen nicht gegeben: "Bei einem kleinen, unqualifizierten Diebstahl oder einer leicht fahrlässigen Tötung dürfte ein solcher Zufallsfund nicht verwendet werden", sagt Schwaighofer.

Diese Einschränkung greife bei sichergestellten Handys und deren Auswertung aber nicht, so der Strafrechtler. "Wenn bei einer Durchsuchung Gegenstände gefunden werden oder bei einer Sicherstellung Hinweise, die auf die Begehung einer anderen strafbaren Handlung hindeuten, müssen diese sichergestellt werden. Außerdem muss darüber ein eigenes Protokoll angelegt werden."

Nacktfoto statt Korruption

Im Gegensatz zur Telefonüberwachung gebe es bei Zufallsfunden, die bei der Auswertung von Handys gefunden werden, aber grundsätzlich "keine Einschränkungen für deren Verwendung", sagt Schwaighofer. "Wenn die Staatsanwaltschaft Tagebucheinträge eines Politikers sucht und dabei ein Nacktfoto einer Minderjährigen auf einem FKK-Strand entdeckt", könne das Foto für neue Ermittlungen verwendet werden, sagt Rupert Wolff, Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer. In solchen Situationen habe er zwei Herzen in seiner Brust: "Einerseits das des Anwalts, der sich ärgert, dass gegen seinen Klienten gegen Korruption ermittelt wird und dieser dann ein Strafverfahren wegen eines Nacktfotos am Hals hat." Anderseits wolle er als Staatsbürger aber, dass "Verbrechen auch verfolgt werden".

Möglicherweise sei ein Mittelweg eine Lösung, sagt Wolff: "Man könnte bei der Strafzumessung ansetzen. Wird jemand in einem Strafverfahren, das aufgrund eines Zufallsfundes geführt wird, verurteilt, sollte das ein eigener Milderungsgrund sein." Diesem Vorschlag kann auch Schwaighofer etwas abgewinnen.

Beweise und vergiftete Bäume

Was passiert, wenn die Sicherstellung nach einer Beschwerde des Beschuldigten als unzulässig qualifiziert wird? Kann der Zufallsfund dennoch verwendet werden? In den USA hat sich die Lehre von der "Frucht des vergifteten Baumes" eingebürgert. "Beweise, die aus rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahmen erlangt werden, dürfen nicht verwendet werden - wobei es aber zahlreiche Ausnahmen gibt", sagt Schwaighofer.

In Österreich könne man auf eine Leitentscheidung des Obersten Gerichtshofes zurückgreifen. Dieser habe festgelegt, dass Ergebnisse von rechtswidrigen Hausdurchsuchungen nicht für "die Begründung von anderen prozessualen Zwangsmitteln wie Festnahmen und die Anklageerhebung verwendet werden dürfen." In der Hauptverhandlung dürfen sie hingegen wieder als Beweismittel verwendet werden. Diese Regeln können auch bei der Auswertung sichergestellter Handys angewandt werden, sagt Schwaighofer.

Wird also ein Zufallsfund auf einem Telefon gefunden, die Sicherstellung aber für unzulässig erklärt, dürfen die Staatsanwälte den Fund nicht für eine Anklage heranziehen. Er kann aber für weitere Ermittlungen benutzt werden. Bei diesen könnten neue Beweise gefunden werden, mit denen sich eine Anklage begründen lässt. Kommt es zu einer Hauptverhandlung, kann dort der Zufallsfund grundsätzlich verwendet werden.