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Begutachtung zu Informationsfreiheit offenbart harte Fronten

Politik

Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante Informationsverpflichtung für teilstaatliche Unternehmen scharf.


Die Regierung wird bei ihrem Plan, das Amtsgeheimnis abzuschaffen und die Informationsfreiheit verfassungsrechtlich zu verankern, noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen. Das geht aus den Stellungnahmen des am Montag zu Ende gegangenen Begutachtungsverfahren für den Entwurf hervor.

Wirtschaftsverbände sowie auch private Unternehmen, an denen der Staat eine Beteiligung hält, sprechen sich strikt gegen die Ausweitung der Prüfkompetenzen für den Rechnungshof (oder Landesrechnungshöfe) aus. Vorgesehen ist, dass die Schwelle dafür von 50 Prozent öffentlicher Beteiligung auf 25 abgesenkt wird. Nur im Fall von börsennotierten Unternehmen mit staatlicher Beteiligung bleibt es bei den 50 Prozent.

Das erweitert zum einen den Kreis jener Unternehmen, die vom Rechnungshof geprüft werden können. Zum anderen sieht der Entwurf aber vor, dass all diese Unternehmen dann auch Informationsverpflichtungen unterliegen. Sie müssten "jedermann, somit unter Umständen auch unmittelbaren Konkurrenten, Informationen bekanntgeben; dies zudem ohne, dass die Anfragenden ihre Identität offenzulegen haben, weil deren Feststellung im Informationsfreiheitsgesetz nicht vorgesehen ist", schreibt die Industriellenvereinigung (IV).

Und weiter: "Der vorliegende Entwurf darf aus Sicht der IV - so wie in Deutschland - auf privatwirtschaftlich tätige Unternehmen, auch wenn sie der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, keine Anwendung finden!" Nur der Bereich, in denen diese Unternehmen hoheitlich tätig werden, sollten von der Informationsverpflichtung umfasst werden.

Die Wirtschaftskammer ist in ihrem Urteil ebenso deutlich. Sie sieht Standortnachteile für Österreich, die Informationsverpflichtung für rechnungshofkontrollierte Unternehmen werde daher klar abgelehnt.

Transparency sind Ausnahme zu weit gefasst

Der Städtebund monierte, neben inhaltlichen Kritikpunkten, die mangelnde Eingebundenheit an der Erstellung des Entwurfes. Die Ämter der Landesregierungen, die das Informationsfreiheitsgesetz auch direkt betrifft, argumentierten ähnlich. Auch der Gemeindebund hatte den Entwurf bereits recht eindeutig abgelehnt.

Dem gegenüber geht das Vorhaben Transparency International nicht weit genug, etwa dass Verträge erst ab einem Wert von mindestens 100.000 Euro von allgemeinem Interesse sein sollen und ins Informationsregister eingetragen werden müssen. Auch der ÖGB kritisiert diese hohe Schwelle und schlägt sogar nur 5.000 Euro als Grenze vor, Transparecy 30.000. Andernfalls würden "bei kleineren Gemeinden die meisten Verträge von vornherein nicht veröffentlicht werden", schreibt Vorstand Georg Krakow in seiner Stellungnahme für die Transparenzorganisation.

Bei den in den Entwurf aufgenommen Ausnahmen von der Informationsfreiheit ist eine besonders strittig. Bei der "Vorbereitung einer Entscheidung" soll eine Auskunft auch verweigert werden können. Diese Formulierung habe das "Potenzial einer geradezu uferlosen Weite", schreibt Krakow. "Im Prinzip dient das gesamte Handeln der Verwaltung der Vorbereitung einer Entscheidung." Der Jurist empfiehlt dazu eine Ergänzung. Die Auskunft soll nur dann in der Vorbereitung einer Entscheidung untersagt werden können, "soweit es diese Entscheidung aus bestimmten Gründen verhindert oder erheblich erschwert".(sir)