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Wenn niemand "Asyl" sagt

Von Stefan Schauhuber

Politik
Petra Leschanz führt zu der Stelle, wo die Push-Backs stattgefunden haben sollen. Leschanz hat eine 24-Stunden-Notfallnummer für Asylsuchende eingerichtet. 
© Stefan Schauhuber

An den EU-Außengrenzen werden ankommende Menschen gewaltsam zurückgedrängt. Aber gibt es illegale Push-Backs auch an Österreichs Grenzen? Das soll derzeit ein Gerichtsverfahren klären.


Runter von der Straße, rein in den Wald. Unter den Schuhen schmatzt es schlammig, gerade wird es dunkel. "Da könnte es passiert sein", sagt Petra Leschanz und schaut auf von der Karte, die auf ihrem Smartphone leuchtet. "In diese Richtung werden sie weggerannt und dann im Feld hinter dem Wald aufgegriffen worden sein." Sie verstummt. Über ihr zirpen Vögel. "Was würde Ayoub sagen, wenn er die Vögel hören würde? Ob er die in der Nacht damals auch gehört hat?"

Rot leuchtet Leschanz’ Schal im Holz, graue Strähnen ragen aus ihrer Strickhaube heraus. Die große Frau wirkt kleiner zwischen den Stämmen im Wald, wenige Kilometer von der Grenze zwischen Österreich und Slowenien entfernt. Dort, an der sogenannten Weinstraße, wo Touristen aus Buschenschanken wanken und Fremde im Dunkeln über die Grenze hasten, ist die 46-Jährige zuhause.

Finster ist es auch, als Ayoub N. in einer nassen Herbstnacht aus Slowenien über die grüne Grenze nach Österreich läuft. Er ist mit sechs anderen unterwegs. Die Männer wollen schnell weg von der Grenze, dann weiter mit dem Bus nach Graz und mit der Bahn nach Wien. Doch in einem Waldstück sieht Ayoub N. auf einmal dieses Auto. "Stopp!", ruft jemand, und er weiß: Zivilpolizei. Er erinnert sich, dass Freunde von Grenzpolizisten geschnappt und über alle Grenzen zurück bis nach Bosnien und hinaus aus der EU gebracht wurden. Ayoub N. und die anderen haben Angst, dass ihnen das Gleiche passieren könnte. Sie laufen davon.

Es ist der 2. März 2021. Leschanz hört im Gerichtssaal des Landesverwaltungsgerichts Graz die Schilderungen von Ayoub N. Der 20-jährige Marokkaner ist Beschwerdeführer in einem Gerichtsverfahren und wird von Anwalt Clemens Lahner vertreten. Sein Vorwurf: Er sei Opfer eines sogenannten Push-Backs geworden. Polizisten hätten seinen Asylantrag ignoriert. Sein Recht auf Asyl sei ihm verwehrt worden.

Irgendwo hier ist es passiert, wurden in einer Herbstnacht ein paar Flüchtlinge aufgegriffen. Und dann von der Polizei zurückgepusht?
© Stefan Schauhuber

Ayoub N. ist an diesem Tag nicht im Saal in Graz, sondern in Tuzla in Bosnien. Eine Videoaufzeichnung trägt sein Arabisch in den Gerichtssaal. Er erzählt, was er in der Nacht vom 28. September 2020 erlebt hat, eine Dolmetscherin übersetzt. Leschanz sitzt in der ersten Reihe, hat sich zum Fernseher gedreht und schreibt in ihr Notizheft. "Nach dem ersten Ansichtigwerden der Polizeistreife waren sie noch eine weitere Stunde unterwegs, bis sie aufgegriffen wurden", lässt Richter Erich Kundegraber protokollieren.

Sechszehn Polizistinnen und Polizisten, darunter fünf Polizeischüler, suchen im Nieselregen nach Ayoub N. und den Männern. In einer Kette durchkämmen sie ein Maisfeld. So erfährt es Leschanz im Gerichtssaal. Ein Polizeischüler sieht Spuren im Matsch und entdeckt die Männer, die sich im brusthohen Mais ducken. Ihre Kleidung sei schlammig gewesen und sie hätten gezittert, erzählt der junge Mann im Zeugenstand. "Ich weiß nicht, ob sie Angst hatten, oder ob ihnen kalt war. Sie haben nicht gewusst, was auf sie zukommt. Ich habe auf Englisch gesagt, sie sollen sich beruhigen." Die Aufgegriffenen hätten nicht den Anschein gemacht, dass sie weglaufen wollten, sagt der Polizeischüler vor Gericht.

Mehr als 1.000 dokumentierte Push-Backs am Balkan

Ayoub N. und die Männer werden abgetastet. Schon dort im Maisfeld habe er mehrmals "Asyl" gesagt. Auch auf Englisch. Aber das habe die Polizisten nicht interessiert, die hätten weiter nur Deutsch gesprochen, sagt N. "Wir wurden behandelt wie Terroristen." Ein Polizist habe seine Jacke auf den nassen Boden geworfen. Die Aufgegriffenen hätten gar nichts gesagt, auch nicht "Asyl", sagen dagegen die Polizisten unisono. Was alle berichten: Nach der Durchsuchung im Maisfeld werden Ayoub N. und seine Begleiter in Polizeibusse gesetzt und mitgenommen - zur Grenzstation Sicheldorf. "Da haben sie sie dann hergebracht", sagt Leschanz und zeigt auf den Grenzposten.

Zwei Wochen nach dem ersten Gerichtstermin ist sie losgezogen, um die Schauplätze zu besichtigen. Sie will sich ein Bild machen und prüfen, wie Aussagen und Orte zusammenpassen. Jetzt will sie einen Blick in die Grenzstation werfen und marschiert schnurstracks auf den Grenzbeamten zu. Sie fragt, wie es wegen Covid mit der Wiedereinreise aussieht, und versucht dabei in die Grenzstation zu schielen. War das der Ort, wo die Männer durchsucht wurden? Wie groß ist der Raum? Doch Leschanz kann nichts erkennen und zieht wieder ab. "Die Grenzbeamten, die schauen alle viel zu jung aus", sagt sie, wieder außer Hörweite.

"Bitte in den Verhandlungssaal eintreten", spricht die Protokollführerin ins Mikrofon. "Grüß Gott", sagt der Polizist, setzt sich vor den Richter und drückt den Rücken durch. Er soll wie seine Kollegen Stellung nehmen zum Vorwurf, sie hätten den Asylantrag von Ayoub N. nicht aufgenommen, sondern ihn rechtswidrig nach Slowenien überstellt: zurückgepusht. Leschanz weiß, dass Ayoub N. kein Einzelfall ist: Menschenrechtsorganisationen berichten von illegalen Kettenabschiebungen von Slowenien nach Kroatien und weiter über die EU-Außengrenze nach Bosnien-Herzegowina. Das Border Violence Monitoring Network hat den tausendsten Push-Back-Fall entlang der sogenannten Balkanroute dokumentiert.

Der junge Polizist soll berichten, was beim Aufgriff und in der Grenzstation passiert ist. Er erzählt, wie Amtshandlungen normalerweise ablaufen. "Nicht wie es grundsätzlich gemacht wird, das interessiert mich nicht", unterbricht ihn der Richter ungeduldig. "Was haben Sie gesehen?" Der Polizist sagt: Alle Aufgegriffenen mussten sich in der Grenzstation bis auf die Unterhose ausziehen. Und auch diese kurz herunterziehen. Danach wurden Fotos gemacht und Fingerabdrücke abgenommen. Ayoub N. sagt: Er sei nach der erniedrigenden Durchsuchung in nasser Kleidung in eine Zelle gesperrt worden. Wieder habe er versucht, einen Antrag auf Asyl zu stellen, und sei wieder ignoriert worden. Weder zu essen noch zu trinken habe er bekommen. Und zu keinem Zeitpunkt sei ihm erklärt worden, was jetzt mit ihm passiere. Die Aufgegriffenen hätten Wasser bekommen, sagt der Polizist im Zeugenstand. Das Wort "Asyl" habe er nicht gehört.

Im Jahr 2015 versuchten nicht einige wenige, sondern Tausende über die Grenze nach Österreich und in andere EU-Staaten zu kommen. Menschen wanderten über Bundesstraßen, saßen in überfüllten Zügen und mussten an der Grenze versorgt werden. "Die Bevölkerung ist eingesprungen, wo die Behörden hilflos waren", erinnert sich Leschanz. "Wir waren jede freie Minute vor Ort, obwohl wir alle Jobs und Familie haben." Gemeinsam mit anderen gründete Leschanz damals die Plattform Willkommenskultur. Sie wurde zur Ansprechperson - und zur Aktivistin. Ihre Mutter organisierte ein Monatskarten-Sharing, eine Freundin machte ihren Garten zum Gemeinschaftsgarten, und gemeinsam wurde ein Willkommenscafé initiiert.

Ad-hoc-Entscheidungen statt Asylverfahren?

Weil die Fenster Corona-bedingt offenstehen, ist es mittlerweile kühl geworden im Gerichtssaal. Leschanz ist in ihre Jacke geschlüpft und hört, wie ein Polizist die Arbeit an der Grenze beschreibt: "Da die Personen im Zehn-Kilometer-Bereich aufgegriffen wurden, wurde eine Rückweisung durchgeführt. Sie hatten kein Visum dabei. Da ist es nicht üblich zu fragen, ob sie um Asyl ansuchen."

Ob man die Männer nach der erneuten Durchsuchung darüber informiert habte, was weiter mit ihnen passieren werde, will der Richter wissen. "Mündlich habe ich ihm nichts mitgeteilt", aber am Ende des Prozederes sei den Aufgegriffenen ein Informationsblatt zur Zurückweisung auf Arabisch ausgehändigt worden. Niemand habe "Asyl" gesagt, sagt der Polizist aus, oder um Hilfe gebeten.

"Hat irgendjemand ‚Asyl‘ gesagt?", fragt der Richter auch am zweiten Verhandlungstag immer wieder. "Wirklich, die haben nichts gesagt", erklärt ein Zeuge. "Ich habe nicht gehört, dass eine der aufgegriffenen Personen das Wort ,Asyl’ verwendet hätte", lässt der Richter die Aussage eines anderen protokollieren.

Petra Leschanz wurde bei der Fluchtwelle 2015 zur Aktivistin. Sie will Flüchtlinge zu ihrem Recht verhelfen.
© Stefan Schauhuber

Damals, 2015, in Spielfeld, daran erinnert sich Leschanz, wurden alle Ankommende einer polizeilichen Kurzbefragung unterzogen. Beamte arbeiteten mit einer Fragenliste, um dann binnen Minuten über Rückweisungen zu entscheiden. "Nach einer kurzen Einschulung sind die Beamten sich selbst überlassen worden mit der Entscheidung", erzählt Leschanz. Richtige Dolmetscher habe es nicht gegeben. "Da haben Türsteher aus der Disco übersetzt. Und wenn der gesagt hat, das Dorf in Syrien kenn ich, da ist kein Krieg, dann hat es ein rotes Band gegeben, und die Leute sind zurückgeschickt worden", sagt die Aktivistin. "Die Leute haben sich das Hirn zermartert: Was haben wir Falsches gesagt? Warum haben sie unsere Nachbarn durchgelassen und uns zurückgeschickt?"

In den Wochen vor der Schließung der sogenannten Balkanroute wurden an der Registrierungsstelle Spielfeld hunderte Menschen aus tausenden Ankommenden ausgesondert und ohne angemessenes Asylverfahren nach Slowenien zurückgewiesen. Nach welchen Kriterien Beamte an der Grenze ad hoc entschieden, das war in einem "Joint Statement" der Sicherheitsbehörden Österreichs, Sloweniens, Kroatiens, Serbiens und Mazedoniens definiert. Die Methode von damals erinnert Leschanz an die Abläufe heute. Aber kann es sein, dass österreichische Behörden heute systematisch Recht brechen? Beginnen staatlich koordinierte Ketten-Push-Backs zurück nach Bosnien an Österreichs Grenze?

Die Neos-Nationalratsabgeordnete Stephanie Krisper will das in einer parlamentarischen Anfrage an Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) herausfinden: Gibt es eine Vereinbarung mit den slowenischen Behörden im Sinne der Zurückweisung asylbeantragender Personen an der österreichisch-slowenischen Grenze? Der Innenminister dazu in der schriftlichen Beantwortung: "Personen, welche internationalen Schutz beantragen, fallen nicht unter die Regelung der Zurückweisung." Was die Anfrage allerdings offenbart: Im Jahr 2020 gab es insgesamt 494 Zurückweisungen an slowenische Behörden. Im Gerichtssaal notiert Leschanz, dass im Vorjahr 181 Personen allein im Grenzabschnitt Südoststeiermark aufgegriffen und anschließend 162 davon nach Slowenien zurückgewiesen wurden. "Das heißt, nur 19 Menschen haben sie einen Asylantrag stellen lassen", schlussfolgert sie. "Die Menschen verschwinden einfach."

24-Stunden-Notrufnummer für den Asylantrag

Leschanz und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter wollen das nicht hinnehmen. Sie haben deshalb eine 24-Stunden-Notrufnummer eingerichtet: "Push-Back Alarm Austria". Die Helpline soll widerrechtliche Rückweisungen verhindern und Schutzsuchenden helfen, gleich nach dem Grenzübertritt den Kontakt zur nächsten Polizeistelle herzustellen, um einen Asylantrag stellen zu können. Aber auch wer Zeuge einer Zurückweisung wird, soll anrufen können, sagt Leschanz, die sich mit anderen Freiwilligen den Bereitschaftsdienst teilt. Um die Nummer unter Flüchtenden bekannt zu machen, verteilen Aktivisten Flyer direkt im bosnisch-kroatischen Grenzgebiet.

In der Nacht des 28. September 2020 halten schließlich Busse der slowenischen Polizei vor der Grenzstation Sicheldorf. Grenzpolizisten holen Ayoub N. und die Männer ab. Nach einer Nacht auf einer slowenischen Wache werden sie einer kroatischen Polizeistation und nach drei Stunden Autofahrt an der bosnischen Grenze einer Gruppe aus schwarz gekleideten Vermummten übergeben. "Die haben begonnen, uns zu schlagen", erzählt Ayoub N. "Da konnten wir wegrennen."

"Folterer und Vergewaltiger", sagt Leschanz, die ihre Worte sonst vorsichtig wählt. "Und die Polizisten schieben die Menschen in deren Hände zurück." Beim letzten Halt ihres Lokalaugenscheins steht sie auf einem Feldweg und blickt über die Äcker hin zum Wald. Auf einem dieser Felder, glaubt die Aktivistin, kauerte Ayoub N. "Haben die Beamten überhaupt eine Vorstellung davon, dass jede kleine Entscheidung eine wichtige Weichenstellung im Leben der einzelnen Menschen ist?"

Leschanz kennt die Videos und die Fotos von blaugeprügelten Rücken, von Hundebissen, von Knochenbrüchen. Sie kennt die Berichte darüber, dass kroatische Polizisten an der EU-Außengrenze Rucksäcke und Schlafsäcke verbrennen, dass Menschen mit Elektroschockgeräten misshandelt, Schuhe gestohlen und Handys zerstört werden. Sie denkt darüber nach, solche Berichte auch auf die Polizeiposten in der Umgebung zu bringen. "Die Polizisten werden das nicht als Teil der Ausbildung hören", sagt Leschanz. "Aber dann überlegt man vielleicht zweimal, ob man einen Push-Back macht."

Leschanz steht zwischen den Feldern im Dunkelgrau der Dämmerung, als ihr Handy läutet. Es ist ihre Tochter, die fragt, wann sie endlich heimkomme. "Sie warten schon auf mich", sagt Leschanz. Um 22 Uhr beginnt auch schon wieder ihre Schicht an der Helpline. Dann will sie da sein, sollte jemand Hilfe brauchen oder hören, dass jemand "Asyl" gesagt hat. Sie macht kehrt, stapft auf dem Feldweg zurück zur Straße und schüttelt den Kopf. "Die Polizeistation ist nur sechs Minuten weg von hier. Warum hätten sie nach Sicheldorf an die Grenze fahren sollen, wenn nicht schon klar gewesen wäre, was sie vorhaben?" Für Leschanz steht fest: Die Polizei gehe immer gleich vor. Die Beamten müssten sich gar nicht absprechen. Aufgegriffene Personen würden einfach immer zur Grenze gebracht und den slowenischen Behörden übergeben. Standardprozedur: Zurückweisung.

Nicht Falschaussage, aber Wurschtigkeit

Ende Mai fährt Leschanz ein weiteres Mal ans Gericht nach Graz. Der letzte Zeuge wird gehört. Der Inspektor hat sich vorher zweimal entschuldigen lassen, vor dem Richter kann er sich kaum an Details erinnern. Was er noch weiß: Das Wort "Asyl" sei nicht gefallen. Das wisse er mit Sicherheit, weil dann ein komplett anderes Verfahren greifen würde. Und dann hört Leschanz die Schlussplädoyers.

Für N.s Anwalt Clemens Lahner sei es nicht die Frage, ob sein Mandant "Asyl" gesagt habe, sondern ob es jemand gehört habe oder eben nicht. Er mache den Job seit 2005, und seiner Einschätzung nach wisse jeder, der über den Balkan auf dem Weg nach Europa sei, dass man "Asyl" sagen müsse. Er mache den Polizisten keinen Vorwurf der Falschaussage, aber jenen der Wurschtigkeit. Keiner von ihnen habe gesagt, dass sie fragen würden, ob die aufgegriffenen Personen einen Asylantrag stellen wollten, und es sei kein Dolmetscher hinzugezogen worden. Für die Behördenvertretung jedoch sei das Beweisverfahren eindeutig und ergebe, dass kein Asylantrag gestellt worden sei. Welches Motiv hätten die Beamten auch haben sollen, einen Asylantrag nicht entgegenzunehmen? Sie würden sich schließlich strafbar machen, einen Antrag nicht zu bearbeiten.

Leschanz hört kein Urteil an diesem Freitag im Gerichtssaal, Richter Kundegraber will seine Entscheidung Ende Juni schriftlich verkünden. Egal, wie er entscheidet, Ayoub N. wird wohl kein Einreisevisum bekommen - und damit auch keine Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. "Man muss die Hoffnungen relativieren", sagt Leschanz. Aber immerhin erfahre die Öffentlichkeit, was passiere, die Behörde müsse sich rechtfertigen, und Anweisungen für die Beamten würden hoffentlich angepasst. "Es ist immer besser, wenn jemand Bescheid weiß und diese Dinge nicht im Verborgenen passieren", meint sie. "Das ist das Mindeste, was man jemandem geben kann, dem großes Unrecht passiert: dass man zuhört und es nicht vergisst."

Push-Back

Ein Push-Back ist eine staatliche Maßnahme, bei der flüchtende und migrierende Menschen meist unmittelbar nach Grenzübertritt zurückgewiesen werden, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, einen Asylantrag zu stellen oder dessen Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Zurückweisungen ohne individuelle Prüfung des Schutzbedarfs sind laut der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem EU-Recht illegal, wenn ein Betroffener zum Ausdruck bringt, dass er einen Asylantrag stellen will. Dafür reicht es bereits, nur das Wort "Asyl" auszusprechen. Seit Jahren dokumentieren internationale Organisationen und NGOs illegale Push-Backs an Land- und Seegrenzen in Ländern wie Griechenland, Italien, Malta, Spanien, Frankreich, Bosnien, Kroatien und Slowenien.