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Kampf um Waffenpass geht vor das Höchstgericht

Von Daniel Bischof

Politik

Ein Soldat des Jagdkommandos bekam vom Landesverwaltungsgericht Kärnten einen Waffenpass ausgestellt. Die Bezirksbehörde erhebt dagegen Revision, der Fall geht an den Verwaltungsgerichtshof.


Dutzende Behörden und Gerichte hat der Streit schon beschäftigt, nun wird er auch vor dem Verwaltungsgerichtshof ausgefochten: Soldaten des Jagdkommandos wollen auch außerhalb ihrer Dienstzeit Waffen tragen dürfen, da sie sich aufgrund ihres Berufes besonders gefährdet sehen.

Insgesamt 43 Elitesoldaten haben nach dem Wiener Terroranschlag vom 2. November 2020 einen Waffenpass beantragt. Er ermöglicht es, Waffen der Kategorie B - Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen - jederzeit mit sich zu führen. Die Verwaltungsbehörden gehen damit unterschiedlich um. In neun Fällen stellten sie einen Waffenpass aus, in fünf Fällen wurde noch nicht entschieden, 29 Anträge wurden abgelehnt. Drei ablehnende Bescheide wurden bereits umgedreht: Die Landesverwaltungsgerichte Kärnten und Niederösterreich gaben den Beschwerden von Soldaten statt und stellten ihnen Waffenpässe aus.

Ein Machtwort in der strittigen Causa kann nun der Verwaltungsgerichtshof sprechen. Die Bezirkshauptmannschaft Villach-Land hat gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Kärnten nämlich eine Amtsrevision an das Höchstgericht erhoben. Der zwölfseitige Schriftsatz liegt der "Wiener Zeitung" vor. Die Behörde moniert darin "eine Verkennung der Rechtslage" und verlangt, dass der Verwaltungsgerichtshof das Erkenntnis aufhebt.

Furcht vor Racheaktionen

Der Hintergrund: Waffenpässe können auf zwei Wegen erlangt werden. Einerseits können Personen einen "Bedarf" nachweisen. Er liegt vor, wenn man konkreten Gefahren ausgesetzt ist, denen "am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann".

Diesen Bedarf sehen die Jagdkommando-Soldaten als gegeben an. Sie waren im Ausland, etwa in Afghanistan und Mali, im Antiterroreinsatz stationiert. Nun befürchten sie, Opfer von Racheaktionen zu werden. Denn Daten könnten geleakt und an Terroristen weitergegeben werden, so die Befürchtung. Extremistische Gruppen würden auch in Österreich Netzwerke unterhalten, zudem habe der Anschlag in Wien gezeigt, dass eine Terrorgefahr bestehe.

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten verneinte den Bedarf: Es liege keine konkrete Bedrohung gegen den Soldaten, der 2018 vier Monate in Afghanistan stationiert war, vor. Doch ist ein Bedarf nicht zwingend erforderlich: Laut dem Waffengesetz liegt "die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verlässliche Menschen (. . .) im Ermessen der Behörde". Dabei muss das Interesse desjenigen, der eine Waffe mit sich führen will, mit dem öffentlichen Interesse abgewogen werden.

Diese Abwägung ließ das Gericht zugunsten des Jagdkommando-Soldaten ausfallen. Der Mann sei in einer "Gefahrensituation, die das Ausmaß eines durchschnittlichen Staatsbürgers übersteigt". Der Gefahr eines terroristischen Angriffs könne auch am "zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden". Der Soldat habe damit ein dem Bedarf nahekommendes Interesse zur Führung einer Schusswaffe. Zudem lege die Spezialausbildung des Mannes nahe, dass "unbeteiligte Personen nicht zusätzlich gefährdet werden".

"Keine erhöhte Gefahr"

Die Bezirkshauptmannschaft Villach-Land bemängelt in ihrer Revision an den Verwaltungsgerichtshof, dass das "restriktiv zu handhabende Ermessen in gesetzwidriger Weise" ausgeübt worden sei. Das Verwaltungsgericht habe "aufgrund bloßer Möglichkeitsannahmen und damit ohne weitere stichhaltige Gründe" ein dem Bedarf nahekommendes privates Interesse des Soldaten anerkannt. Dieses sei aber nicht gegeben.

"Im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung" gebe es für den Soldaten "keine konkrete signifikant erhöhte Gefahr eines Terroranschlags", schreibt die Behörde. Der "(bloß) potenziellen Gefahrenlage im Inland" könne auch am zweckmäßigsten "gerade nicht mit Waffengewalt wirksam begegnet werden", sondern "mit dem Schutz der persönlichen Daten".

Außerdem würden das Waffengesetz und die Judikatur dazu zeigen: "Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit" bestehe ein besonderes Interesse, "dass sich Privatpersonen nur in bestimmten, im Ergebnis seltenen, Fällen mit einer geladenen Schusswaffe bewaffnet im öffentlichen Raum aufhalten sollen", so die Bezirkshauptmannschaft.

"Die Soldaten sind besser ausgebildet als Polizisten und werden laufend überprüft. Es gibt kein öffentliches Interesse, das gegen die Ausstellung eines Waffenpasses spricht", entgegnet der Anwalt des Jagdkommando-Soldaten. Stattdessen gebe es sogar ein Sicherheitsplus für die Bevölkerung: "Wenn ich in einem Kaffeehaus bin und in der Nähe ein Terroranschlag passiert: Dann wäre ich froh, wenn zufällig neben mir ein bewaffneter Antiterrorspezialist sitzt", erklärt der Anwalt, der anonym bleiben möchte.

"Taliban bauen Netzwerk aus"

Auch verkenne die Behörde, dass die Soldaten durch Racheaktionen gefährdet seien. Diese Gefahr habe sich zuletzt verschärft: "Die Taliban übernehmen nun nach dem Abzug der Nato-Truppen Afghanistan. Sie werden auch ihre Netzwerke in Ländern wie Österreich ausbauen."

Der Gefahr könne keineswegs nur durch Datenschutz begegnet werden, zumal Extremisten die Soldaten in ihren Kasernen ausspionieren könnten. Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wähnt der Anwalt auf seiner Seite: "Darin wird festgehalten, dass bereits bei der Bescheinigung des Bedarfs kein überspitzter Beurteilungsmaßstab anzunehmen ist. Bei der Ermessensentscheidung sind die Voraussetzungen noch geringer."

Am Zug ist nun der Verwaltungsgerichtshof. Er muss entscheiden, ob er die Revision der Bezirkshauptmannschaft zulässt - und falls ja, welchen Argumenten er folgt.