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Impfpflicht wird immer plausibler

Von Petra Tempfer

Politik
Bekommt man durch die Impfung die Pandemie in den Griff? Das wäre für einen Gesetzesbeschluss zur allgemeinen Impfpflicht ausschlaggebend.
© adobe.stock / Molibdenis

Bund und Länder spielen den Ball hin und her. Verfassungsrechtlich werden keine Bedenken laut - am Arbeitsplatz sind für Impfverweigerer schon jetzt Nachteile möglich.


Zustimmung zu einer Impfpflicht gegen Covid-19 für bestimmte Berufsgruppen, aber Skepsis gegenüber einer Verpflichtung der Allgemeinheit: Je weiter die Corona-Pandemie voranschreitet, desto deutlicher kristallisiert sich eine Stimmungslage wie diese heraus. Freilich nicht ohne Pingpong der politisch Verantwortlichen. Bund und Länder spielen den Ball hin und her. Zuletzt kündigte Niederösterreich eine Impfpflicht gegen Covid-19 für neues Personal im Landesdienst und in Kindergärten ab 1. September an.

In den Ländern wurden daraufhin immer mehr Stimmen für eine bundesweite Regelung bei der Impflicht für bestimmte Berufsgruppen laut. "Ich halte eine bundeseinheitliche Lösung für sinnvoll, denn das Virus kennt keine Grenzen", meinte etwa der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) und bezog sich dabei vor allem auf das Lehrpersonal. Zudem sprach er sich für eine Impfpflicht für Besucher der Nachtgastronomie aus. Seit 1. August werden in der Steiermark bereits Geimpfte bei der Aufnahme in den Landesdienst bevorzugt. Nur Wien lehnt eine bundesweite Regelung nach wie vor ab. Der jeweilige Arbeitgeber sei dafür zuständig, hieß es. In der Bundeshauptstadt gibt es bereits eine Impfpflicht für neue Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialbereich, ab Herbst soll diese auch für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindergärten gelten.

Europaweit keine Covid-19-Impfpflicht für alle

Eine generelle Impfpflicht schließt Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Moment aus: "Es wird keine Impfpflicht in Österreich geben", sagte er in der Vorwoche bei einem Sommerministerrat. Dass es in gewissen Bereichen wie der Gesundheitsbranche schon teilweise Verpflichtungen gebe, werde auf Ebene der Bundesländer entschieden - und das soll laut den grünen Regierungspolitikern wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Vizekanzler Werner Kogler auch so bleiben. Diese hatten zuletzt die Impfpflicht im Gesundheitsbereich als sinnvoll erachtet, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass die Länder darüber selbst entscheiden können.

Eine Covid-19-Impfpflicht für alle ist dem auf Medizinrecht spezialisierten Verfassungsrechtler Karl Stöger von der Universität Wien auch europaweit nicht bekannt - verfassungsrechtliche Bedenken hätte er jedoch keine. Ganz im Gegenteil. "Je mehr wir impfen, desto höher wird die Datengrundlage für eine allgemeine Impfpflicht", sagt Stöger zur "Wiener Zeitung".

In Österreich können einzelne Berufsgruppen laut § 17 Abs. 3 Epidemiegesetz zur Impfung verpflichtet werden, und zwar Personen, die sich berufsmäßig mit der Krankenbehandlung, der Krankenpflege oder Leichenbesorgung beschäftigen, sowie Hebammen. Auf andere Gruppen lasse sich das nicht umlegen, so Stöger. Für diese müsste man daher eine gesetzliche Grundlage schaffen oder das Ganze dienstvertraglich regeln. Einen Gesetzesbeschluss zur allgemeinen Impfpflicht hält er für zulässig, "wenn die Impfung das Mittel ist, die Pandemie in den Griff zu bekommen".

Kündigung ist mitunter gerechtfertigt

Die Pflicht der Arbeitgeber, die Gesundheit ihrer Belegschaft zu schützen und zugleich nicht in deren Grundrechte einzugreifen, bringe Arbeitgeber bei der Covid-19-Schutzimpfung jedenfalls in ein Dilemma, sagt Sophie Pfitzner vom Arbeitsrechtsteam von DSC Rechtsanwälte. Aktuell müssen Arbeitnehmer der Anordnung, sich impfen zu lassen, zwar nicht Folge leisten - die Frage nach dem Impfstatus ist laut Pfitzner allerdings zum Beispiel dann zulässig, wenn Mitarbeiter einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind und der Kontakt mit Kollegen und/oder Kunden nicht ausgeschlossen werden kann. Letztendlich sei diese Frage einzelfallbezogen zu beantworten. Können Arbeitgeber ungeimpfte Arbeitnehmer nicht weiter einsetzen und kann das Infektionsrisiko auch nicht durch andere Schutzmaßnahmen auf ein vertretbares Maß reduziert werden, könne als Ultima Ratio im Einzelfall auch eine Kündigung gerechtfertigt sein, ergänzt Natalie Hahn, Praxisgruppenleiterin Arbeitsrecht und Partnerin bei DSC.

Die Impfung könne auch die Voraussetzung sein, eingestellt zu werden, so Pfitzner. Denn eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach sich Arbeitnehmer zu einer Covid-19-Schutzimpfung verpflichten, sei nicht als sittenwidrig zu qualifizieren. "Schließlich dient sie dem Gesundheitsschutz und können die Arbeitnehmer bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags selbst entscheiden, ob sie sich einer solchen Verpflichtung unterwerfen wollen."

Eine allgemeine, österreichweite Impfpflicht gab es zuletzt von 1948 bis 1980, und zwar gegen die Pocken. 1979 erklärte die WHO diese als ausgerottet, woraufhin Österreich die Impfpflicht wieder abschaffte. In anderen Ländern der EU ist die Bevölkerung hingegen auch aktuell zu diversen Impfungen verpflichtet. Konkret gibt es in 12 der 27 EU-Staaten die Pflicht, dass Eltern ihre Kinder gegen mindestens eine Krankheit immunisieren lassen, in Lettland sind es sogar 14 Krankheiten. Deutschland hat 2019 eine entsprechende Impfpflicht gegen Masern eingeführt. In Tschechien gilt eine Impfpflicht gegen neun bekannte Kinderkrankheiten wie Masern, Röteln und Mumps.

52 Prozent sind in Österreich zweimal geimpft

Erst im April dieses Jahres wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klagen von Familien aus Tschechien ab und erklärte damit eine nationale Impfpflicht für zulässig. Geldstrafen und verwehrte Kindergartenplätze für ungeimpfte Kinder sind demnach in Tschechien erlaubt. Sie stellen laut EGMR keinen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar.

"Bei der Frage, ob eine neue Impfpflicht bei neuen Impfstoffen gegen neue Krankheiten sinnvoll ist, haben nun die Mediziner das letzte Wort", sagt Stöger. Markus Zeitlinger, Leiter der Universitätsklinik für Klinische Pharmakologie an der MedUni Wien, sieht ein Ende der Pandemie auf jeden Fall nur durch eine höhere Durchimpfungsrate möglich. "Da geht es nicht um den Individualschutz", sagt er zur "Wiener Zeitung", "sondern um den Herdenschutz." Bei der Delta-Variante sei dieser erst dann gegeben, wenn rund 80 Prozent zweimal geimpft sind. Dieser Wert wurde zuletzt hinaufkorrigiert: In Israel etwa, wo die Impfungen bei einer Durchimpfungsrate von 59 Prozent ins Stocken gerieten, stieg die Anzahl der Infektionen erneut an. In Österreich liegt sie aktuell bei etwas mehr als 52 Prozent Vollimmunisierten.

Die Anzahl der sogenannten Impfdurchbrüche (Corona-Infektionen trotz Vollimmunisierung) mit schweren Verläufen werde extrem gering bleiben, vermutet Zeitlinger. Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen wurden bisher 376 Fälle gemeldet, ein Abgleich der Daten aus dem Epidemiologischen Meldesystem und dem E-Impfpass durch die Gesundheitsagentur Ages zeigte 1.656 Impfdurchbrüche nach einer vollständigen Immunisierung.

FPÖ gegen Verpflichtung jeglicher Art

Laut einer Eurobarometer-Umfrage kurz vor dem Sommer wollten sich nur 32 Prozent der Österreicher "so schnell wie möglich" (EU-Durchschnitt 45 Prozent) und 20 Prozent gar nicht impfen lassen. Der EU-Durchschnitt lag hier bei 12 Prozent. Laut Zeitlinger seien beim Thema Impfen daher die richtige Aufklärung, ein niederschwelliger Zugang, Anreize und auch ein gewisser Zwang zum Beispiel bei Neueinstellungen unumgänglich - und zwar einheitlich und österreichweit.

Von den Oppositionsparteien im Parlament sprachen sich auch SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner und Neos-Vizeklubchef Nikolaus Scherak für eine einheitliche Regelung aus. Rendi-Wagner tritt vor allem klar für eine bundesweite Impfpflicht bei Neuanstellungen im Gesundheits- und Pflegebereich ein - eine generelle Impfpflicht befürwortet sie jedoch nicht. Die FPÖ stellt sich indes weiterhin entschieden gegen eine Verpflichtung zur Impfung jeglicher Art: Parteichef Herbert Kickl forderte eine "Garantieerklärung" von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gegen einen "Impfzwang".