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Sonderbetreuung für Eltern trotz offener Schulen

Von Karl Ettinger

Politik

Die türkis-grüne Koalition schafft rückwirkend Regelung für laufenden Lockdown und verlängert bis Ende März 2022.


Mütter und Väter können trotz des Präsenzunterrichts nach Stundenplan in den Schulen nun auch Sonderbetreuungszeit für den laufenden Lockdown bis 12. Dezember in Anspruch nehmen. ÖVP und Grüne nehmen eine entsprechende gesetzliche Änderung vor, die auch rückwirkend für den seit 22. November geltenden Lockdown zum Tragen kommt. Außerdem wird die Sonderbetreuungszeit nochmas und zwar bis Ende März 2022.

Derzeit ist es, wie Arbeitsrechtler der "Wiener Zeitung" bestätigt haben, nicht möglich, dass Eltern diese Möglichkeit nützen. Voraussetzung dafür wäre nämlich, dass die Schulen offiziell geschlossen sind. Das ist derzeit aber nicht der Fall. Bildungsminister Heinz Faßmann und die Bildungslandesräte der Bundesländer haben erst Ende der Vorwoche bekräftigt, die Schulen grundsätzlich offen halten zu wollen. Erst ab zwei Coronafällen müssen betroffene Klassen in Quarantäne geschickt werden.

Rechtsanspruch besteht nicht

Die Änderung sieht vor, dass Dienstgeber und Arbeitnehmer auch dann Sonderbetreuungszeit vereinbaren können, wenn Eltern ihre Schulkinder wegen des hohen Coronainfektionsrisikos zu Hause lassen wollen. Vor allem in Volksschulen ist das der Fall, wo nach bisherigen Angaben im Schnitt eines von fünf Kindern daheim bleibt. Einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit gibt es allerdings weiter nicht.

Der von der ÖVP gestellte Arbeitsminister Martin Kocher hat die Neuregelung in der Vorwoche angekündigt. Am Donnerstag dieser Woche kommt sie in den parlamentarischen Sozialausschuss. Dann wird sie Mitte Dezember vom Nationalrat rückwirkend beschlossen werden. Eltern können bis Ende dieses Jahres bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen. Für die betroffenen Betriebe gibt es vom Bund hundert Prozent der Entgeltkosten ersetzt.

Fast 32.000 haben Sonderbetreuung genützt

Kocher hat gemeinsam mit Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) am Sonntag neben der Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis 31. März 2022 auch die Verlängerung der Freistellung von Schwangeren in körpernahen Berufen bis dahin anekündigt. Insgesamt haben nach Angaben des Arbeitsministeriums 31.866 Personen die Freistellung mittels Sonderbetreuungszeit genützt.

Beide Regierungsmitglieder begründen die Verlängerung der Regelung bis Ende März kommenden Jahres damit, dass man für alle Eventualitäten im Zusammenhang mit der Pandemieentwicklung gerüstet sein wolle. Das werde wegen der hohen Coronainfektionszahlen vorgenommen.