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Peter Pilz und der Streit um Handychats

Von Daniel Bischof

Politik

Ein vom Ex-Politiker vorgelegtes Konvolut löst eine Debatte aus, letztlich werden die Dokumente zugelassen.


Als Parlamentarier war es Peter Pilz, der in Untersuchungsausschüssen die Auskunftspersonen befragte. Am Donnerstag wurde Pilz im neuen U-Ausschuss zu ÖVP-Korruptionsvorwürfen selbst zum Zeugen. Der Ex-Politiker (Grüne, Liste Jetzt) betreibt das Onlinemagazin "zackzack.at", das mehrfach Dokumente und Berichte zu Vorwürfen gegen die ÖVP veröffentlicht hat.

Darunter befinden sich die Handychats von Michael Kloibmüller, der Kabinettschef unter Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Wolfgang Sobotka (beide ÖVP) war. Sie offenbaren mutmaßliche Postenschacher und Parteibuchwirtschaft im Innenressort. Im Raum steht aber, dass diese Chats illegal durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes abgesaugt wurden.

Das wurde im Ausschuss dann auch gleich zum Thema. Pilz wollte zu Beginn ein 49 Seiten langes Dokument vorlegen, das seinen Angaben zufolge eine Zusammenfassung der Chats enthält. Die Vertreter der ÖVP sahen das als unzulässig an, da die Chats durch eine rechtswidrige Handlung erlangt worden sein könnten.

Pilz gab an, er habe bei "der Erlangung dieser Unterlagen keine strafrechtlichen oder gesetzlichen Bestimmungen verletzt". Geld oder sonstige Gegenleistungen habe er nicht angeboten oder gewährt. Auch habe er niemanden zum Amtsmissbrauch angestiftet. Die Chats habe er von einem Informanten bekommen. Wie dieser sie erhalten habe, wisse er nicht, sagte Pilz. Der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe er die Unterlagen übermittelt.

Nach einer Unterbrechung und langen Geschäftsordnungsdebatten gab Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl die Empfehlung ab, der U-Ausschuss solle das Konvolut nicht annehmen. Es bestehe die Gefahr, dass anhängige Strafverfahren gefährdet werden, so der Verfahrensrichter.

Kritik an den Ermittlern

Mit Mehrheit stimmten aber die Ausschussmitglieder dafür, das von Pilz angebotene Material als Beweismittel anzunehmen. Dieser Meinung folgte auch Ausschussvorsitzende Doris Bures (SPÖ), die Wolfgang Sobotka (ÖVP) vertrat, und erklärte das Konvolut für zulässig. Die Volkspartei beklagte einen "offenen Bruch der Verfahrensordnung".

Pilz gab an, dass ein USB-Stick mit den Kloibmüller-Chats bereits im Februar 2021 bei einer Razzia durch Beamte des Bundeskriminalamts sichergestellt worden sei. In weiterer Folge sei dieser auch bei der Staatsanwaltschaft Wien gelandet. Pilz kritisierte, dass daraufhin keine Ermittlungen eingeleitet worden seien, obwohl die Chats "schwerwiegende Sachverhalte" und Amtsmissbrauch dokumentieren würden. Sie würden zeigen, dass Parteibücher bei der Postenvergabe immer mehr zum "einzigen Kriterium" werden und Qualifikationen "in den Hintergrund treten".

Vor Pilz wurde der Vorstand der Finanzmarktaufsicht Eduard Müller befragt. Er war Spitzenbeamter im Finanzressort, während der Übergangsregierung unter Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein war er Finanzminister.

Die Opposition befragte ihn unter anderem zur Causa um den Steuerakt von Unternehmer Siegfried Wolf und etwaigen Einflussnahmen zugunsten des Investors Rene Benko. Müller blieb meist vage, er wolle am "Ende des Tages nicht wegen irgendwas geklagt werden", weil er seine Dienstverschwiegenheit verletze, sagte er. Ein Naheverhältnis zu Wolf und Benko sowie illegale Interventionen stritt der Ex-Finanzminister ab.