Zum Hauptinhalt springen

Strittiges Aus der Covid-Quarantäne

Von Martina Madner

Politik
Noch ist offen, wann die Quarantäne fällt und Länder bei strengeren Regelungen bleiben können.
© imago / Bihlmayerfotografie

Beim Bund-Länder-Gipfel wurde die Verordnung zum Quarantäne-Aus vorgestellt. Finalisiert ist sie noch nicht.


Regierung und Landeshauptleute beraten über ein Ende der Quarantäne für Sars-CoV-2-Infizierte. So und so ähnlich kündigten Medien das Online-Gespräch der Landeshauptleute mit Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Montag-Nachmittag an. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig sagte direkt vor dem Gespräch noch, er gehe "davon aus, dass wir heute erfahren, worum es eigentlich geht". "Die Bekämpfung der Pandemie ist Sache der Bundesregierung. Von da her agieren wir als Bundesländer als mittelbare Bundesverwaltung. Das machen wir in Wien mit besonderer Sorgfalt und daher bin neugierig, welche Vorschläge von Seiten der Bundesregierung kommen", sagte Ludwig.

Vom Quarantäne-Aus als Hauptthema des Gesprächs wollte das Gesundheitsministerium nichts wissen. Man habe über Covid-19-Medikamente und die Einmeldungen der Länder in das Covid-19-Register beispielsweise Alter, Impfstatus und Vorerkrankungen von Erkrankten, die im Spital behandelt werden, informieren wollen. Über ein "etwaiges Quarantäne-Aus" und andere mögliche neue Regeln für die Absonderung werde am Rande gesprochen, jedenfalls sei noch nichts beschlossen.

Um diesen externen Inhalt zu verwenden, musst du Tracking Cookies erlauben.

Nach der Verordnung istvor der Verordnung

Was die Quarantäne anbelangt, war man auch nach den Gesprächen kaum schlauer. Von Seiten der Bundesregierung war jedenfalls nur zu erfahren, dass das weitere Vorgehen bei der Absonderung Infizierter "Thema war". Dazu gebe es seit Anfang Juli eine Verordnungsermächtigung im Epidemiegesetz. "Sie erlaubt es, die Absonderung durch Verkehrsbeschränkungen zu ersetzen, wenn das die epidemiologische Lage erlaubt", heißt es in einer Aussendung.

Das Gesundheitsministerium habe in Abstimmung mit dem Arbeitsministerium und dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt einen Verordnungsentwurf erarbeitet. "Dieser wurde den Bundesländern in Grundzügen vorgestellt", heißt es auf Nachfrage der "Wiener Zeitung" vom Gesundheitsministerium. Er sei noch nicht fertig, die Expertinnen und Experten der Gecko-Kommission würden darüber noch befinden und juristische Details geprüft werden, "zum Beispiel, ob einzelne Bundesländer strengere Regelungen machen könnten als andere", heißt es aus dem Ministerium.

"Ich hätte mir im Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft in Österreich erwartet, dass die Bundesregierung Expertinnen und Experten eine Entscheidungsgrundlage gemeinsam mit den Ländern aufbereiten und begründen lässt", zeigt sich Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) per Aussendung enttäuscht. Das aber kam nicht. Laut Kaiser sei das Vorgehen der Regierung "ein Strategiewechsel, für dessen Folgen die Bundesregierung die volle Verantwortung übernehmen muss". Sie habe "nicht viel aus den eigenen und den Fehlern anderer gelernt".

Bisherige Regelungender Quarantäne

Der in den vergangenen Tagen kursierende Entwurf, der der "Wiener Zeitung" vorliegt, sei laut Gesundheitsministerium ein "Arbeitsentwurf". Wann die finale Version von der Regierung beschlossen und veröffentlicht werde, stehe noch nicht fest.

Im Arbeitsentwurf war jedenfalls von reinen "Verkehrbeschränkungen" die Rede. Und dass Sars-CoV-Infizierte zwar "zum durchgehenden Tragen" einer FFP2-Maske verpflichtet würden, "außerhalb des privaten Wohnbereichs", "in geschlossenen Räumen, wenn ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist", im Freien, sofern "ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann", in Verkehrsmitteln sowie "im Wohnbereich bei Zusammenkünften". Betretungsverbote aber gäbe es demnach nur noch an einigen Orten wie Alten-, Pflege- und Wohnheimen für Menschen mit einer Behinderung, Kranken- und Kuranstalten, Kindergärten, Kinderkrippen, Krabbelstuben und Schulen - ausgenommen aber wären jene, die dort arbeiten.

Bislang muss man nach einem positiven Corona-Test zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit sich "freizutesten", ist das PCR-Ergebnis nach wie vor positiv, läuft die Quarantäne bis zum zehnten Tag nach dem ersten positiven Test weiter. Ist man an Covid-19 erkrankt, endet eine Verkehrsbeschränkung erst, wenn man wieder gesund ist und einen CT-Wert über 30 hat - also 30 und mehr Messzyklen durchgeführt werden konnten, ohne dass das Virus nachweisbar ist. Am Montag befanden sich knapp 100.000 Menschen österreichweit in Quarantäne.

Ludwig stellte klar, was er von einem vorzeitigen Ende der Quarantäne hält: "Ich halte den Zeitpunkt für ganz schlecht." Europaweit werde "dezidiert empfohlen, die Quarantäne aufrechtzuerhalten - auch in Vorbereitung auf eine Herbstwelle". Trotzdem werde man sich bei der nun bevorstehenden Abschaffung der Quarantäne auch in Wien an die bundesweite Verordnung halten. Bei 300.000 Pendlern jeden Tag sei es schwer unterschiedliche Regelungen umzusetzen und durchzuhalten, sagte der Bürgermeister.

Auch Nachbarländer rücken ab

Während in Österreich der Fall der Corona-Quarantäne möglicherweise bevorsteht, ist sie in einigen Nachbarstaaten bereits gefallen. Nicht mehr isolieren muss man sich nach einem positiven Test in Slowenien, der Schweiz und Liechtenstein. Recht streng sind noch die Italiener, die zu Beginn der ersten Welle besonders von Erkrankungen und Todesfällen betroffen waren.

In Italien müssen sich Menschen, die Corona-Symptome entwickeln, noch zehn Tage lang selbst isolieren - wie das derzeit auch noch in Österreich der Fall war. Im südlichen Nachbarland endet die Quarantäne für negativ Getestete nach drei Tagen. Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, können sich aber nach sieben Tagen "freitesten", sofern sie ohne Symptome sind.

Auch Deutschland hält noch an der Quarantäne fest, die dort aber nur fünf Tage dauert. Danach wird empfohlen, sich erneut testen zu lassen. Ein "Freitesten" ist nicht vorgesehen. In Tschechien dauert die verpflichtende Isolation mindestens sieben Tage und kann danach von einem Hausarzt beendet werden. In der Slowakei bestimmt ein Allgemeinmediziner die Dauer der Quarantäne für Personen mit Symptomen, ohne Symptome beträgt sie fünf Tage.

Auch in Ungarn müssen sich bestätigte Covid-Fälle selbst isolieren. Nach sieben Tagen kann die Quarantäne beendet werden, wenn keine Symptome mehr vorhanden sind. Wenn die Symptome ab dem vierten Tag verschwunden sind, kann die Isolation tags darauf nach einem negativen Testergebnis beendet werden.

Keine Quarantäne gibt es in Slowenien seit Mai. Empfohlen wird aber, sich für eine Woche zu isolieren und sich täglich zu testen. Die Schweiz hat die Maßnahme mit April dieses Jahres abgeschafft. Ebenso Liechtenstein.