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Hausarzt ersetzt Behörde

Von Daniel Bischof, Simon Rosner und Barbara Sorge

Politik

Mit dem Quarantäne-Aus wird die Verantwortung von den Gesundheitsbehörden auf die Mediziner abgewälzt.


Das Quarantäne-Aus bringt zahlreiche Veränderungen mit sich - für Kranke, Corona-Infizierte, Hausärzte und Arbeitgeber. Ein Überblick.

Was ist nun neu ab dem 1. August?

Bisher wurden Infizierte fünf Tage isoliert und durften den Wohnsitz nicht verlassen. Wer nach fünf Tagen symptomfrei war, konnte "verkehrsbeschränkt", also mit FFP2-Maske, wieder Besorgungen tätigen oder in die Arbeit fahren. Nur in Wien galt die Quarantäne für zehn Tage. Nach fünf Tagen konnte man sich freitesten - in Wien aus der Isolation, in Rest-Österreich von den Verkehrsbeschränkungen.

Ab 1. August wird die Quarantäne österreichweit durch Verkehrsbeschränkungen ersetzt. Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, dürfen ihren Wohnsitz verlassen und beispielsweise in die Arbeit gehen. Sie müssen dann allerdings eine FFP2-Maske tragen - außer, sie befinden sich im Freien und können dort zwei Meter Abstand zu anderen Personen einhalten. Diese Verkehrsbeschränkungen gelten für zehn Tage, nach fünf Tagen kann man sich frühestens davon freitesten.

Was bedeutet diese Regelung für Beschäftigte?

Covid-19 wird ab August wie jede andere Krankheit behandelt. Es gibt keinen Absonderungsbescheid mehr, der als Krankschreibung gilt. Personen, die sich krank fühlen, müssen sich vom Arzt krankschreiben lassen. Das ist künftig wieder per Telefon möglich. Damit rücken wie bei anderen Erkrankungen die Hausärzte wieder ins Zentrum. "Grundsätzlich können wir nur jemanden krankschreiben, wenn eine Arbeitsunfähigkeit besteht", sagt Susanne Rabady, Präsidentin der Ögam, der Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin. Das sei immer eine individuelle Entscheidung des Arztes.

Ist man Corona-positiv, aber arbeitsfähig, muss der Arbeitnehmer das laut Arbeitsministerium auch an den Arbeitgeber melden. Dadurch könne der Arbeitgeber mit "entsprechenden Schutzmaßnahmen reagieren".

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Wer gilt künftig als krank?

Die Erkrankung ist mit dem Vorliegen von Symptomen verbunden, nicht mit dem Testergebnis. Die Symptome können sehr vielfältig sein, wie klassische Erkältungssymptome, Fieber, Müdigkeit, Muskel- und Kopfschmerzen. Es kann auch nach wie vor zu Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns kommen.

"Patienten mit grippalen Symptomen sollen sich mit ihrem Vertrauensarzt in Verbindung setzen - am besten telefonisch", sagt Edgar Wutscher, Obmann der Bundeskurie niedergelassener Ärzte und Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer. Man solle lieber früher anrufen als zu lange warten. Dadurch könne der Verdacht auf eine Corona-Infektion abgeklärt werden und etwa ein Test veranlasst werden. Auch könne abgeschätzt werden, ob der Patient antivirale Medikamente einnehmen soll, sagt Wutscher.

Haben die Hausärzte die Ressourcen dafür?

Die Überwälzung der Verantwortung bringt für die Hausärzte einen höheren Arbeitsaufwand mit sich. Neben der Vielzahl an Corona-Fällen droht auch eine Grippewelle im Herbst und Winter. Es könne sich eine schwierige Situation ergeben, aber: "Wir schaffen das schon", zeigt sich Wutscher optimistisch. Als hilfreich sieht er vor allem die wiedereingeführte telefonische Krankschreibung: "Der bürokratische Aufwand wird dadurch deutlich miniminiert", meint Wutscher.

Ögam-Präsidentin Rabady sieht Nachteile der telefonischen Krankschreibung, da sich Infizierte mittels Antigentest selbst diagnostizieren könnten und dann keine ärztliche Konsultation mehr stattfindet. Covid war auch bisher eine Erkrankung, die außerhalb der Ordinationen festgestellt wurde. Nämlich per behördlichem Test. "Wenn aber eine Diagnostik erforderlich ist, sollte es einen persönlichen Kontakt geben", sagt Rabady. Die Diagnose sei Voraussetzung für eine antivirale Therapie, die zur Verfügung steht. Sie muss aber in den ersten Tagen der Infektion verabreicht werden.

Was ist zu tun, wenn ein Schnelltest positiv ist?

Am besten erfolgt bei einem positiven Corona-Schnelltest eine Kontrolle durch einen PCR-Test, der als labordiagnostische Untersuchung genauer ist. Außerdem ist auf diese Weise die Meldung an die Gesundheitsbehörden sichergestellt, da Covid-19 trotz aller Lockerungen und des Quarantäne-Endes eine meldepflichtige Krankheit bleibt.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, bleiben die Verkehrsbeschränkungen aufrecht, als Beginn der zehntägigen Frist gilt aber der Tag des positiven Antigentests. Ist der PCR-Test hingegen negativ, fallen die Verkehrsbeschränkungen wieder weg. Ist man allerdings krank, sollte man - unabhängig vom Testergebnis - weiterhin zu Hause bleiben.

Was ändert sich für die Arbeitgeber?

Vor dem Quarantäne-Aus erhielten Arbeitgeber, anders als bei Krankenständen, die Zeit der Quarantäne vom Bund ersetzt. Das wird künftig anders. Die Wiener Wirtschaftskammer errechnete, dass jährlich 365 Millionen Euro an zusätzlichen Kosten für die Wiener Betriebe anfallen würden. Rabady befürchtet, dass der Druck auf Arbeitnehmer, möglichst früh wieder zurückzukehren, zunehmen könnte. Selbst wer (wieder) gesund ist, könne andere Menschen anstecken.

Wie lange ist man infektiös?

Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit ist laut dem deutschen Robert-Koch-Institut "nicht klar definiert". Als sicher gilt, dass die höchste Ansteckungsgefahr kurz vor und unmittelbar nach Symptombeginn besteht und danach abnimmt. Nach zehn Tagen ist die Wahrscheinlichkeit, andere anzustecken, nur mehr sehr gering. Aber auch Tage nach dem Abklingen der Symptome, manchmal sogar nach mehreren Wochen, kann das PCR-Ergebnis positiv ausfallen. Das ist aber nicht gleichbedeutend mit Infektiosität, da es sich oftmals nicht mehr um replikationsfähiges Virus handelt. Bei schweren Krankheitsverläufen oder bei immungeschwächten Personen kann das Virus über die Zehn-Tages-Frist hinaus ansteckend sein. Es kann also kurz nach diesem Zeitraum noch zu Übertragungen kommen.