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Die vielen Gesichter der Überförderung

Politik

Cofag: Momentum Institut spricht von 179 Millionen Euro, aber auch ein OGH-Urteil führte zu Übersubventionen.


In seinem Rohbericht zur Cofag hat der Rechnungshof ein "erhebliches Risiko für Überförderung" entdeckt. Es ist ein Vorwurf, den das Finanzministerium in seiner Antwort an das Prüforgan schon allein deshalb nur schwer entkräften wird können, weil es selbst gerade entstandene Überförderungen abwickelt. Von Unternehmen wurden bereits mehr als 3.000 Korrekturen gemeldet. Sie hatten mehr erhalten, als sie hätten bekommen sollen, das Gesamtvolumen beträgt rund 40 Millionen Euro, teilte das Finanzministerium unlängst der "Wiener Zeitung" mit.

Das sozialliberale Momentum Institut hat bei einer ersten Prüfung jener Betriebe, die mehr als 100.000 Euro erhielten und deshalb in der EU-Beihilfentransparenzdatenbank aufscheinen, Überförderungen von 179 Millionen Euro entdeckt. Der Großteil davon entfällt auf Gastronomie und Hotellerie, dahinter folgt der Handel mit 52 Millionen Euro. Beide Branchen waren aufgrund der Lockdowns über Monate mit behördlichen Schließungen konfrontiert.

Die Definition von "Überförderung"

Laut dem Momentum Institut stellen die 179 Millionen Euro eine "absolute Untergrenze" dar, da es keine Vollauswertung war und diese auch nicht möglich sein wird. Ab September werden zwar in der Datenbank alle Förderungen ab 10.000 Euro veröffentlicht, doch kleinere Betriebe müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen. Diese hat das Institut aber für die Berechnung herangezogen.

Wichtig ist auch die Definition von "Überförderung". Das Momentum Institut hat die erhaltene staatliche Subvention vom Jahresüberschuss abgezogen. Was danach als Gewinn übrig blieb, wurde als Überförderung gewertet. Das Epidemiegesetz hätte ursprünglich jedoch vollständige Kompensationen vorgesehen, das wurde aber von der Bundesregierung im März 2020 außer Kraft gesetzt. Die Opposition hatte dies damals kritisiert und auf eine vollständige Entschädigung gepocht. Doch diese wäre nur behördlich geschlossenen Betrieben zugestanden, nicht aber indirekt betroffenen. Beim geschlossene Café wären 100 Prozent des entstandenen Verlustes gedeckt worden, der nicht behördlich geschlossene Getränkezulieferer wäre leer ausgegangen.

Eine klare Zielsetzung der staatlichen Covid-Hilfen findet sich in den Stellungnahmen der Regierung von damals nicht. Wollte man zumindest einen Teil kompensieren? Oder war das Ziel, Insolvenzen zu verhindern? Herausgekommen sind jedenfalls verschiedene Instrumente, mit denen geholfen wurde: Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz, Verlustersatz, Ausfallsbonus, Härtefonds. Manche funktionierten besser, andere schlechter.

Vor allem der Umsatzersatz im November 2020 war für sich genommen schon eine Überförderung, speziell für Betriebe mit hohem Wareneinsatz. Er diente aber auch als Kompensation von vorangegangenen Unterförderungen, die es auch gab, und spülte wieder Liquidität in die Unternehmen.

Eine Überförderung ist auch deshalb entstanden, da im Herbst 2021 der Oberste Gerichtshof entschied, dass doch keine Miete zu zahlen ist, wenn das Geschäftslokal behördlich geschlossen wurde. Mieten waren jedoch explizit durch den Fixkostenzuschuss gefördert worden. Allein über dieses Instrument wurden 2,9 Milliarden Euro ausgeschüttet. Das muss nun zurückgezahlt werden.(sir)