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Cannabis-Rausch auf Rechnung

Von Petra Tempfer

Politik
Der Konsum von THC-haltigem Cannabis ist in Österreich erlaubt - theoretisch. Denn in dem Moment, in dem man den Joint in die Hand nimmt, macht man sich strafbar.
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Die Legalisierungsdebatte um den psychoaktiven Wirkstoff THC flammt angesichts der Pläne der Deutschen neu auf.


Es geht nicht um Cannabis an sich, wenn man in Österreich über dessen Legalisierung oder Grenzwerte debattiert. Es geht um das darin enthaltene Tetrahydrocannabinol (THC), das einen Rausch generieren kann. Von den rund 400 weiteren Inhaltsstoffen des Hanfgewächses wirken noch einige andere psychoaktiv - Cannabidiol (CBD) ist nicht darunter, das entzündungshemmend und schmerzstillend ist. Besitz, Verkauf und Konsum sind somit in Österreich erlaubt.

THC gilt hingegen als Suchtmittel. Das war auch die Begründung, warum zuletzt der Verfassungsgerichtshof im Sommer einen Antrag über die Aufhebung des Cannabis-Verbots abgewiesen hat: Cannabis unterscheide sich von Alkohol oder Tabak dahingehend, als dass es als Suchtmittel von völker- und unionsrechtlichen Rechtsakten wie der Suchtgiftkonvention 1961 und dem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe erfasst werde, hieß es. Der Antrag auf Aufhebung des Verbotes erscheine daher aussichtslos.

Erst im Vormonat war THC erneut Thema, diesmal ging es um die Einführung eines Grenzwerts, ab dem man sich - ähnlich der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol - nicht mehr ans Steuer setzen darf. Das Verkehrsministerium unter der Leitung von Leonore Gewessler (Grüne) hatte diesen "nach internationalem Vorbild", wie es hieß, vorgeschlagen. Denn in den meisten anderen Ländern Europas wie etwa in der Schweiz, in Tschechien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich oder den Niederlanden ist ein THC-Grenzwert im Straßenverkehr Usus. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) lehnte diesen jedoch ausdrücklich ab. "Nachdem dieser Vorschlag nun keine Zustimmung des Koalitionspartners erhält und sich damit keine Mehrheit im Parlament findet, wird dieser auch nicht weiterverfolgt", hieß es danach vom Verkehrsministerium dazu.

Deutsche könnten 2023 den ersten legalen Joint kaufen

Das Thema polarisiert - und die Debatte reißt nicht ab. Die Änderung, die nun den Deutschen bevorsteht, heizt sie vielmehr weiter an: Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" einzuführen. Ende des Jahres soll ein Gesetzesentwurf vorliegen. "Mein persönliches Ziel ist, dass wir im nächsten Jahr so weit sind, dass wir vielleicht den ersten legalen Joint verkaufen können", sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). Doch auch in Deutschland spießt es sich nun bei einer potenziellen Obergrenze des THC-Gehalts. Der Drogenbeauftragte der deutschen Regierung zum Beispiel, Burkhard Blienert, fordert eine solche Grenze.

In Österreich liegt die ausschlaggebende, generelle Grenze für THC beim nicht bewusstseinsbeeinträchtigenden Anteil von 0,3 Prozent. Ist der Anteil geringer, dürfen selbst rauchbare CBD-Produkte mit THC in Trafiken verkauft werden. Alle Produkte mit höherem Anteil dürfen laut Suchtmittelgesetz weder erworben noch besessen, erzeugt, befördert, ein- oder ausgeführt werden. Auch das Anbieten, die Weitergabe und Verschaffen an andere Personen sind verboten. Der Anbau der Cannabispflanze zum Zweck der Suchtgiftgewinnung ist ebenfalls nicht erlaubt. Hier sind nur die weiblichen Pflanzen relevant, weil THC ausschließlich in deren Blüten in ausreichender Menge zu finden ist. Der Besitz der Pflanze allein ist nicht strafbar. Erst, sobald man die THC-haltigen Blüten und Fruchtstände vom Rest der Pflanze getrennt hat, gilt das als Suchtgiftbesitz.

Was allerdings nicht verboten ist, ist der Konsum - zumindest theoretisch. Denn in dem Moment, in dem man einen Joint in die Hand nimmt, um ihn zu konsumieren, macht man sich schon strafbar: Laut Oberstem Gerichtshof gilt jeder kurzfristige Gewahrsam bereits als Besitz.

Das Strafrecht sieht derzeit unterschiedlich hohe Strafdrohungen vor, die sich am THC-Gehalt - der Reinsubstanz-Menge - orientieren. Auf den Besitz von bis zu 20 Gramm der Reinsubstanz ohne Verkaufsabsicht, also für den Eigengebrauch, sieht das Suchtmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten vor. Besitzt man größere Mengen und für alle anderen Verbote vom Anbau bis zur Weitergabe ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen möglich.

Großhandelspreise bei etwa 3.700 Euro pro Kilogramm

Die Suchtmittelkriminalität insgesamt war im Vorjahr weiter rückläufig, so die aktuellsten Zahlen des Bundeskriminalamts. Die Anzahl der Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz ist demnach im Vergleich zum Vorjahr um 13,6 Prozent auf 34.837 Fälle gesunken - die wenigsten Fälle seit 2015. Auffällig sei jedoch, dass Cannabisprodukte Österreich weiterhin dominierten, heißt es im Bericht. Konkret 2.100 Kilogramm habe man davon sichergestellt, gefolgt von Khat (die Blätter des Khatstrauches werden gekaut) mit rund 181 Kilogramm. Danach folgten Amphetamine, Kokain und Heroin. Die durchschnittlichen Großhandelspreise für Cannabis bewegten sich laut Bericht bei etwa 3.700 Euro pro Kilogramm. Die größte Gruppe der Tatverdächtigen war 25 bis 39 Jahre alt. Die Anzahl der Inländer steige seit 2017 an: 2021 gab es etwa doppelt so viele Anzeigen gegen Inländer wie gegen Ausländer.

Aufgrund der Corona-Pandemie der vergangenen zweieinhalb Jahre mit Lockdowns und verschärften Grenzkontrollen ist freilich auch der Online-Verkauf über das Darknet floriert. Eine von der Fakultät für Kriminalwissenschaften der Uni Lausanne in der Schweiz durchgeführte Analyse hat ergeben, dass von Mitte März bis Juni 2020 die Anzahl der Cannabis-Käufe über einschlägige Websites massiv zugenommen hat: und zwar von 50 auf rund 300 pro Woche allein bei in der Schweiz ansässigen Verkäufern.

Schwarzmarkt-Geschäfte wie diese, bei denen die Qualitätskontrolle entfällt, könnte man durch eine Legalisierung oder kontrollierte Abgabe THC-haltiger Cannabisprodukte unterbinden, so deren Befürworter. Und: Andere Länder gehen mit diesem Thema bereits liberaler um. Portugal gilt als Europas Vorreiter, indem es seit rund 20 Jahren Drogen-Konsumenten nicht als kriminell, sondern als erkrankt definieret. Statt einer Strafe gibt es eine Therapie. In der Schweiz und in Tschechien wiederum hat es keinerlei strafrechtliche Konsequenzen, wenn man mit weniger als zehn Gramm Cannabis in der Tasche erwischt wird. Die zu zahlende Geldstrafe ist gering. In Spanien darf Cannabis in sogenannten "Cannabis Social Clubs", die als Vereine organisiert sind, angebaut und konsumiert werden. In einzelnen Bundesstaaten der USA wie Kalifornien ist Cannabis komplett legal, es gibt zum Beispiel auch THC-haltige Schokolade zu kaufen. Uruguay war das erste Land, das alles rund um Cannabis 2013 legalisierte.

In Österreich flammen Legalisierungsdebatten seit Jahren immer wieder auf. Vor allem die Liste Jetzt setzte sich bis zur Einstellung ihrer politischen Tätigkeit 2020 für die Legalisierung für medizinische Zwecke ein. Aktuell ist es so, dass sich die Grünen und Neos für eine Entkriminalisierung aussprechen, wie ein Rundruf der "Wiener Zeitung" unter den Gesundheitssprechern der Parlamentsparteien zeigt. "Bisher hat es dafür keine parlamentarische Mehrheit gegeben, aber wir werden uns weiterhin für einen vernünftigen Umgang mit Cannabis einsetzen", sagt Ralph Schallmeiner von den Grünen. Fiona Fiedler von den Neos dazu: "Neos sind laut Mitgliederbeschluss seit Jahren für eine Legalisierung."

Umdenken aus wirtschaftlichen Gründen

Dass eine Erleichterung der Abgabe in Deutschland den Cannabis-Tourismus ins Nachbarland befeuern könnte, sehen Grüne und Neos ebenfalls nicht kritisch. Ganz im Gegenteil. "Das neue Gesetz in Deutschland wird von der Forschung begleitet. Wir werden die Erfahrungen genau beobachten, die Debatte weiterführen und so auf ein Umdenken hinwirken", sagt Schallmeiner. Laut Fiedler wäre dieses gerade "jetzt nicht nur aus wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gründen sinnvoll".

Innenminister Karner (ÖVP) spricht sich indes klar gegen das in Deutschland geplante Modell aus. Dieses werde es "bei uns nicht geben", sagte er. Eine Legalisierung sei generell keine Option. Auch die SPÖ erachtet eine völlige Liberalisierung des privaten Konsums für nicht zielführend, so Gesundheitssprecher Philip Kucher. Wichtig wäre jedoch, einen leichteren Zugang für medizinische Zwecke zu schaffen. Ähnlich sieht es die FPÖ. Cannabis und dessen Inhaltsstoffe THC und CBD sollten von den Gesundheitskassen bei mehr Indikationen bezahlt werden, meint Gerhard Kaniak. Eine Legalisierung lehne die FPÖ jedoch ab.

Ganz unabhängig von legal oder nicht, haben 27 Prozent der Europäer mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert, so die Auswertung der Umfragen der europäischen Drogenbeobachtungsstelle. In Österreich sind es demnach 23 Prozent. Walter North, ärztlicher Leiter des Suchthilfe-Vereins Dialog, hält diese Zahlen jedoch für fernab der Realität. "Laut Umfragen der Gesundheit Österreich GmbH ist es in Österreich mindestens ein Drittel, wenn nicht sogar die Hälfte", sagt er. Gewisse Unschärfen bei den Zahlen entstünden, "weil nicht jeder die Wahrheit sagt".

Vor allem unter Jugendlichen werde heute viel mehr konsumiert als etwa in den 80ern. Und: Der THC-Gehalt sei um einiges höher als früher. Das könne gefährlich werden.

Grundsätzlich seien all jene suchtgefährdeter, die Drogen nehmen, um Probleme zu bekämpfen. "Dann schaffen sie damit ein zusätzliches Problem", sagt North. THC-haltiges Cannabis sei speziell bei unter 20-Jährigen bedenklich, die dieses über einen längeren Zeitraum hinweg mehrmals die Woche konsumieren. "Das erhöht eindeutig das Risiko, später psychotische Symptome, Depressionen oder eine Angststörung zu bekommen, weil die intensivste Entwicklung des Gehirns vor dem 20. Lebensjahr stattfindet."

Eine Abgabe von Cannabis an Erwachsene, wie sie Deutschland plant, hält North daher für zu früh, was die Altersgrenze betrifft: "Eine Abgabe an über 20-Jährige wäre besser." Wie man im Einzelfall auf THC reagiert, sei aber generell individuell und von vielen Faktoren wie dem Körperbau abhängig - ganz ähnlich wie beim Alkohol.

Cannabis sativa ist der lateinische Name für den "gewöhnlichen" oder "echten" Hanf. Tetrahydrocannabinol (THC) ist der wichtigste psychoaktive Wirkstoff der rund 400 chemischen Substanzen des Hanfes. Die höchste THC-Konzentration befindet sich im Harz der weiblichen Blütenstände.

Haschisch ("Dope", "Shit)" besteht aus diesem Harz.

Marihuana ("Gras", "Ganja") ist ein Gemisch aus zerriebenen, getrockneten Blättern, Blüten und Stängelstücken.