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Gerichtsverhandlung gegen Leiter der Oberstaatsanwaltschaft wird wiederholt

Politik

Das Oberlandesgericht Innsbruck hob die Schuldsprüche auf.


Im August sprach das Landesgericht Innsbruck den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Johann Fuchs schuldig, gegen das Amtsgeheimnis verstoßen und eine falsche Aussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss abgegeben zu haben. Er wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt und legte dagegen Einspruch ein.

Das Oberlandesgericht Innsbruck gab dem Juristen nun recht. Er hatte in seinem Einspruch Begründungs- und Feststellungsmängel in der Erstverhandlung geltend gemacht. Das Oberlandesgericht folgte dieser Einschätzung, hob die Schuldsprüche, die unbedingte Strafzahlung von 72.000 Euro auf und wies den Fall erneut dem Landesgericht Innsbruck zur Verhandlung zu. Wann das Verfahren wiederholt werden soll, ist noch unklar.

Fuchs und Pilnacek im Streit mit WKStA

Grund der Verhandlung war ein Vorfall aus dem Jahr 2020: Der Oberstaatsanwalt soll im Dezember Aktenteile zu einer Anzeige gegen eine Journalistin an den früheren Sektionschef im Justizministerium Christian Pilnacek weitergegeben haben. In der ersten Verhandlung gestand Fuchs die Weitergabe auch ein. Er habe sich mit Pilnacek darüber ausgetauscht, weil so ein Verfahren ein Super-GAU gewesen sei, er habe nur die Pressefreiheit verteidigen wollen. Weil die Aktenteile auf Pilnaceks beschlagnahmten Handy gefunden worden sind, wurde auch Pilnacek als Zeuge vorgeladen. Dieser entschlug sich allerdings wegen laufender Strafverfahren und Disziplinarverfahren.

Auch gegen Pilnacek gab es ein Verfahren: Er gab die Akten an eine Journalistin des "Kurier" weiter. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck klagte ihn wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses an. Der frühere Sektionschef wurde in dem Verfahren aber freigesprochen. Er habe zwar ein Geheimnis verraten, strafrechtlich sei das unwichtig, weil es kein öffentliches Interesse am Zurückhalten der Information gab. Pilnacek bleibt weiter suspendiert. (pak)