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Streit um Schutz von Wölfen

Politik

Eine Novelle des Tiroler Jagdgesetzes soll schnellere Abschüsse der streng geschützten Tiere ermöglichen.


Ein Tag der Freude für die Bauernschaft oder ein Verstoß gegen EU-Recht: Eine Novelle des Jagdgesetzes in Tirol schlägt Wellen. Alle Parteien im Landtag außer der Grünen stimmten für eine Neuregelung, die den einfacheren Abschuss von "Problemwölfen" zum Ziel hat. Dieser soll künftig per Gefährdungsverordnung ermöglicht werden. Damit entfällt die Option, vor Gericht Beschwerde gegen eine geplante Entnahme einzulegen. In der Vergangenheit hatten Gerichte die Tötung von "Problemwölfen" immer wieder gestoppt. Denn die Beutegreifer sind EU-weit durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie streng geschützt. Getötet werden dürfen sie nur in Ausnahmefällen, wenn Gefahr von ihnen ausgeht und es keine "anderweitige zufriedenstellende Lösung" gibt, so die Richtlinie.

Dieser strenge Schutzstatus war der Tiroler Landespolitik schon länger ein Dorn im Auge. Bereits im Sommer, als ein Gericht wieder mehrere Abschüsse stoppte, wurden Rufe nach einer Aufweichung des Schutzes laut.

Dafür gibt es in der EU durchaus Unterstützung:. Im November verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution zu einer Neubewertung des Schutzstatus von Wölfen, auch 16 EU-Landwirtschaftsminister sprachen sich für eine solche aus. Darunter auch Österreichs Norbert Totschnig (ÖVP), der nun die Tiroler Regelung als "schlagkräftigen Vorstoß bezeichnet.

Anders sehen das zwölf für Artenschutz zuständige EU-Minister, darunter Leonore Gewessler (Grüne). Sie appellierten in einem Schreiben dafür, am Schutz des Beutegreifers nicht zu rütteln.

Das kritisierte am Mittwoch der Tiroler Landeshauptmann-Stellvertreter Georg Dornauer (SPÖ) scharf: Die Ministerin agiere gegen die Interessen Tirols und man müsse sich die Frage stellen, "ob solche Personen noch richtig im Amt sind". Der Beschluss der Novelle sei jedenfalls ein "Tag der Freude für die Bauernschaft".

VGT sieht "Wolfsausrottung"

Gegenüber der "Wiener Zeitung" bekräftigt Gewesslers Ministerium, dass eine Entnahme der streng geschützten Tiere "immer nur die letzte Option" sein könne, ohne näher auf die Tiroler Novelle einzugehen. Man arbeite mit Betroffenen und Fachleuten an Möglichkeiten einer "vernünftigen Koexistenz von Almwirtschaft und Wolf".

Für großen Ärger sorgt der Tiroler Vorstoß jedenfalls bei Tier- und Umweltschutzorganisationen. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) spricht von "Wolfsausrottung" und kündigte an, die Entscheidung mit allen Mitteln zu bekämpfen, verstoße diese auch klar gegen die EU-Richtlinie.

Dass Wölfe, die nachweislich Tiere getötet haben, per Verordnung zum Abschuss freigegeben werden können, sieht dagegen EU-Rechtsexperte Walter Obwexer im Ö1-"Morgenjournal" grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar. Möglicherweise problematisch sei dagegen, dass in Österreich Umweltschutzorganisationen eine Verordnung nicht direkt vor Gericht bekämpfen können. Nach Unionsrecht sei aber klar, dass diese die Möglichkeit haben müssen, solche Regelungen "vor Gericht auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen".(vis)