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Goldene Nase

Von Georg Hönigsberger

Politik

Gesetz schreibt 25 Euro für Nasenbohrer-Tests und 15 Euro für Corona-Impfung vor.


Ein Betrag von 25 Euro für eine ärztliche Leistung scheint beim ersten Anblick nicht hoch. Künftig sollen niedergelassene Vertragsärzte diese Summe für jeden Antigen-Test bei Corona-Verdacht erhalten. Wahlärzte sollen zum Unmut der Österreichischen Ärztekammer ausgeklammert bleiben.

So sieht es der Entwurf des Covid-19-Impffinanzierungsgesetzes vor, der demnächst im Nationalrat beschlossen werden und ab 1. Juli in Kraft treten soll. Die auch als Nasenbohrer-Tests bekannten Schleimhaut-Abstriche mittels Wattestäbchen wurden in den vergangenen Jahren millionenfach gratis durchgeführt - im Selbstversuch jedes Staatsbürgers, der seinen Corona-Status testen wollte oder musste. Ärzte bekamen für diese Tests aber bereits bislang 25 Euro ersetzt.

"Die Kosten setzen sich aus Testaufwand (Probennahme inklusive Testauswertung) und Materialkosten zusammen", heißt es aus der Pressestelle des Gesundheitsministeriums. "Für uns ist das gerechtfertigt", sagt ein Sprecher der Österreichischen Ärztekammer. "Unsere Ärzte haben nicht nur einen zeitlichen Aufwand, sondern müssen auch für die Schutzausrüstung und die Dokumentation sorgen."

Weiter PCR-Tests, um Viren-Varianten zu erkennen

Bei jedem fünften positiven Antigen-Test müssen die Ärzte zudem einen PCR-Test durchführen, damit in einem Labor eventuelle neue Virenstämme (wie die bekannten Delta- oder Omikron-Varianten) erkannt werden können. Auch für diesen Test bekommen die Mediziner 25 Euro bezahlt.

Die Kosten werden zunächst von den Krankenkassen übernommen, die das Geld wiederum aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds des Bundes refundiert bekommen. Patienten dürfen durch die Tests keine zusätzlichen Kosten erwachsen.

Selbiges soll künftig auch für die Sars-CoV-2-Impfung gelten, die ebenfalls aus dem Fonds des Bundes beglichen wird. Ärzte bekommen pro Impfung laut dem Gesetzesentwurf 15 Euro. "Als reines Impfhonorar", wie das Gesundheitsministerium mitteilt. "Für uns kommt das nicht in Frage", heißt es seitens der Ärztekammer. "Die 15 Euro wurden willkürlich festgelegt." Die Ärztevertretung fordert eine Erhöhung auf die bisherige Summe von 25 Euro pro Impfung. Zudem sei man "unglücklich, dass die Regelung der Kosten in einem Gesetz und nicht in einer Verordnung stehen", erklärt die Ärztekammer. Inflationsanpassungen seien dadurch nur unter hohem Aufwand durchführbar. "Zusätzlich wird im Covid-19 Impffinanzierungsgesetz ein Kostensatz von 18 Euro festgesetzt - dieser setzt sich aus 12 Euro Impfhonorar und 6 Euro Pauschalaufwand für die Organisation durch die Bundesländer zusammen", heißt es aus dem Ministerium.

Auch bei Medikamenten, die die Folgen einer Corona-Erkrankung lindern sollen, gibt es neue Regeln. "Die Covid-19-Medikamente sind aktuell noch nicht im Regelsystem der Sozialversicherung verankert", erklärt die Pressestelle des Gesundheitsministeriums. "Daher erhalten die Apotheken zur Zeit 15 Euro bei Beratung und Abgabe eines Covid-19-Medikaments. Sobald die Covid-19-Medikamente mit Jahresende ins Regelsystem eingegliedert wurden, entfallen die 15 Euro." Diese Kosten werden von den Krankenkassen übernommen und nicht aus dem Fonds bezahlt.