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Harte Zeiten für Studenten

Von Katharina Schmidt

Politik

Je nach Schätzung 19.000 bis 27.000 Studenten von Kürzungen betroffen. | VfGH berät über zwei Klagen, Grüne und ÖH kündigen weitere an.


Wien. Florian hat Glück. Im August wird der Gesangsstudent 24 Jahre alt - und trotzdem verliert er kein Geld. Seine Eltern wollen ihm den Verlust der Familienbeihilfe, der ihm nun droht, ausgleichen.

So glimpflich davon kommt wohl nicht jeder der - nach Berechnungen der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) - 27.000 Studierenden, die von einer Spätfolge des Sparbudgets vom Herbst betroffen sind: Ab 1. Juli wird die Familienbeihilfe für Studierende nur noch bis zum 24. Geburtstag ausbezahlt und nicht mehr bis zum 26. Ausnahmen gibt es nur für Präsenz- und Zivildiener, Mütter und Studierende in Fächern, die länger als zehn Semester Mindeststudiendauer haben: Diese Personen bekommen die Familienbeihilfe ein Jahr länger. "Aufaddieren kann man das aber nicht", heißt es aus dem Familienministerium. Wer also sowohl Zivildienst geleistet hat, als auch zum Beispiel Medizin studiert, bekommt die Beihilfe nur bis zum 25. Geburtstag.

Darin sieht das Land Vorarlberg eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und hat eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Durch die Ausnahmen würden Studenten, die später eingeschult wurden, gegenüber anderen benachteiligt, so das Argument. Auch müssten 50 Prozent der Unterhaltsaufwendungen für Kinder durch Steuervergünstigungen oder Transferleistungen abgegolten werden. Diese Quote werde ohne die Beihilfe nicht erfüllt.

Die Klage der Vorarlberger wird - wie eine ähnliche der Kärntner - in der aktuellen Session des VfGH, die noch bis Samstag läuft, behandelt. Ob man zu einer Entscheidung kommt, kann man am Höchstgericht noch nicht sagen.

Auch Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) und Grüne wollen Verfassungsklagen einbringen. Anders als die Länder brauchen diese dazu aber einen Betroffenen, den sie durch alle Instanzen begleiten können. Die Grünen harren mit zwei Fällen in den Startlöchern, bis diese vor dem Höchstgericht behandelt werden können, müssen die entsprechenden Bescheide aber noch durch zwei finanzbehördliche Instanzen bekämpft werden - und das kann bis zu ein Jahr in Anspruch nehmen.

Grüne kritisieren "Bildungsfeindlichkeit"

Familiensprecherin Daniela Musiol übt scharfe Kritik: "Das ist ein massiver sozialer Einschnitt für Familien, nicht nur für die betroffenen Studierenden", sagt die Familiensprecherin, die von "Bildungsfeindlichkeit" spricht.

Ähnlich sieht das auch Angelika Gruber, die designierte ÖH-Chefin-Stellvertreterin vom Verband Sozialistischer Studenten. Sie selbst wird 250 Euro im Monat verlieren - mit ihren Eltern verhandelt sie noch über eine mögliche Unterstützung. Gruber meint, dass sich viele Bachelor-Absolventen nun drei Mal überlegen werden, ob sie ihren Master machen. Außerdem würden viele Studierende "noch mehr arbeiten müssen als bisher". Grubers Ansicht nach hätte die Budgetsanierung viel stärker einnahmenseitig erfolgen sollen - etwa durch Vermögenssteuern.

Die ÖH protestiert daher am Vormittag "mit 27.000 Händen" vor dem Familienministerium gegen die Maßnahme. Dort geht man indes von 19.000 Betroffenen - ein Prozent aller Bezieher - aus. Wie viele es wirklich sein werden, kann man noch nicht genau sagen, daher könne man auch die konkreten Einsparungen nicht quantifizieren.

Ursprünglich hat man mit 58 Millionen Euro gerechnet, die zur Sanierung des überschuldeten Familienlastenausgleichsfonds verwendet werden sollen. Weil die Kürzungen aber nicht schon mit Jänner in Kraft getreten ist, verringern sich die Einsparungen.

Abschluss vor dem24. Geburtstag selten

Ein Studium vor dem 24. Geburtstag abzuschließen haben bisher übrigens nur wenige geschafft: Im vergangenen Studienjahr waren es weniger als 20 Prozent aller Absolventen. Mit der Umstellung auf Bachelor und Master wird die Dauer für das Erststudium allerdings verkürzt.

Florian wird jedenfalls nicht rechtzeitig fertig. "Ich schaue jetzt schon vermehrt, dass ich Nebenjobs bekomme", sagt er.