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Löst Fall Scheibner den Eurofighter-Vertrag?

Von David Baldinger

Politik

Verfahren könnten eine | Entscheidung bringen.


Wien. Wie stehen die Chancen für die Aktivierung der Ausstiegsklauseln des Eurofighter-Vertrags? Diese Frage beschäftigt derzeit Befürworter wie Gegner.

Aktuell steht das Verfahren gegen den ehemaligen Verteidigungsminister Herbert Scheibner (BZÖ) im Zentrum möglicher Ausstiegsoptionen. Seitens der SPÖ geht man offensichtlich davon aus, dass die Causa Scheibner ein möglicher Hebel für eine Vertragsauflösung sein könnte. "Sofern da Korruption vorliegt, kann ein Ausstieg geprüft werden", heißt es aus dem Büro von Verteidigungsminister Darabos.

Laut Auskunft des Landesgerichts Wien und der Staatsanwaltschaft liegt im Fall Scheibner jedoch bisher "weder ein Strafantrag noch eine Anklage vor". Man befinde sich weiterhin im Ermittlungsstadium. Die parlamentarische Immunität Scheibners wurde bereits vor mehr als einem Jahr, am 21. September 2011, aufgehoben. Der BZÖ-Mandatar hatte als Unternehmer einen Auftrag der Eurofighter Jagdflug GmbH angenommen.

Diese Zahlungen und weitere Zuwendungen von Firmen lösten eine Geldwäsche-Warnmeldung einer Raiffeisen-Bank aus. Die Justiz nahm Ermittlungen auf. Scheibner bestreitet jegliche Verwicklung in Schmiergeldzahlungen. Wiederholt bezeichnete er den Eurofighter-Kauf als eine der "bestgeprüften Beschaffungen".

Auch der Fall des ehemaligen "Airchief" Erich Wolf hat das Potenzial, um die Klausel auszulösen. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft im März 2011 das Verfahren eingestellt, allerdings nur vorläufig, wie sich herausstellen sollte. Die damalige Begründung: Rechtswidriges Verhalten habe sich nicht mit der dafür nötigen Sicherheit nachweisen lassen. Nachsatz aus dem Büro Darabos: "Die Staatsanwaltschaft stellte nach drei Jahren ein, ohne jemals die Konten von Wolf geöffnet zu haben."

Keine einzige Verurteilung im Eurofighter-Komplex

Aufgrund einer Empfehlung des Rechtsschutzbeauftragten wird die Causa "Steininger-Wolf" mittlerweile wieder aktiv weiterverfolgt. Dabei geht es um 87.600 Euro, die der EADS-Lobbyist Steininger Ende 2002 auf das Konto einer Firma von Anna Maria Frühstück-Wolf, Ehefrau von Erich Wolf, überwiesen hatte.

Trotz mehrerer Verfahren, einem U-Ausschuss und vielfacher Verdachtsmomente gibt es jedenfalls bis dato keine rechtskräftige Verurteilung im Eurofighter-Komplex. Sollte sich dies ändern, so ist zumindest der Grüne Peter Pilz überzeugt, dass für Österreich ein Ende ohne Schrecken zu erwarten sei. Pilz geht davon aus, dass bei nachgewiesener Korruption die Bieterseite für jede Investition des Verteidigungsministeriums hafte.

Der ehemalige Untersuchungsausschuss-Gutachter Andreas Kletecka schließt sich dieser Auffassung an. "Es ist ausdrücklich von Schadenersatz die Rede. Da gibt es keine Einschränkung, die Klauseln beziehen sich auf alle entstandenen Schäden", so der Salzburger Jurist. Grundsätzlich binde der Code of Conduct die Bieter, also Eurofighter, so Kletecka. Wobei auffallend sei, dass ausdrücklich von der "Bieterseite" die Rede ist. Eine Formulierung, die es freilich erlaubt, "alle Personen, die mit Wissen und Willen am Verfahren beteiligt waren, dieser Bieterseite zuzurechnen", so Kletecka.

Sind Lobbyisten Erfüllungsgehilfen?

Gerade darüber gehen jedoch die Meinungen auseinander. Kletecka jedenfalls sieht einen entscheidenden Angelpunkt: die Regelungen zur Unterlassung von Zahlungen an Personen, die Einfluss nehmen können oder die an der Vergabe mitwirken. An dieser Stelle komme die sogenannte Erfüllungsgehilfenhaftung ins Spiel, sagt Kletecka. Dabei wird davon ausgegangen, dass in einer arbeitsteiligen Gesellschaft Erfüllungsgehilfen dem Geschäftsherrn zurechenbar sind.

Verurteilung von Steininger wäre Ausstiegsgrund

Für Kletecka reicht es, dass "ein Lobbyist mit Beträgen ausgestattet wurde, die eine Höhe haben, wie sie für Schmiergeldzahlungen relevant sind. Werden diese Gelder tatsächlich für Zuwendungen eingesetzt, so ist der Lobbyist dem Auftraggeber zurechenbar." Eine Verurteilung des Lobbyisten Steininger wäre somit ein Ausstiegsgrund. Kletecka weist zudem darauf hin, dass in der ersten Verhandlungsrunde, direkt mit EADS ein Verhandlungsmandat bestand. Der Lobbyist Erhard Steininger sei damals als "Türöffner" für EADS aufgetreten. Erst später wäre das Mandat auf Eurofighter übergegangen.