Zum Hauptinhalt springen

Ein folgenschweres "Schau amoi"

Von Matthias Nagl aus Linz

Politik

Angeklagter Linzer Ex-Finanzdirektor schwächte belastende Aussage ab.


Linz. Mit drastischen Worten startete am Montag der Strafprozess um das verlustreiche Zinstauschgeschäft, den Franken-Swap 4175, das die Stadt Linz und die Bawag PSK in einem mehrschichtigen Rechtsstreit verbindet. Einzelne Worte aus dem Verfahren gegen den ehemaligen Linzer Finanzdirektor, Werner Penn, und den Finanzstadtrat, Johann Mayr, ließen auf etwas anderes als den tatsächlichen Vorwurf der Staatsanwaltschaft schließen.

Penn ist der Untreue, Mayr der Beitragstäterschaft zur Untreue angeklagt, einzelne Formulierungen hätten aber auf ein Gewaltverbrechen schließen lassen. Da war von "teuflischem Charakter" die Rede und von "diesem ganzen Scheußlichen". Dabei ging es aber weder um Personen noch um konkrete Taten, sondern um besagten Swap 4175, der für die Stadt Linz schwerwiegende Folgen hatte.

Die Staatsanwaltschaft beziffert den Schaden für die Stadt Linz auf gut 24 Millionen Euro. Im parallel zum Strafprozess laufenden Zivilverfahren am Wiener Landesgericht zwischen Linz und der Bawag liegt der Streitwert jenseits von 500 Millionen Euro. Dem Strafverfahren wird auch für das Zivilverfahren entscheidende Bedeutung beigemessen.

Vorrangig geht es im Strafverfahren gegen Penn und Mayr in Linz um die Frage, ob Penn durch den Abschluss des Swaps wissentlich seine Befugnisse missbraucht hat und ob Mayr per Genehmigung dazu beigetragen hat. Ein Urteil wird für den 20. Dezember erwartet. Die Stadt Linz hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und fordert von den Beschuldigten je 100.000 Euro Schadenersatz.

Neben den Eröffnungsplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung stand am ersten Prozesstag die Einvernahme der Beschuldigten auf dem Programm. Zu Beginn plädierte Penn auf nicht schuldig. Die Befragung Penns zeichnete allerdings ein fragwürdiges Sittenbild der öffentlichen Finanzverwaltung. Das verhängnisvolle Geschäft wurde im Februar 2007 noch vor Beginn der Krise auf den internationalen Finanzmärkten abgeschlossen. Bei einem Wechselkurs des Schweizer Franken zum Euro von mehr als 1,54 war das Geschäft für die Stadt Linz äußerst vorteilhaft, bei einem geringeren Wechselkurs wurde das Geschäft zum Vorteil für die Bawag.

Euro fällt ins Bodenlose

Die gefährliche Komponente zu Ungunsten der Stadt Linz war, dass das Risiko der Stadt Linz bei einem fallenden Wechselkurs nicht begrenzt war. Genau das ist im Zuge der Finanzkrise aber passiert. Die Wechselkurse fielen ins Bodenlose und durchschlugen die Vorstellungskraft des damaligen Linzer Finanzdirektors. Der hatte für den Euro-Franken-Wechselkurs einen Korridor von 1,44 bis 1,62 angenommen, im September 2011 war der Euro aber nur noch 1,10 Franken wert.

Die untere Grenze von 1,44 Franken definierte Penn mit dem Terroranschlag auf das World Trade Center in New York im September 2001. "Das war meine untere Denkmöglichkeit. Welches Ereignis sollte noch eintreten, das schlimmer als 9/11 ist", beschrieb Penn vor Gericht seine damalige Gefühlslage. Er habe vor Abschluss des Geschäfts die Wechselkursentwicklung der letzten zehn Jahre analysiert, da das Geschäft für zehn Jahre angelegt war. Er ging das Geschäft ein, da es aufgrund dieser Modellrechnung für die Stadt Linz ein positives Ergebnis gebracht hätte.

Kein Kündigungsrecht

Penn ignorierte das interne Vier-Augenprinzip, da der entsprechende Mitarbeiter beim Vertragsabschluss nicht erreichbar gewesen sei. Er habe weder den Rahmenvertrag noch einzelne Geschäftsverträge rechtlich geprüft, noch eine solche Prüfung veranlasst, erklärte Penn vor Gericht.

Weiters habe es im Vertrag kein Kündigungsrecht gegeben, sondern nur ein Auflösungsrecht in beiderseitigem Einvernehmen. Zudem habe er anfänglich darauf verzichtet, sich vonseiten der Bawag eine Bewertung des Geschäfts vorlegen zu lassen. Penns Begründung: "In der Kameralistik (die Buchhaltung im öffentlichen Bereich, Anm.) braucht man die Bewertung nicht."

Nur ein Gespräch mit Mayr?

Für den Zweitangeklagten, den ehemaligen Linzer Finanzstadtrat Mayr, verlief die Befragung Penns positiv. Denn die Staatsanwaltschaft stützt die Mitanklage Mayrs vor allem auf die Aussage Penns, dass er Mayr von dem Geschäft und einem möglichen Risiko berichtet hätte. Vor Gericht schwächte Penn diese Aussage ab. Es habe vor Abschluss des Geschäfts mit Mayr lediglich ein einzelnes Gespräch zu dem Geschäft gegeben. Dort habe er, Penn, auch von Alternativangeboten gesprochen. Mayr habe das im Gespräch mit den Worten "schau amoi" quittiert, Penn hat das als Zustimmung und positive Aufforderung, das Geschäft einzugehen, interpretiert.

Sowohl für den privat beteiligten Anwalt der Stadt Linz als auch für den Verteidiger von Finanzstadtrat Mayr sitzen ohnehin die Falschen auf der Anklagebank. Ersterer fragte, warum nicht auch Mitarbeiter der Bawag auf der Anklagebank sitzen, "wenn der teuflische Charakter dieses Geschäfts so eindeutig erkennbar war". Gegen unbekannte Täter im Bereich der Bawag ermittelt die Staatsanwaltschaft noch.

Für das Zivilverfahren wird auch die Frage von Bedeutung sein, ob es sich bei dem Swap um ein marktübliches Geschäft handelt. Der von der Staatsanwaltschaft bestellte Sachverständige Christian Imo kommt jedenfalls zum Schluss, dass man das Geschäft als hochspekulativ einstufen müsse. Der Prozess wird am Mittwoch mit Zeugenbefragungen fortgesetzt.