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Der "Marktführer": Wolfgang Blaschitz

Von Clemens Neuhold

Politik

Der Wiener Anwalt ist spezialisiert auf Kapitalmarktrecht, Europarecht, Transportrecht.


Die Fälle

Er betreut aktuell die meisten Fälle. Begonnen hat alles per Zufall. Die Familie eines Angeklagten las eine Story über den Grazer Wettskandal und den Namen eines gewissen Blaschitz. Der Anwalt nahm den Auftrag an, die Medien berichteten über den Prozess, so wuchs der Kundenstock.

Die Fälle

Blaschitz verteidigt den 29-jährigen Asylwerber aus Tschetschenien Magomed Z., der Anfang 2015 in Krems vor Gericht stand. 2013 hielt er sich ein halbes Jahr im IS-Gebiet auf und kehrte zur Behandlung seiner Sehschwäche nach Österreich zurück. Ihm wird vorgeworfen, eine Kampfausbildung absolviert und Geld an IS überwiesen zu haben. Außerdem soll er mit der Nummer zwei des IS, dem Tschetschenen Omar Al-Schischani, wiederholt telefoniert haben.

Zu Blaschitz’ Kunden zählen außerdem zwei der acht Männer, die im Sommer 2014 (zusammen mit Binders Mandantin) an der Ausreise nach Syrien gehindert wurden. Weiters verteidigt Blaschitz eine erst 16-jährige österreichische Konvertitin, die zu ihrem nach islamischen Ritus angetrauten Ehemann wollte. Der Tschetschene soll sich im IS-Gebiet aufhalten und dort zum Kampf ausgebildet worden sein.

Die Strategie

Beim Tschetschenen führt Blaschitz dessen Sehschwäche ins Treffen. Zu Kampfhandlungen wäre sein Mandant physisch nicht in der Lage gewesen. Zum angeblichen Kontakt mit der Führungsriege des IS meint er: "Das wäre so, als hätte ich Kontakt mit Obama." Außerdem erinnert er so wie Binder daran, dass bis 2014 nicht IS, sondern Assad für die ganze Welt der Böse gewesen sei. IS oder Al-Nusra hätten als Rebellengruppen gegen Assad gegolten. Deswegen greife der Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach 278 b nicht.

Bei der Konvertitin führt er die Mädchenträume einer Pubertierenden ins Treffen. In diesem Alter sei man schnell für etwas zu begeistern, eben auch für den Dschihad, dessen dunkle Seite die Mandantin wegen der rosa Brille nicht gesehen habe. Die Mandanten, die an der Ausreise nach Syrien gehindert wurden, sieht er weit weg von einer konkreten Straftat. Aber hat der türkische Chauffeur das Ziel Syrien nicht bei der Einvernahme bestätigt? "Das hat er vielleicht nur geglaubt."

Das Motiv

Blaschitz liebt es, das "Substrat an Widersprüchen in der Anklage so aufzubereiten, dass sich der Staat schwer tut, über Angeklagte drüberzufahren". Die Gefahr sei bei den angeblichen Dschihadisten besonders groß. Grund aus seiner Sicht: der Terrorparagraf 278. "Ich bin absolut kein Fan dieses Paragrafen, es fehlt die konkrete Tat." Im Fall des halbblinden Tschetschenen sieht er außerdem eine "subtile Art der Vorverurteilung", weil dieser bei der Verhandlung von vermummten Justizbeamten umringt gewesen sei. Und das habe die Geschworenen beeinflusst.