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Sobotka beendet Zahlen-Wirrwarr

Von Nina Flori

Politik

Nach der vorherrschenden Verwirrung um die Asylzahlen hat sich die Regierung nun auf eine Zahl geeinigt.


Wien. Es war ein Zahlen-Wirrwarr der Sonderklasse, das in den vergangenen Tagen die Wogen hochgehen ließ. Am Donnerstag brachte Innenminister Wolfgang Sobotka Licht ins Dunkel und präsentierte die Asylzahlen für das Jahr 2016 bis einschließlich zum 29. Mai.

Demnach wurden im Jahr 2016 bisher 18.950 Flüchtlinge zu einem Asylverfahren zugelassen. 6689 davon stellten ihren Antrag schon im Jahr 2015, haben aber erst heuer den Zulassungsbescheid erhalten.

Insgesamt wurden in Österreich heuer 22.300 Asylanträge gestellt. Etwas mehr als die Hälfte, nämlich 12.261, wurden zum Asylverfahren zugelassen. 10.039, also 45 Prozent, wurden abgelehnt. In den meisten Fällen (6200) liegt dies daran, dass sich die betreffenden Asylwerber in einem laufenden Dublin-Verfahren befinden und somit ein anderes Land für sie zuständig ist. Bei den restlichen etwa 3800 Fällen läuft ein Verfahren zur Altersfeststellung, oder es wurde im Verfahren noch keine Zulassungsentscheidung getroffen beziehungsweise noch kein Dublin-Verfahren eingeleitet. In einigen Fällen wurde das Dublin-Verfahren auch bereits abgeschlossen und die Überstellung in das erste EU-Land, in das der Asylwerber gekommen ist, bereits durchgeführt.

Die Zahl 18.950 ist die Zahl mit der größten Relevanz, weil sie alle im Jahr 2016 zum Asylverfahren zugelassenen Asylwerber umfasst. Auf die "zu einem Asylverfahren zugelassenen Asylwerber" bezieht sich auch der "Richtwert" beziehungsweise die "Obergrenze" von 37.500, die der Bund, die Länder, Städte und Gemeinden im Jänner dieses Jahres beim Asylgipfel vereinbart haben.

Geht es nach Innenminister Sobotka, soll diese Grenze allerdings gar nie erreicht werden. Er drängte am Donnerstag einmal mehr darauf, dass die Vorbereitungen für die Notverordnung, die durch die Asylgesetz-Novelle ermöglicht wurde, so rasch wie möglich getroffen werden. Er würde sie gerne noch vor dem Sommer, spätestens aber im Herbst dem Hauptausschuss des Nationalrates vorlegen, mit dem Einvernehmen herrschen muss.

Das Notverordnungsrecht kann dann zur Anwendung kommen, wenn die Regierung aufgrund der zahlenmäßigen Entwicklung der Asylanträge die Gefahr einer Krisensituation sieht. Diese könnte etwa durch eine Überlastung des Arbeitsmarkts, fehlende Unterbringungsmöglichkeiten für Asylwerber oder sicherheitsrelevante Aspekte ausgelöst werden.

Sobotka ließ am Donnerstag anklingen, dass die Arbeitslosenzahlen vom Mai, denen zufolge sich 24.461 anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte auf der Suche nach einem Job befinden, bereits auf eine Überlastung des Arbeitsmarktes hinweisen würden.

Bundeskanzler Christian Kern, der die Irritation um die Flüchtlingszahlen am Dienstag ausgelöst hatte, zeigte sich am Donnerstag, was die Notverordnung betrifft, wesentlich defensiver als Sobotka. Er warnte vor "Horrorbildern" und betonte, kein Freund davon zu sein, "einen Notstand zu konstruieren, wo keiner vorliegt".

Notverordnung macht legale Einreise fast unmöglich

Sollte die Notverordnung, die Registrierstellen an den Grenzen vorsieht, tatsächlich in Kraft treten, haben Flüchtlinge nur noch sehr eingeschränkt die Möglichkeit, legal einzureisen: Entweder wenn sie enge Verwandte in Österreich haben oder ihnen in dem Land, in das sie zurückgeschoben werden, Folter oder eine andere unmenschliche Behandlung droht. Zweiteres ist - mit Blick auf Österreichs Nachbarländer - jedoch rein hypothetisch. Trifft keiner der beiden Gründe zu, wird die Einreise verweigert. Direkt an der Grenze kann dann kein Asylansuchen mehr gestellt werden.

Inwieweit die Zahl von 37.500 als Orientierung für den Erlass der Notverordnung dient, blieb am Donnerstag offen. Das Bundeskanzleramt akzeptierte die von Sobotka veröffentlichten Asyl-Zahlen allerdings und sprach sich angesichts des wackeligen Türkei-Abkommens und der im Sommer vermutlich ansteigenden Flüchtlingszahlen einmal mehr dafür aus, die Notverordnung gut vorzubereiten.