Wien. Die "Smoking Gun" sucht man tatsächlich vergeblich. Doch die Anklageschrift zu den Causen Buwog und Terminal Tower, die die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht eingebracht hat, bietet einen Fundus an interessanten Details über die Vorgänge.
Zumindest das, was bisher bekannt ist. Denn die kompletten 852 Seiten wurden den Anwälten der Angeklagten noch nicht zugestellt. Bisher hat nur die WKStA als eine Art Vorabinformation die ersten 53 Seiten ausgeschickt. Auf diesen 53 Seiten, die der "Wiener Zeitung" vorliegen, finden sich die Namen aller Angeklagten - und was ihnen zur Last gelegt wird. Vor allem gehen die Ermittler darin davon aus, dass durch den Verkauf der Bundeswohnungen 2004 und die Einmietung der oberösterreichischen Finanzbehörden im Linzer Terminal Tower 2006 der Republik Vermögensschäden zugefügt worden seien. Dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird Untreue vorgeworfen - er soll über den Immobilienmakler Ernst Plech und einen Mitarbeiter, die ebenfalls angeklagt sind, eine Entscheidung der Auswahlkommission über die mit dem Buwog-Verkauf zu betrauende Investmentbank herbeigeführt haben. Dadurch, dass nicht die von der Kommission favorisierte CA IB zum Zug kam, sondern die von Grasser bevorzugten Lehman Brothers, habe er der Republik einen Schaden von 3,75 Millionen Euro zugefügt.
Verschiebung der Bewertungskriterien
Zu den interessanten Details gehört, wie diese Beeinflussung abgelaufen sein soll. Die Staatsanwälte werfen Plech vor, dass er als Mitglied der Vergabekommission auf Drängen Grassers hin dafür gesorgt haben soll, dass dem "nicht mit der Objektivität und Exaktheit eines Preisvergleichs erfassbaren und somit Bewertungsspielräume eröffnenden, qualitativen Bewertungskriterium ein übermäßiges Gewicht zukomme, was eine missbräuchliche Verschiebung der Bewertung zugunsten von Lehman Brothers ermöglichen sollte."
Weiters wird Grasser vorgeworfen, dass er als Finanzminister beim Verkauf der Bundeswohnungen "pflichtgemäß" auf Erlösmaximierung - und daher vor allem auf einen Einzelverkauf der vier Wohnbaugesellschaften - hätte hinarbeiten müssen. Den Unterschied zwischen der durch den Verkauf an das Österreichkonsortium rund um die Immofinanz erzielten Summe und der durch einen Einzelverkauf an die Bestbieter theoretisch erzielbaren Summe, sieht die Anklagebehörde bei gerundet 35,12 Millionen Euro.