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Not ohne Not

Von Reinhard Göweil

Politik

In Österreich haben Notverordnungen seit der Monarchie Tradition.


Wien. Stronach-Abgeordneter Robert Lugar und der mittlerweile zum SPÖ-Granden gereifte Karl Blecha sollten eigentlich nicht viel gemeinsam haben, eines aber eint sie. Beide forderten jüngst die Einsetzung der Notverordnung, um keinen Flüchtling mehr ins Land lassen zu müssen. Die für heuer festgesetzte Zahl von 37.500 Asylwerbern ist zwar noch nicht erreicht, aber so eine Notverordnung will ja vorbereitet sein. Am 6. September will Bundeskanzler Christian Kern einen Vorschlag am Regierungstisch haben. Nun ist Österreich Mitglied der EU und unterliegt damit europäischem Recht, was seit den Brexit-Folgen auch Krawallpolitiker als vorteilhaft beschreiben.

Eine per Verordnung festgestellte nationale Not muss daher auch europaweit Bestand haben. Womit sich das erste Problem ergibt. Wie ist ein Notstand zu definieren? Der Arbeitsmarkt fällt aus, denn von Flüchtlingen heuer härter getroffene Länder wie Italien und Griechenland haben deutlich höhere Arbeitslosenraten - Österreich wird seinen 27 europäischen Partnern hier schwer einen Notstand nachweisen können. Im sozialen Bereich ist es ebenso schwierig, solange die Republik ohne Wimpernzucken früheren Regierungsmitgliedern 10.000 Euro Pension monatlich überweisen kann. Bei der inneren Sicherheit verhält es sich ähnlich, da es vor allem rechtsradikale Übergriffe sind, die in der Kriminalitäts-Statistik nach oben ausreißen.

Ungelöste Fragen

Das zweite Problem ist weniger rechtlicher, sondern praktischer Natur. Es gibt keine Vereinbarungen mit den EU-Nachbarn Ungarn, Slowenien und Italien. Wenn nun Österreich -gemäß Notverordnung - die Grenze sperrt, aber die drei genannten Länder sie nicht zurücknehmen, weil diese Flüchtlinge dort keinen Asylantrag stellen, was passiert dann? Experten reden hier gar nicht von hunderttausenden Menschen wie vor einem Jahr, die mit ihrer schieren Menge Grenzen obsolet machten. Es genügen zehn. Was wird dann mit diesen zehn Menschen geschehen? Sie sind da und mit keinem Zaubertrick zum Verschwinden zu bringen. Müssen die dann zwischen zwei Grenzstationen verhungern, weil niemand zuständig ist? Die Frage klingt hart, aber sie ist schlicht ungelöst.

Aus Bundesländern liegen mittlerweile Argumente für die Notverordnung vor, aber wird diese Schmalheit Bestand haben?

Formal muss die Verordnung von der Regierung einstimmig beschlossen werden und benötigt dann noch die mehrheitliche Zustimmung im Hauptausschuss des Nationalrates. Das ist politisch eine heikle Sache und birgt durchaus die Gefahr eines Scheiterns der Koalitionsregierung. Denn die ÖVP ist recht forsch bei der Umsetzung der Notverordnung, die SPÖ dagegen ist skeptisch bei der Anwendung dieses Instrumentes. Die Verordnung wäre zwar auf sechs Monate befristet, kann aber verlängert werden. Aber es geht ohnehin vor allem darum, sie überhaupt in Kraft zu setzen. Denn Notverordnungen sind - wie der Name schon sagt - keine demokratischen Instrumente, sondern für schwere Krisen reserviert.

Angst und Unsicherheit

Es stellt sich daher auch die Frage - und Politiker sowie Teile der Zivilgesellschaft tun das auch -: Wie steht die Bevölkerung zur Notverordnung? Die scheint tendenziell dafür zu sein. SPÖ-Grande Karl Blecha am 17. August, warum er für die Notverordnung ist: "Schauen Sie, es ist notwendig wegen der öffentlichen Diskussion." Das ist nicht unbedingt ein starkes inhaltliches Argument, sondern die politische Einschätzung, dass die Mehrheit der Bevölkerung in der Flüchtlingsfrage Angst und Unsicherheit verspürt - und "refugees welcome" nicht en vogue ist.

Angesichts einer europäischen Gesellschaft, die ohne Zuwanderung überaltert, ein eher selbstzerstörerischer Gedanke. Denn gleichzeitig wird von den (noch) oppositionellen Populisten lauthals beklagt, dass die Pensionssysteme auf Dauer nicht zu finanzieren sind und die bestehenden politischen Systeme dabei versagen. Keine Zuwanderung und trotzdem tolles Pensionssystem, das ist allerdings wie eine Sphinx ohne Rätsel.

Trotz allem blieb der breite zivilgesellschaftliche Aufschrei aus, als die Asyl-Verschärfungen mit der Notverordnung im April 2016 noch unter Kanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner beschlossen wurden. Heuer sollen es 37.500 sein, bis 2019 127.500. Ob und ab wann der Familien-Zuzug darin eingerechnet wird, blieb bei der politischen Einigung ausgespart - ein Teil des Koalitions-Problems bei der aktuellen Zählung - von der FPÖ genüsslich ausgewalzt.

Neben diesen politischen Nebengeräuschen, die von Boulevard-Medien und ORF mit beträchtlichen Lautsprechern ausgestattet werden, bleibt eine Frage offen: Warum führt in einer liberalen demokratischen Gesellschaft, die in Frieden lebt, nicht alleine das Wort "Notverordnung" zum Protest?

Die Antwort leitet Österreich - wie in sehr vielen Themen - zurück in die Monarchie. Es gibt wohl so was wie ein historisches Gedächtnis. Zuletzt 1804 versetzten sich die Habsburger hierzulande per Verordnung in eine Stellung als Kaiser von Österreich von Gottes Gnaden. Letzteren fragte aber niemand.

Die Bürger fragten

Aber die Bürger fragten. Nach den Revolutionen des Vormärz kam es 1867 zur sogenannten "Dezember-Verfassung", ein Staatsgrundgesetz, das gewählten Parlamentariern Gestaltungs-Recht einräumte. In Großbritannien, Belgien und den Niederlanden mündete dies im 19. Jahrhundert in eine konstitutionelle Monarchie, die gekrönte Oberhäupter - salopp formuliert - auf die Rolle eines Bundespräsidenten reduzierte plus Aufrechterhaltung ihrer üppigen Vermögenswerte. In Mitteleuropa lief es anders. In Österreich recht österreichisch, auch wenn der Satz blöd klingt.

Zwar musste der Kaiser damals beiden Häusern des Reichsrates beeiden, in Übereinstimmung mit den Gesetzen zu regieren. Doch dabei gab es ein paar Klauseln. Die Außenpolitik blieb auch in der späten Monarchie der parlamentarischen Kontrolle weitgehend entzogen - was sich spätestens 1914 als fatal erwies. Dazu waren beide Häuser des Reichsrates gleichberechtigt.

Dem 1873 aus anfänglich 373 gewählten Mitgliedern bestehenden Abgeordnetenhaus stand das nicht gewählte "Herrenhaus" gegenüber. Es bestand aus Mitgliedern des Kaiserhofs, dem Hochadel (Schwarzenbergs, Harrachs, Liechtensteins, etc.), dem fürstlichen Klerus - und Mitgliedern aus Wissenschaft, Kunst und Wirtschaft, die von Kaiser Franz Joseph ernannt wurden. Franz Grillparzer etwa war Mitglied des Herrenhauses.

Karl Kraus, der Franz Josephs Persönlichkeit beschied, "keine zu sein", erkannte das Problem. Der Kaiser war ideenlos, ein Bürokrat durch und durch - aber er hatte eine Notverordnung.

Den Paragraph 14 des Staatsgrundgesetzes von 1867. Er erlaubte Notmaßnahmen, wenn sich "die dringende Notwendigkeit zu Maßnahmen, die einer verfassungsmäßigen Zustimmung des Reichrates bedürfen, zu einem Zeitpunkt herausstellt, an dem dieser nicht versammelt ist". Bingo.

Allein in der Friedensperiode zwischen 1867 und 1914 wurde diese Notverordnung vom Kaiser 156 Mal angewandt. So wurde die Notmaßnahme zum normalen politischen Instrument, um das Parlament zu umgehen. Da es dazu noch ein ergänzendes Gesetz gab, das bei recht allgemein gehaltenen Bedrohungen grundsätzliche demokratische Freiheiten wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränkte, wurde der Notstand in "Cisleithanien" irgendwie zur Normalität.

Der Notstands-Paragraph 14 und dieses ihm zur Seite stehende "Suspensionsgesetz" führte schließlich im Sommer 1914 mit Kriegsausbruch zu einer lupenreinen Diktatur, die nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg 1918 mangels Attraktivität folgerichtig zusammenbrach.

Es folgte der Ständestaat der Ersten Republik, danach die Nazi-Diktatur - die auf Basis eben solcher Notstandsgesetze standen.

Mittlerweile befindet sich Österreich im 21. Jahrhundert, doch weder die Bevölkerung noch die (mit der Ausführung betraute) Verwaltung regt sich über Gebühr wegen der nun kommenden Notstands-Verordnung auf. Was ab 1867 der Kaiser erledigte, macht nun die Regierung und der demokratisch vornehmste aller Parlamentsausschüsse, der Hauptausschuss. Er besteht aus dem Nationalrats-Präsidium (derzeit Doris Bures, Karl Heinz Kopf, Norbert Hofer), den Fraktionsvorsitzenden der Parteien und altgedienten Abgeordneten.

Auch sie sind für den Notstand in der Flüchtlings-Frage, wobei Norbert Hofer eine besonders interessante Rolle zufällt. Denn er will am 2. Oktober Bundespräsident werden, könnte aber noch davor im Hauptausschuss als Abgeordneter diese wesentliche politische Weichenstellung mitbestimmen. Dass er dafür ist, steht angesichts der FPÖ-Position außer Zweifel. Politisch wird es wohl im Wahlkampf eine Rolle spielen.

Und die Aufklärung?

Ohne großes Risiko, denn die cisleithanische Bevölkerung ist von der "Obrigkeit" erlassene Notverordnungen ja seit fast 150 Jahren, also fünf Generationen lang, gewöhnt. Vermutlich schwingt dabei ein bisschen mit, dass Gesetze eh nicht so genau genommen werden, was sich auch seit mehreren Generationen, die geographisch in Cisleithanien anzusiedeln sind, verfestigt hat.

Das könnte durchaus als "Aufklärung light" verstanden werden, denn mit den unveräußerlichen Grundsätzen der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, die ziemlich genau 100 Jahre vor dem Notstands-Paragraphen 14 der österreichischen Monarchie geschrieben worden waren, hat das alles auch 2016 wenig zu tun. "Life, Liberty and the Pursuit of Happiness" steht darin.

Notstands-Paragraphen kommen nur insoweit darin vor, als die Unabhängigkeitserklärung dem Volk das Recht zuspricht, Regierungen aus dem Amt zu jagen, die ihrem Freiheitsstreben ein Ende setzen wollen.

Aber ein 8,6-Millionen-Volk, das mittlerweile täglich mit 1,2 Millionen Exemplaren kurzatmiger Gratis-Zeitungen bombardiert wird; in dem ein mittlerer Verwaltungsbeamter Bezirkshauptmann heißt und das seit 150 Jahren an Notstands-Verordnungen gewöhnt ist, mag einen anderen Zugang zum Thema Unabhängigkeit haben. Rund um die Verfassungs-Posse um die Bundespräsidentenwahl tauchte ja auch der Satz auf, dass wir uns das in einer Monarchie alles hätten ersparen könnten. Da könnte nun ein Kaiser Franz Joseph (der wievielte eigentlich?) beim siebenunddreißigtausendfünfhundertundersten Flüchtling seinen alten Paragraph 14 aus dem Jahr 1867 hervorkramen, und den Notstand verkünden. Und Österreich wäre selbstverständlich auch gegen den EU-Beitritt Serbiens. Seit 1914 wissen wir doch, dass dies einen echten Notstand hervorrufen kann . . .

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