Zum Hauptinhalt springen

Einigung - nicht im engeren Sinn

Von Simon Rosner

Politik
Wolfgang Sobotka (l.) und Thomas Drodza debattierten die Asylnovelle.

Konsens bei "wesentlichen Punkten" des Fremdenrechtspakets, bei Festschreibung der Asyl-Obergrenze ins Gesetz bremst die SPÖ.


Wien. Wie hat ÖVP-Generalsekretär Werner Amon das Verhältnis von Parteichef Reinhold Mitterlehner und Klubchef Reinhold Lopatka am Montag skizziert? "Es ist keine Freundschaft im engeren Sinn des Wortes". Diese Beschreibung kann man sich gleich für die Koalition ausborgen: Ist ja auch eher eine Regierungszusammenarbeit "nicht im engeren Sinn des Wortes". Jüngstes Beispiel dafür ist der Quasi-Alleingang des Innenministers bei einer geplanten Novelle des Fremdenrechts.

Wolfgang Sobotka will die von der Regierung beschlossene Obergrenze an Asylanträgen, die anfangs nur ein Richtwert gewesen ist, ins Gesetz schreiben lassen. Mehrfach hat er dies als alternativlos bezeichnet, die SPÖ wiederum hat klargestellt, dass dies europarechtlich nicht möglich sei und es also keine Zustimmung geben werde. In der Vorwoche war das Klima in der Koalition darob wieder einmal weit jenseits des Gefrierpunkts, ein bisschen erwärmt dürfte es sich mittlerweile wieder haben. Am Dienstag fand auf Ministerebene die erste Verhandlungsrunde zum Fremdenrechtspaket statt, in der sich ÖVP und SPÖ auf "wesentliche Punkte" einigen konnten, wie es in einer Aussendung hieß. Immerhin.

Der Hauptstreitpunkt dürfte aber offen geblieben sein, am Montag wird weiterverhandelt. "Man will wieder ein paar Schritte zurückgehen", lamentierte Sobotka vor dem Ministerrat. Von seiner Forderung nach einer Festschreibung der Obergrenze ins Gesetz rückt er nicht ab. Andernfalls könnten die Behörden dies nicht umsetzen, sagte er. Das juristische Gutachten der Uni-Professoren Walter Obwexer und Bernd-Christian Funk von Anfang 2016 hatte Wege aufgezeigt, wie man vorübergehend eine Obergrenze für Asylanträge einrichten könnte, sodass EU-Recht nicht gebrochen wird, beide schlossen jedoch eine gesetzliche Verankerung aus. Möglich also, dass sich die koalitionäre Streitfrage rein juristisch lösen lässt, es würde dem Koalitionsklima wohl guttun.

Experten sehen weitere geplante Änderungen kritisch, etwa hohe Geldstrafen für Illegale, die in der Praxis zu wochenlangen Anhaltungen führen würden.

Möglicher Abschiebestopp

Gravierende Konsequenzen könnte ein aktueller Spruch des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) haben, der am Dienstag bekannt wurde. Dadurch seien Abschiebungen von Asylwerbern nach Kroatien gemäß Dublin-Verfahren für die Dauer eines derzeit laufenden Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof unzulässig, schlussfolgert die Diakonie. Das Innenministerium sieht laut "Standard" "keine generellen Auswirkungen" durch den VwGH-Entscheid. Jedoch seien Anträge auf Verbleib in Österreich "ernsthaft zu prüfen".