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Identitäre Bewegung weiter im Fokus

Von Werner Reisinger

Politik

BVT-Chef Gridling: "Urteil könnte zu Neubewertung führen." Wird Tatbestand der Verhetzung evaluiert?


Wien. Es ist genau das eingetreten, was Strafrechtsexperten wie Helmut Fuchs bereits bei der Anklageerhebung erwartet hatten: Die 17 Mitglieder der rechtsextremen Identitären Bewegung, die sich in den vergangenen Wochen vor dem Grazer Straflandesgericht wegen Verhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten müssen, wurden in diesen Anklagepunkten am Donnerstag freigesprochen. Einzelne Beschuldigte wurden wegen Nötigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung zu Geldstrafen im dreistelligen Bereich verurteilt. Die Staatsanwaltschaft aber legte am Freitag vollumfängliche Berufung ein. Der Fall wird nun beim Oberlandesgericht verhandelt.

Er habe in der Anklageschrift keine Verhetzung bei der rechtsextremen Gruppierung, die seit ihrem Bestehen auch vom Verfassungsschutz beobachtet und ausführlich in dessen Jahresbericht behandelt wird, erkennen können, sagte Fuchs bei Prozessbeginn. Dementsprechend zeigt sich der Strafrechtler wenig verwundert über das Urteil. Auch die Anklageerhebung nannte Fuchs "zumindest unglücklich".

BVT-Chef Gridling will Endergebnis abwarten

Dem widerspricht Christian Pilnacek, Generalsekretär im Justizministerium. Das Urteil sei "weder eine Niederlage noch Kritik", die Anklage sei sehr ausführlich und begründet gewesen. Auch der Weisungsrat habe das so gesehen.

Schon im Vorfeld war nicht nur unter Rechtsextremismus-Experten befürchtet worden, dass die Gruppierung einen allfälligen Freispruch propagandistisch nutzen würde. Genau das befürchtet auch der Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Peter Gridling. "Die Hauptakteure der Identitären Bewegung stolzieren jetzt herum und versuchen, das Urteil als Beweis zu nutzen, dass sie nicht rechtsextrem sind", sagt Gridling zur "Wiener Zeitung". Hat das Urteil Auswirkung auf die Behandlung der Identitären durch das BVT? "Das ist eine Frage, die wir selbst noch nicht beantworten können." Man werde das Endergebnis der Prozesse abwarten, und dann auf Expertenebene diskutieren.

Pilnacek: "Evaluierungspläne" im Regierungsprogramm

Rechtsextremismus sei in Österreich rechtlich nicht definiert, lediglich die NS-Wiederbetätigung und Betätigung im nationalsozialistischen Sinne sei durch das Verbotsgesetz definiert. "Nicht alles, was in dem Sinne rechtsextrem ist, ist auch strafrechtlich relevant." Anknüpfungspunkt für die Arbeit des BVT sei "grundsätzlich nicht die politische Einstellung", sondern das Strafrecht. "Mit politischen Gruppen oder Personen beschäftigen wir uns dann, wenn sie entweder Spezialbestimmungen, oder das Strafrecht verletzen", sagt Gridling.

Aber: "Gerade die Exponenten der Identitären Bewegung in Österreich haben vielfach ihre Wurzeln im Neonazismus, sich aus diesem herausentwickelt und sich zu einer neurechten Bewegung geformt." Diese vertrete sehr ähnliche Themen wie der Neonazismus, "aber sie sind modernisiert, drücken sich vorsichtig aus, um nicht mit dem Verbotsgesetz in Konflikt zu kommen."

Das sieht das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) ähnlich. Nur in manchen Fällen sei die Bekämpfung von Rechtsextremismus mit strafrechtlichen Mitteln möglich, ist in einer Stellungnahme zum Freispruch zu lesen. Sie bleibe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das DÖW weist aber auch auf die 2015 erfolgte Änderung des Tatbestandes Verhetzung hin. Während davor ein Nachweis eines objektiv hetzerischen Charakters einer Aussage ausreichte, muss nun eine entsprechende Absicht der einzelnen Aussagen nachgewiesen werden. Damit sei "eine Hürde errichtet" worden, die im gegenständlichen Verfahren "nach Dafürhalten des Gerichts offenbar nicht überwunden wurde", heißt es in der Stellungnahme.

Dem BVT-Chef machen vor allem die breiten, internationalen Verbindungen der Identitären zu Rechtsextremen in Europa und den USA Sorgen. "Wenn mittels Crowdfunding eine Kampagne, wie jene im Mittelmeer, organisiert wird, bei der es klar eine rassistische Motivation gibt, muss man sich das genauer ansehen." Das Grazer Urteil könnte aber durchaus einen Einfluss auf die Bewertung der diversen neurechten Bewegungen in Europa haben, sagt Gridling.

Auf die Frage, ob man im Justizministerium über eine Reform des Tatbestands kriminelle Vereinigung nachdenke, verweist Christian Pilnacek auf das Regierungsprogramm. Dort ist auf Seite 43 eine "Erhebung einer Statistik der Verfahrenspraxis und Rechtssprechung in Bezug auf die Straftatbestände ‚Herabwürdigung religiöser Lehren‘ und ‚Verhetzung‘" angekündigt.