Wien. Die Kritik am Entwurf für ein Standortentwicklungsgesetz, das den Genehmigungsprozess für Großprojekte beschleunigen soll, ist umfassend und zum Teil vernichtend ausgefallen. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer nannte den Entwurf gar "rechtsfern", Kolleginnen und Kollegen Mayers urteilten nicht viel milder.
Angesichts der gravierenden Bedenken zahlreicher Juristen ist die Stellungnahme des Verfassungsdienstes von Bedeutung - oder besser: wäre sie. Denn obwohl der "Rechtsgutachter des Bundes" zu fast allen größeren Gesetzesentwürfen Beurteilungen abgibt, tat er es diesmal nicht. Das ist bemerkenswert.
Auf Anfrage im Justizministerium (wo der Verfassungsdienst derzeit ressortiert) hieß es schriftlich zur "Wiener Zeitung": "Eine Stellungnahme zum historischen Begutachtungsentwurf seitens des BMVRDJ (Justizministerium, Anm.) hat sich erübrigt, da vom BMDW (Wirtschaftsministerium, Anm.) bekanntgegeben wurde, dass dieser Entwurf maßgeblich überarbeitet wurde und weitere Arbeiten daran stattfinden."
Das könnte man als ein "Zurück an den Start" interpretieren, zumal dem Begutachtungsentwurf ja ein "historisch" vorangestellt wurde. Also alles noch einmal von vorne? Dies hatte auch Jurist Mayer empfohlen. "Ich kann mir nicht vorstellen, wie man mit diesem Entwurf ein sinnvolles Gesetz zusammenbringt", sagte er in der Vorwoche.
Aus dem zuständigen Wirtschaftsministerium von Margarete Schramböck wird das Zurückziehen des Entwurfes aber nicht bestätigt. "Es wird definitiv nicht neu aufgesetzt", sagt eine Sprecherin. Man werde die im Begutachtungsverfahren eingelangten Stellungnahmen nur einarbeiten, im Ministerrat wird dann eine Regierungsvorlage beschlossen, die ins Parlament eingebracht wird. Das entspricht auch dem normalen Procedere der Gesetzgebung.
In diesem Fall heißt das dann aber auch: Der Verfassungsdienst kann im formalen Begutachtungsverfahren seine Expertise nicht mehr einbringen. Dabei ist dies eine seiner wesentlichen Aufgaben. Ihm obliegt auch häufig die legistische Vorbereitung von Gesetzen, vor allem im Bundesverfassungsrecht und dem Verwaltungsverfahrensrecht. Der Verfassungsdienst vertritt zudem die Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof.
Die Opposition grummelt nun hörbar. Dabei wird das grundsätzliche Ziel der Regierung, den Genehmigungsprozess bei großen Projekten zu beschleunigen, durchaus von SPÖ und Neos geteilt. "Gerade wenn aber die Verfassungskonformität infrage gestellt wird, muss der Verfassungsdienst auf den Plan treten", sagt Neos-Mandatar Gerald Loacker.