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Zahl der Beamten im Parlament fast halbiert

Von Karl Ettinger

Politik

Einschränkungen der Bezügereform 1997 haben Auswirkungen. Seit der Wahl sind 37 öffentlich Bedienstete im Nationalrat.


Wien. Um eine ausgestorbene Spezies im Hohen Haus handelt es sich noch keineswegs. Aber die Zeit, in der geklagt wurde, dass vor allem Beamte im Parlament sitzen, gehört offensichtlich der Vergangenheit an. Nach einer aktuellen Aufstellung jener Kommission, die darüber wacht und deren Daten der "Wiener Zeitung" vorliegen, hat sich die Zahl der öffentlich Bediensteten im Nationalrat im Vorjahr halbiert. 1997 waren es 62, im vergangenen Jahr dann nur mehr 31.

Nach der Nationalratswahl im Oktober vergangenen Jahres hat sich die Zahl wieder etwas erhöht auf 37 Abgeordnete. Aber auch das ist deutlich unter der Marke vor nunmehr gut 20 Jahren.

Ein Hauptgrund dafür ist, dass im Jahr 2017 eine Bezügereform für Abgeordnete und Regierungsmitglieder eingeführt wurde, die sogenannte "Bezügepyramide" mit dem Bundespräsidenten an der Spitze. Der Präsident des Instituts für Parlamentarismus, Werner Zögernitz, betont im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" aber, dass damals auch Berufsverbote für Klubchefs, gewisse Berufseinschränkungen für den öffentlichen Sektor und der Wegfall der Politikerpensionen eingeführt worden sind. "Das hat sich sicher ausgewirkt", meint er unter Bezug auf den Rückgang der Beamten im Parlament.

Zögernitz nennt noch einen zweiten wichtigen Grund: "Das Image der Politik ist stark gesunken." Das mache es vor allem für den "gehobenen Bereich" im öffentlichen Sektor weniger attraktiv, Parlamentarier zu werden. Früher sei es für das Image interessant gewesen, Mitglied des Hohen Hauses zu sein. "Heute ist es ein echter Nachteil", urteilt Parlamentarismus-Experte Zögernitz.

22 Abgeordnete aus dem öffentlichen Dienst freigestellt

Das betreffe nicht nur den öffentlichen Dienst, sondern beispielsweise auch das Management in der Wirtschaft. Früher sei ein Abgeordnetenjob anders als in den vergangenen Jahren einfach ein Imagegewinn gewesen.

Maßgebliche Folgen haben bei Mandataren aus dem öffentlichen Dienst - für Beamte und auch Vertragsbedienstete - auch berufliche Einschränkungen gehabt. Entweder sie ließen sich zur Gänze karenzieren oder es erfolgte eine Reduktion des Jobs.

Auch das findet im Bericht der Kommission jetzt seinen Niederschlag. Von den 37 öffentlich Bediensteten im Nationalrat waren im Kalenderjahr 2017 sowie im Schuljahr 2017/18, wenn es sich um Lehrer handelt, immerhin 22 für die Ausübung des Mandats dienstfrei gestellt. Die weiteren 15 Abgeordneten waren nur mehr teilzeitberufstätig: Zur Ausübung des Mandats gab es für sie Dienstfreistellungen im Ausmaß von 25 bis zu 80 Prozent.

In abgeschwächter Form kam es auch im Bundesrat, der Länderkammer des Parlaments, die derzeit 61 Mitglieder umfasst, zu einem Rückgang der Vertreter aus dem öffentlichen Dienst, also von Beamten und Vertragsbediensteten. Im Bundesrat kam im Jahr 1997 praktisch ein Drittel der Mitglieder (exakt waren es 22) aus dem öffentlichen Dienst. Nach der letzten Meldung an die Bundesratsdirektion ist die Zahl nun auf 14 zurückgegangen.

Eine Verfassungsbestimmung sieht vor, dass die Kommission die Meldungen der Abgeordneten kontrolliert. Diese Kommission umfasst zehn Mitglieder aus früheren Politikern und einem Höchstrichter. Den Vorsitz führt seit Ende September Oberösterreichs Altlandeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP). Im Zweifel können bei etwaigen Ungereimtheiten auch weitere Informationen eingeholt werden. Das war aber diesmal bei der Kommissionstagung nicht der Fall.