Wien. Der türkisch-islamische Verein Atib befindet sich im Visier der Behörden. Dem Verein drohen Konsequenzen, nachdem in einer Atib-Moschee in Brigittenau Kriegsspiele mit Kindern durchgeführt wurden. Eine mögliche Auflösung von Atib steht etwa im Raum. Die "Wiener Zeitung" analysiert die Rechtslage.
Welchen rechtlichen Status hat Atib?
Die Türkisch Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich (Atib) koordiniert die religiösen, sozialen und kulturellen Tätigkeiten der türkisch-islamischen Moscheegemeinden. Die Union ist ein Ableger des türkischen Religionsamts. Experten sehen in Atib einen verlängerten Arm der türkischen Regierung. Hinsichtlich des rechtlichen Status von Atib ist eine komplizierte Doppelgleisigkeit gegeben. Atib ist ein nach dem Vereinsgesetz konstituierter Verein. Er fungiert als Dachverband, in dem 65 Moscheevereine mit über 100.000 Mitgliedern in ganz Österreich zusammengefasst sind.
"Atib ist daher einerseits ein staatlich organisierter Verein, auf den das Vereinsgesetz anwendbar ist", erklärt Stefan Schima, Professor am Institut für Rechtsphilosophie an der Universität Wien. Andererseits kommt aber auch das Islamgesetz ins Spiel, da es innerhalb der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) sechs Atib-Kultusgemeinden gibt, eine Gemeinde ist etwa für Wien zuständig. IGGÖ und Atib sind eng miteinander verknüpft: Ibrahim Olgun, Präsident der IGGÖ, ist gleichzeitig auch Atib-Vertreter.
Für Verstöße gegen das Vereinsgesetz ist das Innenministerium zuständig. Das im Bundeskanzleramt angesiedelte Kultusamt prüft hingegen religionsrechtliche Fragen rund um das Islamgesetz. Der jetzige Vorfall in der Atib-Moschee eröffnet für die Behörden in vielerlei Hinsicht ein neues Terrain. Das Islamgesetz trat erst 2015 in Kraft, es mangelt an entsprechender Judikatur.
Da die Bestimmungen im Islamgesetz gleich wie vergleichbare Bestimmungen im Bekenntnisgemeinschaftsgesetz lauten würden, seien die gesetzlich festgelegten Prüfkriterien bekannt, heißt es aus dem Bundeskanzleramt. "Bisher gab es aber noch keinen Fall, der mit dem konkret vorliegenden tatsächlich vergleichbar wäre", räumt man jedoch ein.
Welche Vorwürfe werden nun geprüft?
Ein Verfahren gegen Atib wurde vom Kultusamt eingeleitet. Das Kultusamt prüft derzeit drei mögliche Verstöße gegen das Islamgesetz. Einerseits könnte ein Verstoß gegen die "positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat" vorliegen. Schima zeigt sich hier skeptisch. "Wenn man der Geschichte eines Staates - sei es auch in einer dubiosen Weise - huldigt: Ist das eine Stellung gegenüber Österreich, die man als kritisch gegen Staat und Gesellschaft würdigen kann?", so der Professor.