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Schneegarantie gilt nur bedingt

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Reisende sollten Details genau lesen, wenn ihnen Schnee versprochen wird.


Wien. Nach Wochen voller Vorfreude auf den Skiurlaub kommen Reisende im Wintersportort an - und stellen fest, dass Grün statt Weiß auf den Pisten dominiert. "Wenn kein Schnee liegt, wollen viele Konsumenten ihre Buchung kostenlos stornieren. Die Chancen dafür stehen aber schlecht", sagt Renate Wagner, Beraterin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Wenn nicht explizit vereinbart wurde, dass eine bestimmte Höhe an Schnee liegen muss, bestehe kein Rechtsanspruch auf eine kostenlose Stornierung. Nur wenn der Urlaub eindeutig als Skiurlaub gebucht war, könnte man rechtlich mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentieren.

"Viele Hoteliers werden in diesem Fall darauf verweisen, dass sie andere Angebote wie einen Wellnessbereich für einen Urlaub bieten", sagt Wagner. Informiert der Hotelier im Vorhinein seine Gäste über den Schneemangel und lässt sie kostenlos stornieren, so ist das Kulanz.

Lift-Teilbetrieb müssen Skifahrer in Kauf nehmen

Besser stehen die Chancen für Urlauber, wenn der Veranstalter oder der Hotelier eine Schneegarantie abgegeben hat oder der Ort im Reiseangebot als schneesicher beschrieben wurde - dann muss der Garantiegeber dafür einstehen. Reisende sollten sich aber vorher genau durchlesen, wann die Schneegarantie zum Tragen kommt: Urlauber, die beispielsweise über den Reiseveranstalter TUI Winterurlaub gebucht haben, können im Rahmen der Schneegarantie in der Zeit vom 5. Jänner bis 1. April 2013 (letzte Abreise) bis fünf Tage vor Reiseantritt auf ein anderes TUI-Hotel oder einen anderen Zeitpunkt gebührenfrei umbuchen, wenn 7 Tage vor Anreise wegen Schneemangels nicht mindestens 75 Prozent der Lifte im Skipass-Gebiet geöffnet sind. Sind die Lifte hingegen aufgrund von Sturm oder Unwetter geschlossen, gilt die Garantie nicht.

Der Tourismusverband Radstadt gibt bei einem Pauschalangebot eine Schneegarantie, bei der Urlauber kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten können und die bezahlten Kosten erstattet bekommen, wenn nicht zumindest in einem Skigebiet, in dem der Skipass gilt, Liftbetrieb herrscht.

Das Zillertal spricht eine absolute Schneegarantie aus, die der Hintertuxer Gletscher als Ganzjahresskigebiet möglich macht.

Sind viele Lifte aufgrund von fehlendem Schnee, Sturm oder Unwetter gesperrt, können Wintersportler eine Preisminderung beanspruchen, informiert der VKI. Fährt kein Lift, gebe es Geld retour. Geringfügige Ausfälle müssten Skifahrer aber hinnehmen, auch bei Schlechtwetter besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei einem Sportunfall wird ein Teil des Kaufpreises rückvergütet, allerdings muss ein ärztliches Attest vorgewiesen und der Skipass hinterlegt werden. In einigen Skigebieten werden Karten erst ab einer Gültigkeit von drei Tagen rückvergütet.

Bei Straßensperren kosten Verlängerungsnächte extra

Wer hingegen aufgrund von Schneemassen und Straßensperren am Urlaubsort festsitzt, muss für Verlängerungsnächte zahlen. Mehrkosten für längere Aufenthalte sind rechtlich als Höhere Gewalt anzusehen und werden nicht vom Basispaket der Reiseversicherungen erfasst.

Ist der einzige Zufahrtsweg zum Hotel über die gesamte Urlaubsdauer gesperrt, müssen Reisende nichts zahlen. Wird in dieser Zeit die Sperre aufgehoben, ist anhand der verbleibenden Tage zu beurteilen, ob der Zweck eines Skiurlaubs noch erfüllt wird.