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Mehr Schutz bei Pauschalreisen

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Wirtschaft
Urlauber sollen besser abgesichert werden - die EU will die Rechte der Reisenden stärken.
© fotolia

Gestärkte Verbraucherrechte auch bei online zusammengestellten Paketen.


Brüssel. Rein ins Reisebüro, ein Pauschalangebot für Flug, Transport zum Hotel und Unterkunft vorgelegt bekommen und mit solch einem All-inclusive-Vorschlag wieder raus: Diese Art der Urlaubsplanung ist immer seltener. Trotzdem macht sie zusammen mit Gesamtpaketen, die individuell bei einem Anbieter oder online zusammengestellt werden können, noch immer etwa die Hälfte der Reisearrangements aus. Doch während Pauschalreisende sich auf bestimmte Regeln zu Haftung, Stornierung oder Entschädigung verlassen können, hatten es Urlauber mit individuellen Buchungen bisher oft mit rechtlichen Grauzonen zu tun.

Das möchte die Europäische Kommission in den nächsten Jahren geändert sehen. Daher schlug die Brüsseler Behörde nun eine Ausweitung der Regelungen für Pauschalreisen vor, die die Bedingungen festlegen zur Garantie der Leistungen, für Rückreiseversicherungen oder den Fall der Insolvenz des Veranstalters. Solche Schutzmaßnahmen soll es ebenfalls für individuelle Urlaubspakete geben sowie für online gebuchte Angebote, wenn zum Beispiel eine Fluglinie auf ihrer Website gleich auch Verweise auf ein Hotel macht und der Link zur Reservierung eines Zimmers genutzt wird.

Bei solchen Kombinationen wünscht sich die Kommission bessere Information zu Haftungsfragen. Die Urlauber sollten wissen, wer für die Erbringung der Leistungen zuständig ist - und damit nicht in die Situation kommen, dass beispielsweise Reiseveranstalter und -vermittler die Haftung von sich weisen und auf die jeweils andere Seite abwälzen.

Geplant sind ebenso verbesserte Stornierungsrechte: Gegen eine "angemessene Entschädigung" kann dann der Konsument vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. Und sollten Naturkatastrophen oder Unruhen - wie erst vor kurzem in den Urlaubsländern Türkei und Ägypten - ausbrechen, müsste er gar keine Entschädigung zahlen. Wenn es etwa eine Reisewarnung der Botschaft gibt, kann sich der angehende Urlauber darauf berufen.

Zusätzlich sollen Zuschläge künftig strenger kontrolliert werden: Der Gesamtpreis darf höchstens um zehn Prozent steigen. Einen Ansprechpartner für Beschwerden oder Ansprüche sollen die Kunden ebenfalls haben: Das soll direkt beim Reisevermittler oder -büro möglich sein, wo die Fahrt gekauft wurde.

In den geplanten Vorschriften sieht die EU-Kommission aber nicht nur Vorteile für Verbraucher. Auch die Unternehmen - von denen etliche kleine und mittlere Betriebe sind - würden davon profitieren.

Ersparnis für Unternehmen

Sie wären etwa von der Anforderung befreit, Kataloge nachdrucken zu müssen. Das würde den Reiseveranstaltern und -vermittlern Kosten in Höhe von 390 Millionen Euro im Jahr ersparen. Und die Angleichung der Bestimmungen über Information oder Haftung würde grenzüberschreitenden Handel erleichtern.

Auch wenn von den neuen Regeln völlig individuell zusammengestellte Reisen nicht erfasst sind, spricht die Kommission von 120 Millionen betroffenen Urlaubern. Insgesamt ist die Europäische Union laut EU-Angaben die meistbesuchte Touristendestination, mit 400 Millionen Ankommenden aus dem Ausland im Vorjahr. Auch der Großteil der Europäer selbst bleibt am liebsten in der Union: Dort fanden mehr als drei Viertel ihrer Urlaubsfahrten statt, von denen es im Jahr 2011 immerhin mehr als eine Milliarde gab.

Im Fremdenverkehr seien fast zwei Millionen Unternehmen tätig, heißt es in Brüssel. Sie schaffen fast zehn Millionen Jobs in der EU. Im Tourismussektor sind so fünf von hundert Arbeitskräften beschäftigt.