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Handydiebe sorgen für tausende Euro Schaden

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Diebe sind an SIM-Karte interessiert und sorgen für Schockrechnungen - Software kann Gerät orten und Daten auf der Ferne löschen.


Wien. Ein unachtsamer Moment, und das Handy ist weg. Fällt einem der Diebstahl nicht gleich auf, können innerhalb weniger Stunden mehrere tausend Euro an Telefonkosten anfallen. "Mittels Rufumleitung werden mehrere Gespräche gleichzeitig aufgebaut", erklärt RTR-Geschäftsführer Johannes Gungl die Vorgangsweise der organisierten Kriminellen. Die Diebe sind offensichtlich nicht an den Endgeräten interessiert, sondern an den SIM-Karten und der damit verbundenen Umsatzgenerierung.

Im Fall eines Vorarlberger Studenten, dessen Handy in einer Disco in Barcelona gestohlen wurde, wurde innerhalb von drei Stunden um 17.000 Euro ins Ausland telefoniert. In diesem Fall hat der Betreiber die SIM-Karte aufgrund der hohen Kosten gesperrt, bis zur Sperre oder Verlustmeldung des Kunden trägt jedoch der Konsument das Risiko. In Kulanz reduzierte der Mobilfunker A1 den offenen Betrag auf 500 Euro.

So hohe Beträge sind kein Einzelfall: In neun Prozent der 2850 RTR-Schlichtungsverfahren im Vorjahr lag der Streitwert bei mehr als 1000 Euro. Nach einem Rückgang sind die Beschwerden heuer deutlich angestiegen, für 2014 ist daher laut RTR mit 4000 Verfahren zu rechnen.

Sperre nach 60 Euro gilt nicht für Gespräche und SMS

Durch die Kostenbeschränkungverordnung ist der durchschnittliche Streitwert auf 654 Euro gesunken, zugenommen haben Verfahren um Rechnungen von 20 bis 150 Euro. Die Kostenbeschränkungsverordnung gilt seit 1. Mai 2012 und schreibt vor, dass mobile Datendienste gesperrt werden, wenn 60 Euro verbraucht sind. Fürs Weitersurfen im Internet muss der Nutzer ausdrücklich zustimmen. Im Ausland muss gemäß EU-Roamingverordnung beim Überschreiten von 60 Euro für Datenroaming der Anschluss gesperrt werden. Das 60-Euro-Limit gilt allerdings nicht für SMS und Telefonate.

Der Diebstahl sollte bei der Polizei angezeigt werden - mit dem Nachweis erhalten Kunden eine neue SIM-Karte kostenlos. Die Polizei rät Smartphone-Besitzern, Apps (Applikationen) zur Ortung des Gerätes zu nutzen und zu aktivieren. So können die Beamten das Handy zu orten versuchen. Für Apple-Geräte kann das Gerät über die iCloud via GPS geortet werden. Für andere Geräte, etwa mit Android-Betriebssystem, gibt es Software zur Ortung und Fernlöschung der Daten.

Am häufigsten haben Handynutzer mit Content-Diensten Problem - darunter fallen kostenpflichtige Apps, In-App-Käufe, Spiel-Abos, Musikdownloads oder zweifelhafte Gewinnspiele. "Hier fehlt vielen Verbrauchern das Bewusstsein, dass Gebühren anfallen", sagt Gungl. Ebenso zu Streitigkeiten kommt es bei Unklarheiten über die Vertragslage, wenn Zusagen über die Hotline oder mündlich im Shop gemacht werden. Verbesserungen erwartet sich Gungl durch die seit Freitag geltende EU-Verbraucherrechte-Richtlinie: Bei einem Kauf müssen Kunden eine Schaltfläche mit "Kaufen", "Zahlungspflichtig bestellen", oder "Kostenpflichtig bestellen" anklicken. Telefonisch abgeschlossene Verträge müssen Kunden schriftlich bestätigen.

Außerdem sind Mehrwertnummern für Kundenhotlines unzulässig, der Verbraucher muss nur noch für die Telefonverbindung zahlen. Die A1-Tochter Bob hat offenbar bereits reagiert: Statt der ehemaligen 0900-Nummer um rund einen Euro pro Minute ist die Kundenhotline nun unter der Vorwahl 0680 erreichbar.

Handy im Urlaub

Ab 1. Juli 2014 gelten neue Tarife in der EU: Anrufe im EU-Ausland in andere EU-Länder kosten maximal 22,8 Cent pro Minute. Die Kosten für ankommende Anrufe betragen 6 Cent. SMS versenden kostet maximal 7,2 Cent, der Empfang ist kostenlos. Beim Datenroaming werden pro Megabyte maximal 24 Cent verrechnet. Auch Apps können Datenverkehr verursachen. Will man das verhindern, sollte man die Internetverbindung ausschalten und automatische Software-Updates deaktivieren. Wenn möglich, sollte man WLAN-Hotspots nutzen. Für die Nutzung des Handys im Ausland bieten die Betreiber eigene Roamingpakete gegen Aufpreis. Beim Abhören von Nachrichten auf der Mailbox sowie bei Rufumleitungen entstehen Roaminggebühren. Außerhalb der EU, von Norwegen, Island und Liechtenstein ist auch der Empfang von Mailbox-Nachrichten kostenpflichtig. Quelle: FMK