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Kriterien für Härtefallfonds werden ausgedehnt

Von Michael Ortner

Wirtschaft

Auch Gutverdiener und Neugründer sollen Geld bekommen.


Wien. Nach der Kritik an den Kriterien für den Härtefallfonds bessert die Regierung nun nach. Der Kreis der Bezieher von Geldern aus dem Fonds wird - wie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) Dienstagmorgen im Ö1-"Morgenjournal" angekündigt hat - ausgeweitet.

Im Gegensatz zur ersten Phase soll die Obergrenze als Eintrittskriterium entfallen. So sollen nun auch Gutverdiener, die im Monat mehr als 5000 Euro brutto verdient haben, in der zweiten Auszahlungsphase anspruchsberechtigt sein. "Alle, die Hilfe brauchen, sollen auch Hilfe bekommen", sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

Unter- und Obergrenzen fallen weg

Bisher galten besser verdienende Selbständige nicht als "Härtefälle". Sie waren von den Geldern aus dem eine Milliarde Euro schweren Härtefallfonds ausgeschlossen. Die Grenze in der bisherigen Verordnung lag bei 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage, das sind heuer 75.180 Euro. Auch die Untergrenze von 5527,97 Euro soll fallen. Allerdings müssen Antragsteller zum Nachweis einer tatsächlichen Selbstständigkeit sich bereits bei der Sozialversicherung angemeldet haben. Außerdem müssen im letztverfügbaren Steuerbescheid beziehungsweise Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide Einkünfte aus selbständiger Arbeit deklariert sein. Künftig sind auch EPU, Kleinstunternehmern und Selbständige, die mehrfach versichert sind, anspruchsberechtigt. Bisher konnten überdies nur Unternehmen um Soforthilfe ansuchen, die bis zum 31.12.2019 gegründet wurden. Dieses Kriterium wird ebenfalls aufgeweicht. Jungunternehmer, die seit 1.1.2020 gegründet haben, sind nun auch anspruchsberechtigt. Als notwendig gilt die Anmeldung bei der Sozialversicherung zwischen 1. Jänner und 15. März 2020.

In der zweiten Auszahlungsphase bei der Verteilung von Hilfsgeldern soll der Bezieherkreis erweitert werden und anteilig auf den Verdienstentgang abgestellt werden, heißt es. Der Verdienstentgang aus dem aktuellen Zeitraum von 16. März bis zum 15. April werde im Vergleich zum bisherigen Einkommen zu 80 Prozent ersetzt. Die Auszahlung ist mit maximal 2000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate gedeckelt. Die zweite Phase soll nach Informationen der "Wiener Zeitung" Mitte April starten.

Für die erste Phase hat die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bis Montagabend 82.000 Anträge erhalten. 89 Prozent davon waren abgearbeitet. Seit Freitagabend können EPU und Co. um bis zu 1000 Euro ansuchen. Die WKÖ wickelt die Verteilung der Gelder ab.

Neben dem Härtefallfonds für EPU und Co. arbeitet die Regierung auch an einem Corona-Krisenfonds in der Höhe von 15 Milliarden Euro, mit dem unter anderem Handel und Gastronomie unterstützt werden sollen. Unternehmen sollen maximal 120 Millionen Euro bekommen. Die Kriterien für diesen Fonds werden laut Finanzministerium derzeit finalisiert. Er soll am Freitag im Nationalrat beschlossen werden, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Alle Zuwendungen aus dem Härtefallfonds und dem Corona-Krisen-Fonds sollen steuerfrei gestellt werden.

FAQ für den Härtefallfonds auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich.