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Die Gastronomie tischt wieder auf

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft

Ab diesem Wochenende darf wieder in Lokalen gegessen und getrunken werden. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, müssen Gäste und Wirte eine Reihe von Regeln einhalten.


Takeaway, Lieferservice und Selberkochen war gestern, ab diesem Wochenende darf wieder außer Haus in Gaststätten gegessen und getrunken werden. Ob der große Kundenansturm nach der zweimonatigen Corona-Pause nun kommt oder nicht: Die Gastronomiebetriebe haben ihre Hausaufgaben gemacht, um die Vorgaben erfüllen zu können, unter denen sie aufsperren dürfen. "Heute war noch der Glaser da", sagt Thomas Dorfer, Chefkoch im traditionsreichen niederösterreichischen "Landhaus Bacher". Plexiglasscheiben zwischen den Logen sollen dafür sorgen, dass der erforderliche Abstand zwischen den Gästegruppen gewahrt wird. Auch die Zusammensetzung der Gästegruppen spielt nun eine Rolle. Im Folgenden ein Überblick über die Regeln der Gastro-Öffnung.

Wann dürfen Lokale geöffnet haben?

Laut Verordnung ist die tägliche Öffnung für alle Arten von Gastronomiebetrieben von 6 Uhr bis 23 Uhr gestattet. Daher gilt auch für Nachtlokale: Sperrstunde ist um 23 Uhr.

Wie viele Menschen dürfen an einem Tisch sitzen?

Größere Stammtischrunden und Gesellschaften müssen sich noch gedulden, denn an einem Tisch dürfen derzeit nur maximal vier Erwachsene und ihre minderjährigen Kinder Platz nehmen. Oder Besuchergruppen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dann können es auch mehr als vier Erwachsene sein. Die Erwartungen von Barbara Grünberger, Chefin des Familienbetriebs "Strandcafé" in Spitz an der Donau, sind "sehr gedämpft", wie sie festhält. Von einem Gästeansturm könne keine Rede sein, lediglich ein paar Zweiertische seien für das erste Wochenende reserviert worden.

Was darf auf dem Tisch liegen?

Auf den Tischen dürfen keine von Gästen gemeinsam genutzten Gegenstände aufgestellt werden, zum Beispiel Salz- und Pfefferstreuer oder vorgefüllte Besteckkörbe und Serviettenhalter zur freien Entnahme.

Wer muss eine Maske tragen?

Die Lokalgäste müssen beim erstmaligen Betreten der Gaststätte bis zum Einfinden am Tisch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das können neben Masken und Tüchern auch Face-Shields sein. Kann der Tisch in einem Gastgarten ohne das Betreten geschlossener Räume erreicht werden, muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auch beim Gang zur Toilette und beim Verlassen des Lokals ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht nötig. Der Lokalbetreiber und seine Mitarbeiter müssen bei Kundenkontakt Mund und Nase bedecken. In anderen Arbeitsbereichen wie etwa in der Küche oder im Lager ist die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig.

Wie ist das mit dem Mindestabstand?

Prinzipiell muss der Mindestabstand zwischen einer Besuchergruppe zur anderen einen Meter betragen - der berühmte Babyelefant. Dieser Abstand darf aber unterschritten werden, wenn zum Beispiel Plexiglasscheiben die Tische voneinander trennen.

Sind Buffets jetzt erlaubt?

Buffets sind unter bestimmten Auflagen gestattet. So muss die Station von Mitarbeitern betreut werden, die die Speisen auf Wunsch des Gastes anrichten. Erlaubt ist auch die Selbstentnahme vorportionierter und abgedeckter Speisen und Getränke durch den Gast. Ebenfalls möglich ist sogenanntes Front-Cooking mit Glasscheibe oder einer alternativen Trennung zum Gast.

Muss in Lokalen reserviert werden?

Eine Pflicht zum Reservieren eines Tisches gibt es nicht. Viele Gastronomen ersuchen aber darum, um besser planen zu können. Die Personalplanung sei momentan das Schwierigste, sagt Barbara Grünberger. Auch im Landhaus Bacher ist man gespannt, wie sich die Lage in den kommenden Wochen entwickelt. Die rund 20 Beschäftigten seien jedenfalls alle wieder eingestellt worden, obwohl nun um etwa 25 bis 30 Prozent weniger Kapazitäten für Gäste vorhanden seien.