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Wie die Einlagen gesichert sind

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft
Die Auszahlungen an Kunden der Skandalbank gehen zügig voran.
© stock.adobe/peterschreiber.media

Im Fall Commerzialbank wurden bisher 76 Prozent der Kunden entschädigt.


Man soll nicht alle Eier in einen Korb legen, lautet eine alte Börsenweisheit. Diversifizieren heißt das Zauberwort, also die Aufteilung des Vermögens auf verschiedenen Anlageformen. Aber auch bei Spareinlagen ist man gut beraten, nicht sein ganzes Geld bei einer einzigen Bank zu parken.

Während derzeit im Bilanzskandal rund um die Commerzialbank Mattersburg die Suche nach den Schuldigen läuft, ist die Einlagensicherung Austria (ESA) damit beschäftigt, den Kunden der pleitegegangenen Bank ihre Guthaben auszuzahlen. Bis zu 100.000 Euro pro Person gibt es, so sieht es das Gesetz vor.

Zuletzt gab es Aufregung um die "Hopsi"-Kindersparbücher der Commerzialbank. Zahlreiche Minderjährige würden um ihr Geld umfallen, berichtete der "Kurier" anhand eines konkreten Falls. Denn als Kontoinhaber würden die erwachsenen Personen gelten, die das Konto eröffnet haben, und nicht die Kinder, deren Vermögen somit futsch sei, wenn Vater oder Mutter bei der Einlagensicherung den Maximalbetrag von 100.000 Euro ausgeschöpft haben.

Das sorgte für Verunsicherung. Auf Nachfrage bei der Einlagensicherung Austria (ESA) sagt Stefan Tacke, einer der vier ESA-Geschäftsführer, dass auch die Guthaben von Minderjährigen grundsätzlich bis zu 100.000 Euro gesichert seien. Entscheidend für die Auszahlung durch die Einlagensicherung sei aber, wie das Geld für die Kinder von den Eltern auf der Bank veranlagt wurde.

Die "Hopsi"-Sparbücher seien juristisch gesehen Überbringersparbücher. Guthaben - bis zu 15.000 Euro sind möglich - werden nach Übermittlung von Sparbuchnummer und Losungswort ausbezahlt. Erziehungsberechtigte könnten kommen und erklären, dass das Geld ihren Kindern gehöre.

Im Fall Commerzialbank seien bereits 214 Minderjährige mit einer Gesamtsumme von 4,1 Millionen Euro entschädigt worden, so Tacke.

Insgesamt wurden bis jetzt 76 Prozent aller Kunden - in absoluten Zahlen: 10.300 - mit einer Summe von insgesamt 385 Millionen Euro (80 Prozent der Gesamtsumme) entschädigt.

Im vom "Kurier" geschilderten Fall habe es sich nicht um ein Losungssparbuch, sondern um ein legitimiertes Sparbuch auf den Namen der Eltern gehandelt, das könne man nicht umschreiben, betonte Tacke.

Die Einlagensicherung Austria ist in der Wirtschaftskammer Österreich angesiedelt. Neben den Raiffeisen- und Volksbanken gehören ihr auch die Landes-Hypothekenbanken und die Aktienbanken/Bankiers an. Der Sparkassensektor (Erste Bank und Sparkassen) haben eine eigene Einlagensicherung, die Sparkassen HaftungsGmbH. Beide Einrichtungen sind Anfang 2019 aus vormals fünf sektoralen Einlagensicherungen hervorgegangen.

Wer mehr als 100.000 Euro hat und diese nicht unter dem Kopfpolster verstecken will, sollte sie besser auf verschiedene Banken aufteilen und nicht nur einem Institut anvertrauen. Zuletzt wurde die Einlagensicherung bei der Insolvenz der Anglo Austrian Bank (AAB) - die ehemalige Meinl Bank - im März 2019 ausgelöst. Dabei ging es um rund 60 Millionen an besicherten Einlagen. Bei der Commerzialbank geht es um rund 400 Millionen Euro.

FPÖ fordert Untersuchungsausschuss

Auf politischer wie auf juristischer Ebene wird heftig diskutiert und gestritten, wer kurz vor der Zwangsschließung der Bank noch Gelder abziehen konnte oder dies zumindest versuchte, und ob dies zulässig gewesen wäre.

Das Land Burgenland habe eine Verpflichtung gehabt, die Bank zu prüfen, sagte Anwalt Ernst Brandl am Mittwoch im Ö1-Mittagsjournal. Er begründete diese Ansicht mit der Rolle des Landes als Genossenschaftsrevisor jener Genossenschaft, die wiederum die beherrschende Stellung in der Bank innehabe. Die Auffassung von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), dass das Land Burgenland nur die Genossenschaft zu prüfen habe und kein Recht habe, in die Bankgeschäfte Einblick zu nehmen, sei "schlichtweg falsch" und widerspreche den Bestimmungen im Genossenschaftsrevisionsgesetz.

Die FPÖ Burgenland forderte unterdessen einen Untersuchungsausschuss. Dieser sei "dringend notwendig", damit die politische Verantwortung geklärt werden kann, sagte Parteiobmann Norbert Hofer.

Die ÖVP Burgenland hatte Doskozil schon am Montag mit einem Untersuchungsausschuss gedroht, sollten fünf Forderungen, die unter anderem die Offenlegung von Prüfberichten und weiteren Unterlagen betreffen, nicht erfüllt werden. Ein solcher Untersuchungsausschuss wäre im "herzlich willkommen", sagte Doskozil am Dienstagabend in der "ZiB2". Zudem habe er "überhaupt kein Problem", seine Telefonprotokolle offenzulegen.

Die Bank ist trotz Konkurses noch im Besitz ihrer Lizenz. Laut neuer Bankengesetze muss bei einer Insolvenz in einem eigenen formalen Konzessionsentzugsverfahren der Aufseher (FMA, EZB) die Lizenz zurückziehen. Das wurde dem Vernehmen nach noch nicht eingeleitet.