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Umsatzersatz mit Schwachstellen

Wirtschaft
Gastronomie und Hotellerie dürfen im Gegensatz zum Handel am 7. Dezember noch nicht aufsperren.
© amstockphoto - stock.adobe.com

Für vom zweiten Lockdown indirekt betroffene Unternehmen gibt es noch immer keine Lösung. Die Verlängerung des Umsatzersatzes kostet den Staat rund eine Milliarde Euro zusätzlich.


"Die Welt hat vorübergehend wegen Renovierung geschlossen. Sie eröffnet aber bald wieder. So wie das Boutiquehotel Stadthalle." Diese Botschaft zieht sich quer über die Homepage des Wiener Hotels von Michaela Reitterer, die auch Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) ist. Reitterer will im Februar wieder aufsperren und hofft, dass es dann möglich ist.

Seit 3. November, dem Beginn des zweiten Corona-Lockdowns in Österreich, dürfen Hotels und Pensionen ausschließlich Geschäftsreisende beherbergen. Diese sind derzeit nur spärlich anzutreffen. Für Reitterer zahlt es sich daher nicht aus, offen zu halten. "Wir brauchen eine gewisse Grundauslastung, damit das Ganze einen Sinn macht", sagt die Unternehmerin im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Ihre 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Kurzarbeit, sie selber ist dreimal die Woche im Haus, um nach dem Rechten zu sehen. Im Hintergrund werden Zimmeranfragen beantwortet und Umbuchungen vorgenommen.

"Schmerzlich, aber unvermeidlich"

Die am Mittwoch von der Bundesregierung verkündete Verlängerung des Lockdowns bis zumindest 7. Jänner sei "schmerzlich, aber wohl unvermeidlich", sagt die ÖHV-Präsidentin. Die Infektionszahlen müssten rasch und nachhaltig gesenkt werden, damit es zu Neujahr kein unschönes Erwachen gebe.

Der Umsatzersatz wurde wie berichtet für betroffene Branchen verlängert, jedoch wurde die Entschädigung von 80 Prozent für November auf 50 Prozent für Dezember gekürzt. Im Jänner müssen die Betriebe auf Fixkostenzuschüsse zugreifen. Die allmeisten Betriebe würden sich mit dem Umsatzersatz für Dezember im Ausmaß von 50 Prozent und dem Weiterführen der Kurzarbeit über die kritische Phase retten können, so Reitterer. Aber gerade für Leitbetriebe mit einer dreistelligen Mitarbeiterzahl, wo mehrere Standorte in einem Unternehmen zusammengefasst sind - etwa Hotelketten - , werde die 800.000 Euro-Grenze beim Umsatzersatz zum existenziellen Problem, warnt sie und fordert eine rasche Lösung.

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"Von ‚Koste es was es wolle‘ sind wir mittlerweile weit entfernt", kritisierte Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands (SWV), die Kürzung des Umsatzersatzes. Dazu komme, dass indirekt von den Schließungen in Hotellerie und Gastronomie betroffene Unternehmen noch immer nichts bekommen, "weil der Finanzminister es nicht schafft, sich ein adäquates System zu überlegen." Blümel erkläre nur jedes Mal aufs Neue, wie kompliziert es sei, die indirekt Betroffenen zu entschädigen. "Aber nur weil etwas kompliziert ist, darf man diese Unternehmerinnen und Unternehmer nicht im Stich lassen", so Matznetter.

In der ersten Novemberwoche hieß es von Finanzminister Gernot Blümel, man arbeite auch an einer Möglichkeit, "dass jene Vorlieferanten, die zwar jetzt von den Schließungen nicht unmittelbar betroffen sind, aber de facto 100 Prozent ihrer Geschäfte mit von Schließungen betroffenen Unternehmen abwickeln, auch eine weitere Hilfe erhalten." Auf Anfrage der "Wiener Zeitung" wurde bestätigt, dass noch daran gearbeitet wird.

Verlängerung kostet den Staat eine Milliarde Euro

Die - einmalige - Verlängerung des Umsatzersatzes kostet den Staat rund eine Milliarde Euro zusätzlich. Es handle sich um ein kurzfristiges Instrument zur Überbrückung der "sehr schwierigen Situation", so Finanzminister Blümel.

Laut Oliver Picek, Chefökonom des Momentum Instituts, könnten nun die Gesamtkosten des Umsatzersatzes auf 7 Milliarden Euro ansteigen, sofern wie angekündigt auch der Großhandel einen Teil seiner Umsätze refundiert bekommt. Insgesamt habe sich der Umsatzersatz als pauschales Instrument erwiesen, das wenig treffsicher, äußerst ineffizient und extrem teuer sei.

Bei geschlossenen Betrieben würden Personalkosten, Wareneinsatz, sowie andere variable Kosten größtenteils wegfallen. "Für ein durchschnittlich gut gehendes Hotel mit normalerweise rund 10 Prozent Gewinn (vom Umsatz) kann ein 50prozentiger Ersatz des Umsatzes bei behördlicher Schließung noch immer einen sehr ordentlichen Gewinn von bis zu 20 Prozent des Umsatzes bedeuten", so Picek. Voraussetzung sei, dass das Hotel die variablen Personal- und Materialkosten während der Schließung herunterfahren kann. Die tatsächlich anfallenden Fixkosten betragen dann nur rund 30 Prozent des Umsatzes, rechnet er vor.

Die Gewinne vieler Hoteliers und Gastronomen könnten im November und Dezember somit im Vergleich zum Vorjahr trotz Schließung steigen. "Hoteliers und Gastronomen Gewinne zu bezahlen, sei es auch nur für einzelne Monate, ist nicht Aufgabe des Staates", so Picek.

Der Lockdown-Umsatzersatz für November kann seit 6. November 2020 über FinanzOnline beantragt werden. Die Entschädigung für Dezember muss neu beantragt werden, dies ist ab 16. Dezember möglich. Die Antragsfrist läuft bis 15. Jänner 2021.

Die Kürzung der Entschädigung begründet das Finanzministerium auf der Homepage so: Der 80-prozentige Umsatzersatz im November sei notwendig gewesen, weil im November die doppelten Gehälter ausgezahlt werden mussten. Der Dezember sei in sehr vielen Bereichen die umsatzstärkste Zeit. Daher komme es leichter zu einer Überkompensation. (ede)