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WKStA sorgt sich um potenzielle Leaks in Kartellverfahren

Wirtschaft

Korruptionsjägerin Vrabl-Sanda übt Kritik an geplanter Novelle des Wettbewerbsgesetzes.


Die ÖVP hat, nicht nur einmal, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) öffentlich verdächtigt, Akten an Medien durchzustechen. Gegen diese Verdächtigungen hat sich die WKStA stets gewehrt – nun ortet sie ihrerseits die Gefahr, dass künftig Geheimnisse bei Kartellverfahren aus dem Wirtschaftsministerium nach außen dringen könnten. Hintergrund dafür ist eine von der Bundesregierung und speziell der ÖVP geplante Novelle des Wettbewerbsgesetzes.

Die gesetzliche Anpassung sieht eine sehr umfassende Berichtspflicht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) an das Wirtschaftsministerium vor, das derzeit von Margarete Schramböck (ÖVP) geführt wird. Die Behörde ist zwar grundsätzlich weisungsfrei, die Ministerin soll laut Entwurf aber künftig das Recht erhalten, "sich jederzeit über alle Gegenstände der Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung der Bundeswettbewerbsbehörde zu unterrichten". Die Behörde muss der Ministerin auch "unverzüglich und auf Verlangen schriftlich alle diesbezüglichen Anfragen" beantworten, "soweit dies nicht der Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde […] widerspricht."

In ihrer Stellungnahme im Begutachtungsverfahren erläutert die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, dass die WKStA in Kartellverfahren eng mit der Bundeswettbewerbsbehörde zusammenarbeiten und ihr dabei auch personenbezogene Daten übermitteln würde. "Sollte zu befürchten sein, dass die BWB fortan alle ihr zur Verfügung gestellten Informationen aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch dem mit Strafsachen nicht befassten BMDW (Wirtschaftsministerium, Anm.) über dessen Verlangen jederzeit unverzüglich übermitteln müsste, wäre das bestehende Vertrauensverhältnis in Leidenschaft gezogen", so Vrabl-Sanda.

Datenschutzprobleme und möglicher Geheimnisverrat

Zum einen ergeben sich datenschutzrechtliche Probleme, wenn die Informationen im Ministerium einem potenziell "unüberschaubaren Personenkreis bekannt werden könnten", wie Vrabl-Sanda schreibt. Zum anderen könnten durch diese Berichtspflicht mit Umweg, also über die BWB, Ermittlungsmaßnahmen gefährdet werden. Diese seien "umso gefährdeter, je mehr Personen von ihrer bevorstehenden Vollziehung informiert sind". Explizit wird auf die schlechten Erfahrungen mit Berichtspflichten der WKStA an die Oberstaatsanwaltschaft verwiesen, die auf "Weisung wieder ausgeschaltet wurden". Auch in Kartellverfahren wird immer wieder zu Zwangsmitteln gegriffen. Erst im März gab es groß angelegte Razzien in der Müllbranche wegen vermuteter Absprachen.

In den Erläuterungen zur geplanten Novelle wird die Informationsweitergabe an die Ministerin damit begründet, dass es verfassungsrechtlich vorgesehen sei, dass sich die obersten Organe in ihrem Aufsichtsrecht über weisungsfreie Stellen "zumindest über alle Gegenstände der Geschäftsführung" unterrichten können. Laut Vrabl-Sanda reicht der Entwurf aber "in dreifacher Hinsicht über das gebotene Maß" hinaus. Das Informationsrecht solle "jederzeit" ausgeübt werden können, die BWB habe "unverzüglich" zu entsprechen und das Informationsrecht beschränkt sich auch nicht nur auf die Gegenstände der Geschäftsführung, sondern auch auf die "Aufgabenerfüllung der Bundeswettbewerbsbehörde" und somit auch auf die Ermittlungstätigkeit der BWB.

Das Gesetzespaket, das derzeit und noch bis 18. Mai in Begutachtung ist, wurde vom Justizministerium eingebracht. Darauf verwies auch Wirtschaftsministerin Schramböck, als erste Kritik an dem Vorhaben aufkam. Das von Alma Zadic (Grüne) geführte Justizministerium wollte sich wiederum speziell zur geplanten Berichtspflicht der Bundeswettbewerbsbehörde nicht äußern und spielte den Ball an Schramböck zurück. Bei dem Paket sei man nur für die Änderungen im Kartellrecht zuständig, das Wettbewerbsgesetz sei Angelegenheit des Wirtschaftsministeriums. (sir)