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AvW-Pleite: Für Opfer geht es ans Eingemachte

Von Kid Möchel

Wirtschaft

AvW-Anleger müssen aber Geduld aufbringen, bis sie an ihr Geld kommen.


Klagenfurt/Wien. Die Konkursverfahren des Betrugskonglomerats AvW Gruppe und AvW Invest werden in die Insolvenzgeschichte eingehen. Laut Arno Ruckhofer vom Alpenländischen Kreditorenverband haben die Masseverwalter Gerhard Brandl und Ernst Malleg insgesamt fast 65 Millionen Euro Verwertungserlöse auf den Konten, doch bis die 12.500 geschädigten Anleger, die rund 350 Millionen Euro fordern, ihr Geld sehen werden, wird noch viel Wasser den Lendkanal runter fließen. Zur Erinnerung: Die Konkursverfahren wurden Anfang Mai 2010 eröffnet, die Forderungen der Genussscheininhaber werden wegen der ungeklärten Rechtslage bestritten.

Vor wenigen Tagen hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) um Peter Kolba die ersten beiden Musterverfahren (21 Cg 18/12w, 28 Cg 34/12b) gegen die AvW-Masseverwalter beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht, um wesentliche Rechtsfragen bis zum Obersten Gerichtshof zu klären. Eine dritte Klage arbeitet der VKI gerade aus. Ursprünglich hatten die Masseverwalter sechs Musterklagen zu den Fragen Eigenkapital oder Fremdkapitel, Rückkaufverpflichtung, Schadenersatz, Umtauschangebot. Rückkaufangebot vor dem Crash im Oktober 2008 und Genussscheinkauf über die Börse geplant.

Die VKI-Musterklagen

"Aus jetziger Sicht bleibt es bei drei Musterklagen des VKI, falls wir noch eine vierte Klage brauchen, werden wir sie einbringen", sagt VKI-Jurist Peter Kolba zur "Wiener Zeitung". "Wir stehen mit den Masseverwaltern in einem Dialog und sie haben vorab die Klagen erhalten." Nach Beendung der Musterverfahren sollte das Höchstgericht geklärt haben, ob die Ansprüche der Genussscheininhaber normale Konkursforderungen sind oder ob es sich dabei nachrangige Forderungen (Eigenkapital) handelt. Geht es nach dem VKI, sollten die Richter zum Urteil kommen, dass die Ansprüche der Genussscheininhaber tatsächlich Konkursforderungen sind und sie somit Anspruch auf die zu erwartende Quote haben.

"Dabei ist zu unterscheiden, mit welcher Anspruchsgrundlage man bei Gericht durchdringt", sagt Kolba. Das probiert der VKI jetzt mit mehreren Klagsvarianten. In der ersten Musterklage für die Anlegerin Karin S., die ihre gesamte Pensionsvorsorge (46.500 Euro) auf Rat eines Finanzberaters in AvW-Genussscheine investierte, wird der Forderungsanspruch auf listige Irreführung durch den AvW-Boss Wolfgang Auer-Welsbach gestützt, sowie auf Schadenersatz wegen der in den Verkaufsprospekten betrügerisch vorgetäuschten hohen Renditen (Prospekthaftung) und auf Haftung wegen der Verletzung der Schutz- und Aufklärungspflichten durch den Finanzberater.

Fundierte Argumente

"Da es bei der Prospekthaftung um die Sanktionierung irreführender oder unrichtiger Anlegerinformationen geht, für welche die Wissensdifferenz zwischen der Emittentin und dem Anleger maßgeblich ist, steht der Klägerin nach der Entscheidung des OGH (7 Ob 77/10i) jedenfalls eine Konkursforderung zu", schreibt VKI-Anwalt Walter Reichholf in der Klage. "Aufgrund dieser OGH-Entscheidung folgt auch, dass Anlegern, die durch betrügerische Falschinformationen und Manipulationen zum Erwerb von Wertpapieren veranlasst wurden, Schadenersatzansprüche zustehen und diese Ansprüche am Konkurs teilnehmen können." Die zweite Musterklage betrifft Hildegard Z., die über eine Direktbank an der Frankfurter Börse AvW-Genussscheine um 30.100 Euro gekauft hat. Sie soll durch "Schaltungen" von AvW über die tollen Renditen in einem Wirtschaftsmagazin, die "den Charakter von Werbeprospekten" hatten, zum Kauf verleitet worden sein. Im Mittelpunkt stehen "verbotene Handlungen nach dem Börsegesetz - Vortatbestände der Marktmanipulation".

"Wir hoffen, dass wir durch das Außerstreitstellen von Sachverhalten rasch durch die Instanzen kommen", meint VKI-Jurist Kolba. In der Regel dauern Verfahren bis zum OGH ein bis drei Jahre.