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AMIS-Opfer werden Bund auf Schadenersatz klagen

Von Kid Möchel

Wirtschaft
In AMIS-Affäre geht es für Anleger um ordentlich viel Geld.
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AdvoFin und "Verein Amisgeschädigte" planen Klagen für 2000 bzw. 400 Anleger.


Wien/Luxemburg. In der Anlegeraffäre um die Luxemburger Fonds des Wiener Malversationskonglomerats AMIS - rund 16.000 Anleger investierten bis 2005 etwa 145 Millionen Euro - gibt es jetzt eine gute Nachricht.

Wolfgang Haslinger, Anwalt des "Verein Amisgeschädigte", bestätigt der "Wiener Zeitung", dass ein Gerichtsbeschluss aus Luxemburg den AMIS-Opfern eine zweite Ausschüttung einer Zwischendividende in Höhe von 25 Prozent zusichert. Insgesamt geht es um rund 94 Millionen Euro, die die AMIS-Liquidatoren für die Anleger erlösten.

Die Quote für die zweite Ausschüttung dürfte aus dem Vergleich mit der Ex-AMIS-Depotbank, Sella Bank, finanziert werden, die fix 23 Millionen Euro in den Abwicklungstopf einzahlte. Laut Anlegeranwalt Andreas Köb werden dazu noch bis zu drei Millionen Euro kommen. Mit diesem Betrag werden die Anleger des AMIS-Produkts Vario Invest an der Ausschüttung teilnehmen. Auch sie mussten einen Anspruchsverzicht gegenüber der Sella Bank abgeben.

"Das haben rund 80 Prozent gemacht", weiß Köb. Das erklärt auch den Passus im Luxemburger Urteil, in dem es heißt, von der Ausschüttung der zweiten Quote werden jene Anleger ausgenommen, die ihre Regressansprüche gegen die Sella Bank nicht zurückgezogen haben. Indes haben aber noch nicht alle Investoren die erste Tranche in Höhe von 20 Prozent erhalten. "Es ist noch ein nicht unbeträchtlicher Teil der ersten Ausschüttung offen", weiß Anwalt Haslinger. Anwalt Kölb fügt hinzu: "Zirka ein Fünftel hat das Geld noch nicht."

Wie berichtet haben die Anwälte Benedikt Wallner, Andreas Köb und Wolfgang Haslinger einen Entschädigungsvergleich der Republik in Sachen AMIS-Amtshaftung angenommen, der ihren Klienten 27 Prozent Quote einbrachte.

Kompromiss abgelehnt

"Die meisten Anleger, bei denen die von der Republik angebotenen Beträge nachvollziehbar waren, haben den Vergleich abgeschlossen, die anderen Fälle sind noch offen", sagt Haslinger. "Wir machen eine Klagsgemeinschaft für AMIS-Anleger, die den Vergleich mit der Republik nicht akzeptieren wollten oder konnten. Es handelt sich um rund 400 Anleger."

Bis Ende dieses Jahres müssen diese Klagen bei Gericht eingebracht werden, denn dann endet der Verjährungsverzicht, den die Finanzprokuratur, die Anwaltskanzlei der Republik, abgegeben hat. Auch der Prozessfinanzierer AdvoFin, der mehr als 2000 AMIS-Kunden vertritt, gibt sich in Sachen Schadenersatz kompromisslos. Laut einem Amtshaftungs-Urteil des OGH vom Juni 2012 steht den Anlegern als Entschädigung die Höhe des Differenzschadens zu. Das ist jener Teil des Schadens, der nicht durch die Ausschüttungen aus Luxemburg gedeckt werden kann. Der Bund muss für Fehler der früheren Bundeswettpapieraufsicht geradestehen. "Wir bereiten gerade die Schadenersatzklagen gegen die Republik vor, damit keine Verjährung eintritt", bestätigt AdvoFin-Vorstand Franz Kallinger der "Wiener Zeitung". "Wir können den Differenzschaden aber noch nicht betragsmäßig beurteilen." Denn dieser kann erst nach Auszahlung der Gesamten Luxemburger Quote errechnet werden. Das kann zwei, drei Jahre dauern, meint Köb.

Wolfgang Peschorn, Chef der Finanzprokuratur und Initiator des AMIS-Vergleichs, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.