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"Steuerberater sind bei der Arbeit nicht von der Wetterlage abhängig"

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Schellmann blitzte mit Beschwerde gegen Steuerpauschalierung der Bauern ab.


Wien. Der Wiener Steuerberater Gottfried Schellmann hat im Kampf gegen die Steuerpauschalierung der Landwirte eine Niederlage erlitten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jene Beschwerde abgeschmettert, mit der Schellmann seine Einkommensteuer vollpauschalieren lassen wollte, wie es Landwirten ermöglicht wird. Die Sinnhaftigkeit von Schellhorns Vorgehen wird im Berufsumfeld angezweifelt, aber er hat die Diskussion über die Besteuerung der Landwirte neu angeheizt. "Die Erfolgschancen waren aus meiner Sicht von vornherein nicht gegeben, weil die Einkommenserzielung von Steuerberatern und Bauern völlig unterschiedlich ist, nicht zuletzt wegen der Wetterlage", sagt der Grazer Steuerberater und Gerichtssachverständige Fritz Kleiner zur "Wiener Zeitung". Fakt ist: Bauern sind bis zu einem Grundstücks-Einheitswert von 100.000 Euro (früher: 65.000 Euro) einkommensteuermäßig pauschaliert, weil man ausrechnen kann, welcher Gewinn aus Grund und Wald herauskommt - wenn man etwas von Bodenkultur versteht. "Dazu kommt die Erschwernis des Bauernstandes, dass er von Wind und Wetter und schlechten Ernten abhängig ist", sagt Kleiner. "Wenn man das ernst nimmt, ist das eine vernünftige Argumentation." Nachsatz: "Diese Argumentation haben Freiberufler oder Architekten nicht, deshalb ist es nicht vergleichbar." Hier würden Äpfel mit Birnen verglichen.

Indes hatte Schellhorn beim VfGH vorgebracht, dass sein Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz durch die Nicht-Pauschalierung verletzt worden sei. Die Verfassungsrichter sehen es als ausgeschlossen an, "bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit (eines Steuerberaters) Bestimmungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe anzuwenden".