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Bank Austria erhöht Kontopreise

Von Karl Leban

Wirtschaft

Girokonten und Wertpapierdepots ab Juli um acht Prozent teurer.


Wien. Die Bank Austria dreht an der Gebührenschraube. Mit 1. Juli erhöht das Geldinstitut die Preise für Konten und Wertpapierdepots um acht Prozent. "Es ist die erste Preisanpassung seit vier Jahren", erklärt ein Sprecher. "Wir haben uns dabei am Verbraucherpreisindex orientiert, der in den Jahren 2009 bis 2012 um 8,4 Prozent gestiegen ist." Mit der Bankensteuer hätten die neuen Preise jedenfalls nichts zu tun, heißt es in der Bank Austria.

Für das gängigste Kontopaket, das "ErfolgsKonto", sind ab Jahresmitte pro Quartal um 1,17 Euro mehr zu berappen. Umgelegt auf ein Jahr sind es also um 4,68 Euro mehr als bisher. Auch Wertpapierdepots werden teurer: Für die Depotführung verlangt die Bank ab Juli einen Gebührensatz von 0,235 (statt bisher 0,220) Prozent, bezogen auf die jeweiligen Kurswerte zu jedem Quartalsende.

Die Erste Bank hat ihre Kontopreise bereits mit 1. April angehoben - und zwar um 2,4 Prozent, im vollen Ausmaß der Inflationsrate 2012. Auch im vergangenen Jahr gab es bei ihr eine Gebührenerhöhung, nachdem zuvor - 2010 und 2011 - auf eine Preisanpassung an den Verbraucherpreisindex verzichtet worden war.

Die anderen Geldinstitute

halten vorerst noch still

Ob andere heimische Banken dem Beispiel von Erste und Bank Austria folgen und ebenfalls die Kontopreise anheben, bleibt abzuwarten. Bei der Bank Austria heißt es zwar: "Es erhöhen jetzt alle." Bei anderen großen Instituten wie Bawag und Volksbank Wien wird das jedoch in Abrede gestellt. Sie betonen, dass derzeit nicht geplant sei, die Kontokonditionen zu verändern. Bedeckt hält sich hingegen die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, die zu diesem Thema gar nichts sagen will.

In der Vergangenheit haben Österreichs Banken ihre Kontopreise automatisch - einmal im Jahr und im Regelfall per 1. April - an die Inflationsrate angepasst, ohne den Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht auf Widerspruch einzuräumen. Diese Praxis hat der Verein für Konsumenteninformation im Zuge einer Klage beim Obersten Gerichtshof im Oktober 2012 zu Fall gebracht, weil sie gegen das seit 2009 geltende Zahlungsdienstegesetz verstieß.

Das Gesetz besagt, dass Gebührenerhöhungen nur dann erlaubt sind, wenn sie den Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt werden und diese ein Widerspruchsrecht haben.