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Gewerkschaft will All-In-Verträge eingrenzen

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Jeder dritte Angestellte hat Pauschale - GPA will All-In-Verträge nur für Manager.


Wien. Immer mehr Angestellte haben All-In-Verträge, die Arbeitszeiten pauschal abgelten. Diese Verträge bergen die Gefahr, dass der Entgrenzung der Arbeitszeit "Tür und Tor" geöffnet werden, kritisiert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft GPA-djp. Pauschalverträge sind längst nicht mehr nur für Manager üblich, wie eine Telefonumfrage des Ifes-Instituts unter rund 400 Angestellten ergeben hat: Jeder dritte Befragte hat einen All-In-Vertrag, bei leitenden Angestellten sogar jeder zweite.

Die Gewerkschaft will All-In-Verträge künftig auf Führungskräfte beschränken. Bei den nächsten Kollektivvertrags-Verhandlungen wollen die Arbeitnehmervertreter das Thema ansprechen und bei den Parteien für eine Gesetzesänderung werben, damit es im ersten Halbjahr 2014 eine gesetzliche Lösung für All-In-Verträge gibt.

Zudem sind viele Beschäftigte durch Smartphone, Tablet-PC und Laptop ständig erreichbar - auch für den Arbeitgeber. Jeder dritte Befragte wird zumindest gelegentlich in der Freizeit vom Unternehmen gestört - entweder durch Telefonate von Kollegen, Kunden oder Chefs, oder die Freizeitpläne werden kurzfristig von beruflichen Verpflichtungen durchkreuzt.

Diejenigen, die in ihrer Freizeit berufliche E-Mails lesen und bearbeiten, machen das allerdings weniger auf Druck des Chefs, sondern weil sie auf dem Laufenden bleiben möchten und es Teil der Arbeitskultur geworden ist. Zudem lassen Arbeitszeitmodelle wie Vertrauensarbeitszeit oder das Arbeiten von zuhause aus die Grenzen zwischen Beruf und Freizeit verschwimmen.

Mitarbeiter werden oft nicht für Erreichbarkeit bezahlt

"Beschäftigte müssen nicht außerhalb der Arbeitszeiten für den Arbeitgeber erreichbar sein, außer es ist vertraglich vereinbart", sagt Rechtsanwältin Judith Morgenstern von der Wiener Kanzlei Mosati Rechtsanwälte. In All-In-Verträgen sind Arbeitszeiten selten geregelt. In den meisten Unternehmen wird erwartet, dass die Beschäftigten auch in ihrer Freizeit erreichbar sind und auf Mails antworten. Die Gewerkschaft rät daher Beschäftigten, bei Verträgen Obergrenzen für zu leistende Mehrarbeit und Überstunden zu definieren. Eine Betriebsvereinbarung zur Einteilung der täglichen Arbeitszeit kann auch vom Betriebsrat erzwungen werden.

Drei Viertel jener befragten Angestellten, von denen der Dienstgeber ständige Erreichbarkeit erwartet, werden dafür nicht entlohnt. Generell muss in der Freizeit geleistete Arbeitszeit abgegolten werden, entweder durch Geld oder Zeitausgleich. Auch Phasen der Arbeitsbereitschaft sind zu entlohnen: Bei der Rufbereitschaft müssen Beschäftigte außerhalb der Normalarbeitszeit in der Lage sein, zeitnah die Arbeit aufnehmen. Dafür ist in Kollektivverträgen wie in der Papier- oder Mineralölindustrie eine Abgeltung vorgesehen: entweder als konkreter Geldbetrag, als Prozentsatz vom Stundenlohn oder auf Basis einer Betriebsvereinbarung.

Im Rahmen ihrer Aktionswoche rät die Gewerkschaft den Beschäftigten zudem, Arbeitszeiten aufzuzeichnen und eine Abgeltung zu fordern sowie das Handy im Urlaub abzuschalten.