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Finanzrebell Staudinger verliert Match gegen FMA

Von Karl Leban

Wirtschaft

Verwaltungsgerichtshof: Darlehenmodell rechtswidrig - "Waldviertler" lenkt ein.


Wien. Ein Kampf auf Biegen und Brechen ist nun de facto zu Ende. Verloren hat ihn der niederösterreichische Schuhfabrikant Heinrich Staudinger ("Waldviertler"), der die Finanzmarktaufsicht (FMA) wegen seines Darlehenmodells seit fast zwei Jahren am Hals hat. Nachdem der rebellische Unternehmer mit seiner Beschwerde gegen einen Untersagungsbescheid der Aufsichtsbehörde schon im April beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt war, erhielt er nun auch vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine Abfuhr.

Da die Höchstrichter sein Finanzierungsmodell für rechtswidrig erklärten, ist Staudinger jetzt gezwungen, für einen gesetzmäßigen Zustand zu sorgen. Was der Schremser Kleinindustrielle auch tun wird, wie er die "Wiener Zeitung" am Donnerstag wissen ließ.

Die FMA stößt sich daran, dass er von etlichen Kunden und Freunden Gelder zur Finanzierung seines Betriebes GEA entgegengenommen hatte - insgesamt drei Millionen Euro, für die er vier Prozent Zinsen zahlt. Nach ihrem Rechtsstandpunkt handelt es sich dabei um ein Bankgeschäft, für das es einer Konzession bedarf, die Staudinger nicht hat.

Dieser Ansicht sind auch die Höchstrichter. Zur "Wiener Zeitung" sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik am Donnerstag: "Der Verwaltungsgerichtshof hat unsere Rechtsansicht vollinhaltlich bestätigt." Dabei habe er auch mit europarechtlichen Normen zum Schutz von Einlegern, Anlegern und Gläubigern argumentiert. "Das ist also Europarecht, nicht österreichische Willkür", erklärte Grubelnik zum Spruch des VwGH. "Beim Anlegerschutz muss es Mindestnormen geben."

Staudinger meinte nach der Abweisung seiner VwGH-Beschwerde zwar: "Dass mein Finanzierungsmodell als rechtswidrig gilt, während die Anleger der Alpine in völlig rechtskonformer Weise um 200 Millionen Euro erleichtert werden konnten, versteht kein Mensch." Dem jetzigen Rechtsspruch will er sich aber beugen.

Laut seinem Bruder Karl ist geplant, die Firma GEA im Lauf des nächsten Jahres in eine Genossenschaft umzuwandeln. Diese Möglichkeit, das beanstandete Modell zu legalisieren und so die Rechte der Geldgeber zu wahren, hatte die FMA Staudinger neben anderen immer wieder nahegelegt.

"Hier wollen wir weiter kämpfen"

Seinen Streit mit den "Finanzsheriffs" hatte Staudinger ab Herbst 2012 öffentlichkeitswirksam ausgetragen. Dabei gelang es ihm, auch eine politische Debatte über alternative, von Banken unabhängige Finanzierungsformen für Klein- und Mittelbetriebe loszutreten - Stichwort: Crowdfunding. Die heurige Novelle des Kapitalmarktgesetzes, wonach die Prospektpflichtgrenze nun bei 250.000 (statt 100.000) Euro liegt, hält er allerdings für unzureichend. "Hier wollen wir weiter kämpfen." Was Staudinger vorschwebt: einerseits eine Anhebung der Grenze auf fünf Millionen Euro und andererseits eine klare gesetzliche Definition des Einlage-Begriffs im Bankwesengesetz.