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Registrierkassenpflicht vor Gericht

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft
Kartenzahlungen gelten zum Missfallen vieler kleiner Unternehmer als Barzahlungen.
© Fotolia/ballball14

Drei Unternehmer kämpfen gegen das Gesetz - öffentliche Verhandlung im Verfassungsgerichtshof.


Wien. Öffentliche Verhandlungen finden im Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht alle Tage statt. Es muss schon um Verfahren gehen, an denen breiteres öffentliches Interesse besteht, wie zum Beispiel die mit 1. Jänner 2016 eingeführte und in Paragraph 131b Bundesabgabenordnung (BAO) geregelte Registrierkassenpflicht, denn sie betrifft fast alle Betriebe.

Eine selbständige Designerin und Erzeugerin von Modeschmuck, ein Taxiunternehmer und ein Tischlereibetrieb wollen den Paragraphen mithilfe von Rechtsanwältin Veronika Cortolezis zu Fall bringen. Sie brachte am Mittwoch im Verhandlungssaal vor den Verfassungsrichtern verschiedenste Argumente gegen die Registrierkassenpflicht vor: Die Maßnahme greife nachteilig in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie in das Grundrecht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung ein, der finanzielle Aufwand für den Einzelnen sei unverhältnismäßig hoch.

Knackpunkt Kartenzahlungen

Und warum müssen Bankomat- und Kreditkartenzahlungen wie Barumsätze behandelt und zusätzlich aufgezeichnet werden? Die Schmuckdesignerin gibt an, überwiegend mit einer mobilen Bankomatkasse zu kassieren und nur zu einem sehr geringen Teil Zahlungen mittels Bargeld entgegenzunehmen. Ohne Bankomatumsätze überschreite sie jedenfalls nicht die Bargeldumsatzgrenze von 7500 Euro (bei Gesamtumsätzen von mehr als 15.000 Euro), ab der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gelten.

Da Kartenzahlungen ohnehin auf dem Konto des Unternehmers verbucht würden, sei eine Manipulation nicht möglich und eine zusätzliche Erfassung mittels Registrierkasse unnötig, argumentiert Anwältin Cortolezis. Regierungsvertreter kontern: Die Verwendung von Kartenzahlungen erfolgen im täglichen Geschäftsbetrieb wie Bargeldzahlungen.

Bei unterschiedlicher Behandlung der Zahlungsvarianten würde keine lückenlose Aufzeichnung aller derartigen Umsätze des Unternehmers in einer Registrierkasse erfolgen, und das System wäre wieder anfällig für Manipulationen.

Entscheidung im März erwartet

Die Beratungen der 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter werden voraussichtlich bis zum 12. März dauern. Sollte der VfGH der Ansicht sein, die Registrierkassenpflicht oder Teile davon sind verfassungswidrig, erhält der Gesetzgeber die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist eine "Reparatur" vorzunehmen.

Für die meisten Unternehmer stellt die "Pflicht-Kassa" also ein großes Ärgernis dar. Die Konsumenten hingegen regen sich höchstens über die vielen Zettelchen auf, die sie nun für jeden Kaffee, jede Zeitschrift und jede Pizzaschnitte in die Hand gedrückt bekommen. Es passiert aber nichts Schlimmes, wenn der Beleg gleich im Geschäft oder in der Gastwirtschaft zerknüllt und in den Papierkorb geworfen wird, also die Pflicht zur "Belegannahme" verletzt wird.

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und das Finanzministerium warnten unlängst vor Trickbetrügern, die Kunden vor Geschäften aufhielten, den Kassenbeleg verlangten und auch "Strafen" von 100 Euro und mehr verhängten und einkassierten. Wer den Beleg nicht bis zum Ausgang mitnimmt, werde nicht bestraft, so das Finanzministerium. Außerdem würden "echte" Finanzbeamte kein Bargeld von Konsumenten einkassieren.

Erste Schonfrist endet bald

In Hinblick auf eventuelle Schwierigkeiten bei der Umstellung hat das Finanzministerium wie berichtet für das erste Quartal 2016 eine Schonfrist gewährt. Das heißt, es gibt keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen, wenn bis 31. März noch keine Registrierkasse verwendet und kein ordnungsgemäßer Beleg erteilt wird. Wird die Registrierkassenpflicht bis 30. Juni 2016 nicht erfüllt, müssen besondere Gründe glaubhaft gemacht werden, um ohne Finanzstrafe davon zu kommen.

Noch bis Samstag veranstaltet die Wirtschaftskammer Wien eine Registrierkassenmesse in den Wiener Sofiensälen im 3. Bezirk. Dabei stellen 58 Registrierkassen-Aussteller unterschiedliche Registrierkassen inklusive Softwarelösungen passend für alle Branchen vor.