Am 30. Oktober - Kaiser Karl residierte noch immer in der Hofburg beziehungsweise in Schönbrunn - tagte die Provisorische Nationalversammlung für Deutsch-Österreich neuerlich und genehmigte einstimmig diesen ersten Verfassungsentwurf, dem sein provisorischer Charakter deutlich anzusehen war. Danach wählte die Provisorische Nationalversammlung einen 22-köpfigen Staatsrat, an dessen Spitze ein Präsidium, bestehend aus den drei gleichberechtigten Präsidenten der Provisorischen Nationalversammlung, nämlich Franz Dinghofer für die Deutschnationalen, Johann Nepomuk Hauser für die Christlichsozialen und Karl Seitz für die Sozialdemokraten stand.

Der nächste und wichtigste Schritt wurde am 12. November 1918 gesetzt, als das Verfassungsgesetz über die Gründung der demokratischen Republik Deutsch-Österreich im Parlament am Ring einstimmig beschlossen wurde und dieser Gründungsakt anschließend unter chaotischen Bedingungen von der Parlamentsrampe aus mündlich "verkündet wurde". Aus der Memoirenliteratur wissen wir, wie chaotisch diese Tage verlaufen sind.

Über den 12. November 1918 und die Nachgeschichte wird im nächsten Kommentar berichtet.