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Straches Kopfschütteln folgt der Freispruch

Von Daniel Bischof

Ex-FPÖ-Chef wurde in Causa Asfinag nicht rechtskräftig freigesprochen.


Erleichtert traten die Angeklagten nach dem Freispruch vor die Presse. Er bedanke sich für "die Gerechtigkeit, die mir widerfahren ist", sagte Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz. Er sei emotionalisiert, "ich möchte zur Familie nach Hause", erklärte er und rauschte ab. Ihm folgte Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache, der von "falschen Vorwürfen, die entkräftet werden konnten", sprach. Dafür sei er "sehr dankbar und sehr erleichtert", so der Ex-FPÖ-Chef.

Strache und Stieglitz waren zuvor im Wiener Straflandesgericht am Freitag von Richterin Mona Zink von allen Vorwürfen in der Causa Asfinag freigesprochen worden. Die für eine Verurteilung erforderliche volle Gewissheit über Täterschaft und Schuld bestehe nicht, sagte die Richterin. Sie habe die Beweise bewertet und sei unter Anwendung des Zweifelprinzips zu den Freisprüchen gekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat noch nicht erklärt, ob sie Rechtsmittel einlegen wird.

"Sehr dichtesBeweissubstrat"

Die WKStA wirft Strache Bestechlichkeit und Stieglitz Bestechung vor. Der Ex-Vizekanzler soll dem Immobilienunternehmer einen Aufsichtsratsposten bei der Asfinag verschafft haben - im Gegenzug für eine Spende Stieglitzs von 10.000 Euro an den FPÖ-nahen Verein "Austria in Motion". Laut Anklage soll Stieglitz Strache als Gegenleistung für dessen Unterstützung auch zu einer Flugreise nach Dubai - Strache trat die Reise nicht an - eingeladen haben.

Ihre Vorwürfe stützt die WKStA auf sichergestellte Chatnachrichten zwischen Strache und Stieglitz. Korruptionsdelikte seien Heimlichkeitsdelikte, sagte Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig in seinem Schlussplädoyer. In diesem Fall aber liege ein "sehr dichtes Beweissubstrat vor", so der Ankläger.

"Chats lügen nicht", sagte er. Die Nachrichten seien von einem besonderen Beweiswert, zumal sie in einem vermeintlich besonders geschützten Rahmen geschrieben worden seien. Die Angeklagten hätten zwar versucht, die Worte in den Chats herunterzuspielen und abzumildern, so der Oberstaatsanwalt. Doch gerade Stieglitz sei von einem Zeugen als jemand beschrieben worden, der peinlichst auf Details und auch seine Wortwahl achte.

Strache schüttelte während Weratschnigs Plädoyer immer wieder den Kopf. Auch sein Verteidiger Johannes Pauer konnte den Argumenten des Oberstaatsanwaltes nichts abgewinnen. "Aus der Gesamtheit der Chats ergibt sich ein anderes Bild", sagte er. Sein Mandat werde durch einige Chatnachrichten nämlich entlastet.

Verknüpfung miteinem Vorteil

Es gebe keinen Konnex zwischen einem Vorteil und der Durchführung eines Amtsgeschäftes, so Pauer. Ein solcher Konnex ist bei der Bestechlichkeit erforderlich: Nach dem Delikt ist jener Amtsträger strafbar, der "für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt".

Strache habe nichts von der Spende an "Austria in Motion" gewusst, als er sich für Stieglitz eingesetzt habe, sagte Pauer. Auch seien Aufsichtsratsbesetzungen bei der Asfinag nicht in Straches Kompetenz als Vizekanzler und Sportminister gefallen. Der damalige Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) habe als Zeuge dargelegt, dass Strache bei Stieglitzs Bestellung keinen ungebührlichen Einfluss ausgeübt habe.

Strache selbst hatte im Prozess ausgesagt, seine Unterstützung für Stieglitz und andere Personen habe im Nachfragen und Anregen bei Entscheidungsträgern in den Ministerien gelegen: "Aber entscheiden tue ich das nicht, das tut der Minister."

Beweise reichtennicht für Verurteilung

Richterin Mona Zink sprach die beiden Angeklagten frei. Im Beweisverfahren habe sich kein Konnex zwischen der Spende und der Einladung nach Dubai einerseits und dem Agieren von Strache bei Postenbesetzungen andererseits gezeigt, sagte sie. Im Zweifel liege hier kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vor.

Stieglitz habe für seine Bestellung zwar "unschön" interveniert, sagte die Richterin. Er habe "keine Gelegenheit ausgelassen, für sich selbst Werbung zu machen". Die Chatverläufe würden Bemühungen der beiden Angeklagten rund um die Postenbesetzung zeigen. Allerdings würde sich aus den Nachrichten nicht ergeben, dass diese mit der Spende Stieglitzs verknüpft sind. Es sei auch nicht bewiesen worden, dass Strache überhaupt von der Spende an den Verein wusste.

Einen Schuldspruch hatte es für Strache im August 2021 gegeben. Damals war er - ebenfalls im Wiener Straflandesgericht - wegen Bestechlichkeit zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Er soll sich als damaliger Nationalratsabgeordneter und Ex-FPÖ-Obmann im Juni 2017 im Gegenzug für zwei Parteispenden an die FPÖ für den Betreiber einer Privatklinik eingesetzt haben. Und zwar, indem er einen - letztlich erfolglosen - Initiativantrag im Nationalrat einbrachte. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, das Rechtsmittelverfahren läuft.