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Der Rechtsstaat und seine Freunde

Von Stephan Prayer

Recht
Stephan Prayer ist Notar in Wien und Obmann der Gesellschaft für Mediation im Notariat.
© privat

Für den Begriff der Rechtsstaatlichkeit muss eine ständige Weiterentwicklung gefordert werden.


Vor kurzem hat die EU-Kommission ihren Rechtsstaatlichkeitsbericht 2020 vorgelegt, der in der "Wiener Zeitung" bereits kritisiert wurde. Man muss der EU-Kommission zugutehalten, dass es sich um den ersten Bericht in diesem Format handelt. Trotzdem ist der Mangel an Bezugnahme auf die Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung, insbesondere der Mediation, bedauerlich.

Die Justiz ist einer der Pfeiler, auf den sich der Bericht der EU-Kommission stützt. Als jemand, der sich seit vielen Jahren im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung engagiert, macht mich das Ignorieren des Potenzials der Mediation als Form der Lösung von Konflikten besonders betroffen. Zugegeben, die Mediationsszene leidet europaweit an einem Aufmerksamkeitsdefizit. Und ihre Bemühungen, den in einem bereits gerichtsanhängigen Konflikt "gefangenen" Parteien die Optionen einer einvernehmlichen Streitbeilegung aufzuzeigen, sind bisher noch nicht wirklich zu vielen Menschen durchgedrungen. Die Hervorhebung dieser Alternative zum Gerichtsverfahren im Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission wäre eine Argumentationshilfe für die weitere Verfolgung ihrer Anliegen.

Es geht auch um das Einräumen von mehr Eigenverantwortlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger. Im hier angesprochenen Bereich können die Parteien selbst, mit Unterstützung fachlich ausgebildeter Expertinnen und Experten, Lösungen erarbeiten ohne dies dem Machtwort Dritter zu überlassen. Mediation versteht sich nicht als Ersatz oder Konkurrenz zur staatlichen Gerichtsbarkeit, sie ist ein Zusatzangebot, auf das jederzeit zurückgegriffen werden kann, auch in gerichtsanhängigen Konflikten. Die konkretere gesetzliche Ausgestaltung der Anvertrauung der Parteien aus einem Gerichtsverfahren heraus an ein Mediationsverfahren hat natürlich behutsam zu erfolgen. Aber in dem Maß, in dem Mediation den Rahmen für das Wahrnehmen von Eigenverantwortlichkeit bietet, fördert sie auch einen entsprechenden gesellschaftlichen Reifungsprozess und würde für alle, die Interesse an einem gut funktionierenden Rechtsstaat haben, einen Lernprozess einleiten.

Eine definitive allgemeingültige Definition von Rechtsstaatlichkeit wird es wohl nie geben. Vielmehr handelt es sich um ein Konstrukt aus gewissen Kriterien (oder eben Pfeilern), die je für sich betrachtet weiterentwickelt werden und deren Gewichtung und Beziehung zueinander unter dem Schlagwort von "checks and balances" immer auch einem Wandel unterliegen. So, wie Menschen, die Gesellschaft und das Recht sich weiterentwickeln (müssen), muss auch für den Begriff der Rechtsstaatlichkeit eine ständige Weiterentwicklung gefordert werden. Vielleicht auch durch den jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission? Und wer weiß, möglicherweise wird der Grad der Implementierung des Potenzials alternativer Streitbeilegung dereinst zu einem konstitutiven Element einer zeitgemäßen Definition von Rechtsstaatlichkeit.