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Die Verfassung aus differenzierter Sicht

Von Nikolaus Lehner

Recht
© adobe.stock/rea_molko

Das zum runden Jubiläum erschienene Lesebuch "100 Jahre Verfassung" lässt 66 renommierte Autoren zu Wort kommen.


Die Ideengeber und Herausgeber dieses denkwürdigen Sammelbandes "100 Jahre Verfassung" sind bemerkenswert mutig, da sie in dem Buch sage und schreibe 66 Verfasser zu Wort kommen lassen, die das Lesebuch mit 77 Beiträgen bereichern: Peter Hilpold, Professor für Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, Manfred Matzka, ehemaliger Sektionschef der Sektion I im Bundeskanzleramt, und der Chefredakteur der "Wiener Zeitung" Walter Hämmerle lassen kein einheitliches Konzept erkennen, weil sich aus den unterschiedlichen Personen differenzierte Sichtweisen ergeben. Gerade dieser Umstand macht das Werk aber besonders eindrucksvoll.

Die Ära Wolfgang Schüssel war nicht nur eine der tiefgreifenden Reformen, sondern auch eine der hoffnungsvollen Visionen. Der unter dem damaligen Bundeskanzler gefasste Entschluss, Österreich eine moderne Verfassung zu geben, war mehr als Symbolpolitik. Im Jahr 2003 wurde der Österreich-Konvent von seinem Gründungskomitee einberufen und Franz Fiedler, von 1992 bis 2004 Präsident des Rechnungshofes, mit dem Konvent-Vorsitz betraut. Der Auftrag der Politik an die Experten lautete: Eine Staatsreform auszuarbeiten, die auch Voraussetzungen für eine effizientere Verwaltung schaffen sollte, jedenfalls zukunftsorientiert, transparent und bürgernahe.

Was einfach klang, entpuppte sich bei Analyse dieses Auftrages als schwierig. Denn ohne eine Änderung der Kompetenzverteilung mit einem Katalog, ohne eine Neuerung des Legalitätsprinzips im Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung, ohne eine Verschlankung der Struktur der staatlichen Institutionen unter Bedachtnahme auf einen effizienten Mitteleinsatz, ohne serviceorientierte Bürgernähe, ohne Änderung der Grundzüge der Finanzverfassung samt eines bedarfsgerechten Finanzausgleichs sowie ohne die Einrichtung einer effizienten Kontrolle auf Bundes- und Landesebene und die Gestaltung des Rechtsschutzes war das, was die Politik wollte, nicht machbar. Natürlich sollte der Konvent auch einen neuen, straffen Verfassungstext schaffen, wobei die fundamentalen Grundsätze der Österreichischen Bundesverfassung, also das demokratische, das bundesstaatliche, das rechtsstaatliche und das republikanische Prinzip, aufrecht bleiben sollten.

Rechtsbereinigung verstreuter Regelungen

Der Konvent leistete ganze Arbeit und lieferte, was gewollt war. Bedauerlicherweise wurde nur ein Bruchteil dessen, was der Konvent an Verfassungstexten vorschlug, umgesetzt. Matzka resümiert nun in dem neu erschienenen Buch "100 Jahre Verfassung", dass nur eine Rechtsbereinigung verstreuter Regelungen, die Verlängerung der Gesetzgebungsperiode auf fünf Jahre, die Herabsetzung des Wahlalters, eine Stärkung der Minderheitenrechte im Parlament, die Verankerung der Kammern in der Verfassung und vor allem die Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit I. Instanz geschaffen wurden.

Ex-Justizminister Clemens Jabloner geht zu den Wurzeln der Verfassung zurück und rezipiert, unter welchen schwierigen Bedingungen diese mit Hans Kelsen als dem princeps inter pares stipuliert wurde. Die österreichische Reichshälfte war zwar für die damalige Zeit bereits ein moderner Rechtsstaat gewesen, mit einer unabhängigen Gerichtsbarkeit - allerdings war es Kelsen, der realisierte, dass ein Verfassungsgerichtshof geschaffen werden musste, um die Bundes- und Landesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen. Die Verfassung von 1920 ging im Austrofaschismus unter und erfuhr erst mit der Unabhängigkeitserklärung vom April 1945 eine Wiedergeburt.

Während sich Matzka und Jabloner aus unterschiedlicher Perspektive mit dem Wesen der Bundesverfassung auseinandersetzen, wird von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der von deren "Eleganz" spricht, und Politikwissenschafter Peter Filzmaier, der deren "Schönheit" hervorhebt, bloß gewertet. Derartige semantische Metaphern mögen vielleicht politisch en vogue sein, gehen aber - zumindest im vorliegenden Kontext - an der Sache vorbei. Meines Erachtens kritisiert daher Neos-Chefin Beate Meindl-Reisinger völlig zu Recht diese Manifeste à la Van der Bellen und Filzmaier. Sie findet im Übrigen als "Nur-Politikerin" meines Erachtens am besten einen dogmatischen Zugang zur hier besprochenen Thematik.

"Ethisch imprägnierter Rechtsstaat"

Beachtenswert finde ich die pragmatischen Vorschläge Christian Brünners, ehemaliger Professor für öffentliches Recht an der Uni Graz und ehemaliger Nationalratsabgeordneter: Sein Zitat beruht auf Jürgen Habermas, der von einem "ethisch imprägnierten Rechtsstaat, der von Weltbildern geprägt ist", spricht. Seine Überlegungen zur Stärkung der demokratischen Legitimation des Verfassungsgerichtshofes sind mehr als lesenswert; sie sollten eine Pflichtlektüre für unsere Parlamentarier sein.

Im Vergleich zu Brünner ist der Vorschlag des ao. Professors am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien Gerhard Strejcek, dass der Bundesrat mit zusätzlichen Aufgaben betraut werden sollte, ein "alter Hut". Auf die prägnanten - wenngleich nicht visionären - Ausführungen des Politik- und Rechtswissenschafters Manfried Welan, der Kelsen als "Souvenir" bezeichnet, sei verwiesen.

Durchwachsen fällt mein Resümee bei Heinz Mayer aus. Der Verfassungs- und Verwaltungsjurist fordert völlig zu Recht einen dringenden weiteren Ausbau der parlamentarischen Minderheitsrechte. Ein großes Problem im Kontext ist der Umstand, wenn die Gesetzgebung und die Verwaltung von denselben Kräften dominiert werden. Allerdings hätte man, eingedenk, dass er unsere Verfassung als bessere Durchführungsverordnung bezeichnete, von Mayer Kritischeres erwartet. Offenbar ist er aber in Ansehung des Jubiläums um Zurückhaltung bemüht.

Auch von Alfred Noll, Rechtsanwalt und ehemaliger Nationalratsabgeordneter, hätte ich eine intensivere Auseinandersetzung mit dieser ihm bestens vertrauten Materie erwartet; er lässt es damit bewenden, dass sein Postulat hinsichtlich der Menschenrechte sinngemäß lautet: "panta rhei".

Der Verdienst der Mitarbeiter der Herausgeber wie Petra Tempfer und Paul Vécsei ist es, dass sie Unmögliches möglich machten, indem sie in Sisyphos-Arbeit die Beiträge vieler Autoren auch bereits für die dem Buch vorausgegangene Verfassungsserie der "Wiener Zeitung" in kürzester Zeit finalisierten.