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Gleichheitssatz-Rodeo

Von Simon Rosner

Leitartikel

Differenzierung - für Kampf gegen Epidemie wichtig, juristisch heikel.


Gesundheitsminister Rudolf Anschober teilt den Verlauf der Corona-Epidemie in Phasen ein. Die erste war der Lockdown, die zweite die Lockerungen, nun befinden wir uns laut Anschober in Phase drei, bei der es um Stabilisierung geht.

Die erste Phase war der Notfall. Regiert wurde per Verordnung, das war auch weitgehend vom Epidemiegesetz gedeckt. Wo dieses nicht reichte, erhielt Türkis-Grün einen Blankoscheck der Opposition, Gesetze wurden ohne Begutachtung beschlossen. Demokratiepolitisch war das problematisch und hat legistische Fehlleistungen zumindest begünstigt. Gesundheitspolitisch war das schnelle Vorgehen richtig und wichtig. Es ist anzunehmen, dass bei der Güterabwägung in diesem Fall die Mehrheit den gesundheitspolitischen Argumenten folgen würde. Die epidemiologischen Verläufe in anderen Länder haben gezeigt, dass sich selbst bei nur ein paar Tagen des Zuwartens das Virus kaum unter Kontrolle bringen ließ.

Der juristische Kollateralschaden ist gegeben, aber geringer, als der gesundheitliche hätte sein können. Es ist gut dokumentiert, dass die Regierung genau diese Ausgangsbeschränkung wollte, und der Verfassungsgerichtshof entschied auch, dass sie diese hätte beschließen dürfen. Nur eben nicht so. Ein formaler Fauxpas also, kein Grundrechtsskandal. Ein bisschen weniger ostenativ wurscht hätte es der Bundesregierung im Vorfeld der VfGH-Entscheidung freilich sein können, als Zweifel aufkamen.

Anders sieht es in Phase zwei aus. Es war sicher richtig, nicht alles auf einmal aufzusperren. Es ist aber unmöglich, jede Differenzierung juristisch wasserdicht hinzubekommen. Dahinter steckt nicht nur ein Gleichheitssatz-Rodeo einzelner Juristen, dahinter können auch reale Folgen der Maßnahmen liegen. Die vom VfGH erkannte Ungleichbehandlung von kleinen und großen Geschäften, die länger geschlossen bleiben mussten, ist so ein Fall. Ein anderes Beispiel sind Bars. Es gibt solche, die bis Mitternacht ihr Hauptgeschäft machen, die haben vielleicht nur geringe Einbußen, und es gibt Bars für Nachtschwärmer, die vor dem Bankrott stehen. Der Wettlauf mit dem Virus kann durchaus solche Differenzierungen verlangen, doch ob sie immer juristisch durchgehen und sie der VfGH als sachlich gerechtfertigt erkennt, ist fraglich. Da aber von den Ungleichbehandlungen für die Betroffenen viel abhängt, wäre es wichtig gewesen, diese Entscheidungen auf eine breitere Basis zu stellen. Das hat die Regierung verabsäumt, sie ist im Verordnungsmodus geblieben. Dass sich nun Anwälte an den Verordnungen abarbeiten, ist die Konsequenz daraus.

Nun, in Phase drei, wird wieder an Gesetzen gewerkelt, um die Corona-Ampel zu installieren. Diesmal wird es eine Begutachtung geben. Schau an. Auch wieder ein Schritt in Richtung Normalität.