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Verdacht ist kein Beweis

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
© Luiza Puiu

Der Freispruch für Strache erinnert daran, dass bei Debatten über Verfahren zu oft eine Schuldvermutung mitschwingt.


Es ist ein Freispruch ohne gröbere Zweifel. So lässt sich das Urteil für den früheren FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller zusammenfassen, den das Wiener Straflandesgericht am Dienstag in der Neuauflage des Prikraf-Prozesses fällte. Dabei ging es um den Vorwurf des Gesetzeskaufs. Die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vorgelegten Beweise hätten "bei Weitem" nicht für einen Schuldspruch ausgereicht, begründete die Richterin ihr noch nicht rechtskräftiges Urteil.

Die öffentliche Debatte um Korruption wie auch um die Arbeit der WKStA geht damit in eine neue Runde. Beides ist durchaus angebracht.

Keinen Zweifel kann es daran geben, dass Korruption in Politik und Verwaltung Gift für jedes Gemeinwesen ist. Von ordentlichen und unabhängigen Gerichten kann allerdings nur verurteilt werden, was von Gesetzes wegen auch als unzulässig definiert wird. In Österreich besteht hier da und dort Nachholbedarf, der vielleicht schon demnächst wenigstens zum Teil von der Koalition erledigt werden könnte.

Klar ist zudem schon aus generalpräventiven Gründen, dass die Behörden jedem noch so kleinen Verdachtsfall im öffentlichen Bereich nachgehen müssen (selbstredend auch in jedem anderen). Wenn dies jedoch dazu führt, dass in der öffentlichen und veröffentlichten Debatte die Unschuldsvermutung für unter Verdacht stehende Personen bis zum rechtskräftigen Urteil zu einer bloßen Floskel und mitunter sogar zur ironisch verklausulierten Schuldbehauptung wird, hat der liberale Rechtsstaat ein Problem, und zwar kein kleines.

Dabei ist es nicht nur legitim, sondern notwendig, auch die Arbeit der WKStA kritisch zu begleiten. Dazu bedarf es auch einer funktionierenden und kontrollierenden Aufsicht durch die Justiz selbst. Genauso wichtig ist allerdings der Umgang mit Vorwürfen und Verdachtsmomenten gegen Beschuldigte.

Die Zeiten, in denen Ermittlungen und Verfahren gegen Personen des öffentlichen Interesses eine rare Ausnahme waren, sind aus vielerlei Gründen vorbei. Eine begleitende Berichterstattung insbesondere bei sich erhärtenden Erkenntnissen ist dennoch im öffentlichen Interesse. Wenn dies jedoch mit einer quasi automatisierten Schuldvermutung einhergeht, läuft die öffentliche Debatte schlief. Das letzte und entscheidende Wort haben nicht Ermittler, politische Konkurrenten oder Medien, sondern ein rechtsgültiger Urteilsspruch. Das gerät zu oft in Vergessenheit. Das muss sich ändern.