Zum Hauptinhalt springen

Populär, aber unhaltbar

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
Walter Hämmerle.
© Luiza Puiu

Es geschieht nicht jeden Tag, dass große Teile der Opposition ein - laut den Aussagen namhafter Koryphäen - aller Voraussicht nach rechtswidriges Verhalten der Regierung damit überbieten, dass sie lautstark ein noch rechtswidrigeres Verhalten einfordern. Es sei denn, es geht um den ökonomischen wie gesellschaftspolitischen Dauerbrenner Pensionen. Jeder Politiker weiß: Mit diesem Thema, das jeden Bürger - sei es als Beitrags- und Steuerzahler, sei es als Bezieher - betrifft, lassen sich Wahlen gewinnen und verlieren.

Am Mittwoch hat die Regierung die Pensionserhöhungen für 2019 festgelegt: Diese betragen, abgestuft nach Pensionshöhe, zwischen 2,6 und 2,0 Prozent für ASVG-Höchstpensionen. Für alle darüber liegenden Pensionen gibt es einen monatlichen Fixbetrag von 68 Euro.

Das ist für niedrige Pensionen deutlich mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Inflationsabgeltung, für alle über der ASVG-Höchstpension gibt es deutlich weniger. Über die Jahre hinweg ergibt das für Letztere einen erheblichen realen Wertverlust.

SPÖ und Liste Pilz geißeln dennoch die abgestufte Erhöhung und fordern, die niedrigen Pensionen noch stärker und die allerhöchsten überhaupt nicht zu erhöhen.

Das kann man politisch durchaus fordern, allerdings spricht viel dafür, dass schon die nunmehrige Entscheidung der Koalition rechtlich kaum halten wird. Von der "Wiener Zeitung" befragte Experten sehen darin nämlich einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, die der Europäische Gerichtshof im Fall einer Klage wohl letztlich aufheben wird.

Nun ist anzunehmen, dass diese Möglichkeit auch den handelnden Akteuren in Regierung wie Opposition bewusst ist - jedenfalls, wenn sie mehr tun, als nur Aussendungen im Stadium von Dauerempörung (oder -jubel) zu verfassen -, von der damit befassten Ministerialbürokratie ganz zu schweigen. Die Grundsätze eines Versicherungsprinzips setzen dem Gutdünken der Politik nun einmal Grenzen des Zulässigen. Einer strukturellen Ungleichbehandlung im Rahmen des Systems etwa wird so ein Riegel vorgeschoben.

Schließlich geht es darum, das Vertrauen in die Berechenbarkeit und Verlässlichkeit des staatlichen Pensionssystems zu stärken. Dieses Vertrauen ist gerade bei den Jüngeren ohnehin schwer angeschlagen.

Umso mehr sollte sich die Politik vor allem hüten, was dazu angetan ist, dieses Vertrauen weiter zu untergraben. Die Beitragszahler sind dabei genauso wichtig wie die Leistungsbezieher. Für den notwendigen sozialen Ausgleich braucht es deshalb andere Wege als Diskriminierung. Auch das gehört zu dem dieser Tage in aller Munde befindlichen europäischen Kulturgut des Rechtsstaats.